Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Gibt ein Rechtsanwalt unter Hinweis auf die im Verfahren über den Entzug der Lenkerberechtigung bereits vorgelegte Vollmacht der erstinstanzlichen Strafbehörde bekannt, den Besch auch im Strafverfahren zu vertreten, so wird der danach über die Berufung gegen das Straferkenntnis ergehende Bescheid durch Zustellung an den Rechtsanwalt erlassen.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030236.X01Im RIS seit
11.01.2006