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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl Nr. 12, S 684;Rechtssatz
Es liegt kein dem Rechtsbestand angehöriger Bescheid vor, wenn die Zustellung oder mündliche Verkündigung nicht wenigstens an einen Bescheidadressaten erfolgt.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100100.X01Im RIS seit
23.01.2007