Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/10/0057 3 Stammrechtssatz Hat eine Partei grundlegende Bedenken gegen ein ärztliches Gutachten, dann ist es an ihr gelegen, auf gleichem fachlichem Niveau diesem entgegenzutreten oder unter Anbietung von tauglichen Beweismitteln darzutun, daß die Aussagen des ärztlichen Sachverst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Wertung des Sachverständigenbeweises - soweit es sich um die Feststellung des Sachverhaltes handelt - unterliegt der Behörde in freier Beweiswürdigung. In diesen Grenzen ist die Beurteilung des Sachverständigenbeweises der Überprüfung durch den VwGH nur insoweit unterworfen, als es sich um Tatsac... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 29. Dezember 1988 beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Halle auf ihren Grundstücken Nr. n2/43, n/3 und n/4, sämtliche inneliegend der Liegenschaft EZ. n1 des Grundbuches Wiener Neustadt-Vorstadt. Die vorgenannten Grundstücke liegen gemäß dem gültigen Flächenwidmungsplan im Bauland-Betriebsgebiet ebenso wie die an die innere Grundstücksgrenze der Grundstücke Nr. n/43 und n/4 anschließenden Grundstücke Nr. n/2 und n/... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;BauO NÖ 1976 §61 Abs1;BauO NÖ 1976 §61 Abs2;BauO NÖ 1976 §61 Abs3;
Rechtssatz: Wie den erläuternden Bemerkungen zu § 61 Abs 3 NÖ BauO 1976 entnommen werden kann (Hinweis Hauer/Zaussinger, Niederösterreichische... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;BauO NÖ 1976 §61 Abs1;BauO NÖ 1976 §61 Abs2;BauO NÖ 1976 §61 Abs3;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Vorhaben iSd § 61 Abs 1 NÖ BauO 1976 geeignet ist, das Ortsbild oder Landschaftsbild z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 1995 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 8. Jänner 1994 um 0.55 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Weiters... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;Verwendungsrichtlinien Atemalkoholanalysegeräte BMI 1990;
Rechtssatz: Zwar darf die Atemluftalkoholuntersuchung nach den Verwendungsrichtlinien für Atemalkolholmeßgeräte erst 15 Minuten nach dem letzten Alkoholkonsum vorgenommen werden (Hinweis E 27.1.1995, 95/02/0007), doch kann ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;AVG §53a Abs1;AVG §76;StVO 1960 §5 Abs2a litb;VStG §64 Abs3;
Rechtssatz: § 64 Abs 3 erster Halbsatz VStG ermächtigt die Behörde nicht, willkürlich vorzugehen und dem Bestraften unnötige Kosten aufzuerlegen (Hinweis E 15.9.1983, 06/2959, 2960, 2961/80; hier: konnte von der Unnötigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachten zur Frage ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 23. November 1994 wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G auf die Dauer von 4 Wochen (bis 20. November 1994) vorübergehend entzogen. Gleichzeitig wurde, gestützt auf ein amtsärztliches Gutachten, dem der Untersuchungsbefund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle vom 7. November 1994 zugrundelag, die Lenkerberechtigung bis 3. November 1995 befristet. Gemäß § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 3 Jahren, von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides (der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 7.September 1993) an gerechnet, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0166 E 24. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Verkehrszuverlässigkeit ist ein charakterlicher Wertbegriff, welcher es erfordert, die charakterliche Veranlassung einer Person ausgehend von den nach außen hin in Erscheinung getretenen Handlungen dieser Person zu beurteilen. Hiezu bedarf es ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Befristung der Lenkerberechtigung muß der verkehrspsychologische Befund begründen, daß und weshalb mit einer zum Wegfall der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung führenden Verschlechterung zu rechnen sei. Die Feststellung, vor eine... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf (BH) vom 14. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes Nr. 1789, KG Z., gemäß § 8 Abs. 1 des burgenländischen Landesgesetzes über die Mindestabstände zu fremden Grundstücken, LGBl. Nr. 16/1989, aufgetragen, den an der Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken Nr. 1789 und 1784, beide KG Z., im Frühjahr 1993 aufgestellten Zaun so zu versetzen, daß er mindestens 50 cm vom Nachbargrundstück Nr. 1784, entfernt... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Dezember 1990 beantragte die mitbeteiligte Partei (mP) bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) die Erteilung der Bewilligung zur Aufforstung einer Fläche von ca. 3.000 m2 auf dem Grundstück Nummer 777, KG S. Am 25. April 1991 teilten die Beschwerdeführer der BH mit, die mP habe ihre an landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften der Beschwerdeführer angrenzenden Grundstücke Nr. 777, 780 und 781 der KG S. aufgeforstet. Da die aufgeforsteten Grundstücke i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2496/56 E 26. Juni 1959 VwSlg 5007 A/1959 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;AVG §52;
Rechtssatz: Relevante Einwendungen gegen ein Gutachten können nicht nur in Form eines Gegengutachtens vorgetragen werden, sondern auch durch ein sonstiges fundiertes Vorbringen (Hier: Im Gutachten des Amtssachverständigen für Landwirtschaft wird angeführt, daß die Berechnungen betreffend die von der Aufforstung auf die benac... mehr lesen...
