RS Vwgh 1988/11/9 87/03/0236

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §62 Abs1;
ZustG §9;

Rechtssatz

Gibt ein Rechtsanwalt unter Hinweis auf die im Verfahren über den Entzug der Lenkerberechtigung bereits vorgelegte Vollmacht der erstinstanzlichen Strafbehörde bekannt, den Besch auch im Strafverfahren zu vertreten, so wird der danach über die Berufung gegen das Straferkenntnis ergehende Bescheid durch Zustellung an den Rechtsanwalt erlassen.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030236.X01

Im RIS seit

11.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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