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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs1;Rechtssatz
Die Erlassung einer Strafverfügung kann dann nicht in der an den Beschuldigten persönlich erfolgten Zustellung erblickt werden, wenn zum Zeitpunkt der so erfolgten Zustellung bereits ein Zustellbevollmächtigter gem § 9 Zustellgesetz bestellt war und dies der Behörde auch mitgeteilt wurde, auch wenn diese Mitteilung erst einen Tag nach der Abfertigung der Strafverfügung an den Beschuldigten persönlich bei der Behörde einlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030263.X04Im RIS seit
19.01.2006Zuletzt aktualisiert am
28.11.2008