RS Vwgh 1988/6/27 88/10/0100

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Veröffentlicht am 27.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl Nr. 12, S 684;

Rechtssatz

Es liegt kein dem Rechtsbestand angehöriger Bescheid vor, wenn die Zustellung oder mündliche Verkündigung nicht wenigstens an einen Bescheidadressaten erfolgt.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100100.X01

Im RIS seit

23.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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