1.1.1. Mit Bescheid vom 19. Dezember 1988 wies die Bezirkshauptmannschaft Kufstein den Antrag des Beschwerdeführers vom 7. März 1988 auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Aufschüttungen in einer Höhe von ca. 1 m auf einer Fläche von 17.741 m2 auf der Grundparzelle, Gst. Nr. n1, KG Liesfeld, gemäß § 24 Abs. 1 und 3 iVm § 20 Abs. 5 und § 21 Abs. 7 des Tiroler Naturschutzgesetzes, LGBl. Nr. 15/1975 (im folgenden: Tir NSchG 1974), ab. Nach d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wiederholtes laienhaftes Vorbringen der Partei gegen ein ergänzendes Gutachten reicht nicht hin, um die Behörde neuerdings zur Einholung eines (weiteren) Gutachtens zu veranlassen. Schlagworte Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspfl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;
Rechtssatz: Bezieht sich die "Ergänzung eines Gutachtens" auf ein bereits erstattetes Sachverständigengutachten und läßt sie klar erkennen, von welchen Sachverhaltsgrundlagen der Sachverständige bei der Entgegnung auf die Einwendungen der Partei ausgeht und welche sachverständigen Schlußfolgerungen er daraus zieht, dann kommt es auf eine förmliche Gliederung in Befu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wird von der Partei vorgebracht, das Gutachten stehe mit den Erfahrungen der in Betracht kommenden Wissenschaften in Widerspruch, so muß diese Behauptung - und zwar tunlichst unter präziser Darstellung der gegen das Gutachten gerichteten sachlichen Einwände - durch das Gu... mehr lesen...
Die am 19. Juli 1957 geborene Beschwerdeführerin erlitt am 8. Mai 1958 einen mit Bescheid des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 28. Februar 1974 ab 1. August 1973, dem Tag des Inkrafttretens des Impfschadengesetzes (ISchG), BGBl. Nr. 371/1973, anerkannten, eine 100 %ige Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingenden Impfschaden. Deshalb erhielt sie ab 1. August 1973 unter anderem a) nach § 2 Abs. 1 lit. c Z. 1 ISchG in Verbindung insbesondere mit § 23 Abs. 3 und 5 des He... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0016 E 12. Dezember 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/02 89/07/0044 1 Stammrechtssatz Gutachten, die aufgrund der Aktenlage erstellt wurden, sind nicht gesetzwidrig; der Befund muß nicht vom Sachverständigen persönlich erhoben worden sein. Schla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0016 E 12. Dezember 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/27 92/08/0208 6 Stammrechtssatz Ein Sachverständigengutachten muß einen Befund und das eigentliche Gutachten im engeren Sinn enthalten. Der Befund ist die vom Sachverständigen - wenn auch unter Zuhilfenahme wis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. August 1992 bestimmte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gemäß § 44 Abs. 1 des Tiroler Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 60/1983 (JG), für die Mitbeteiligten (T M und R V) als Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) im Eigenjagdgebiet Hohes Tor auf ihren Antrag zur Erreichung ihres Revierteiles Törlesgrube einen bestimmt bezeichneten Weg durch das Eigenjagdgebiet Martheier als Jägernotweg. Die Beschwerdeführer brachten als Jagdausübungsberechtigte im Eigenjagdgebiet Ma... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;JagdG Tir 1983 §44 Abs1;JagdRallg;
Rechtssatz: Im Rahmen der Interessenabwägung bei Bestimmung eines Jägernotweges kommt der Gefährlichkeit eines Weges besondere Bedeutung zu. Um ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften von den Ausführungen eines Sachverständigengutachtens abweichende Sachverhaltsfeststellu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 1992/93 die 3. Klasse des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums in W. Mit Entscheidung vom 22. Juni 1993 sprach die Klassenkonferenz aus, daß die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die 4. Klasse nicht berechtigt sei, weil ihre Jahresbeurteilung in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch, Biologie und Umweltkunde "Nicht genügend" laute. Die Beschwerdeführerin (vertreten durch ihren Vater) erhob Berufung. Sie legte dar, weder sie noch ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Juni 1992 gab die Bezirkshauptmannschaft R. (BH) dem Antrag der Mitbeteiligten als Erziehungsberechtigten ihrer schulpflichtigen Tochter Jessica H. betreffend deren Umschulung von der Volksschule J. in die sprengelfremde Volksschule P. ab Beginn des Schuljahres 1992/93 gemäß § 47 Abs. 5 Z. 2 des Oberösterreichischen Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992, LGBl. Nr. 35 (POG) nicht statt. Mit Bescheid vom 13. Juli 1992 erteilte die belangte Behörde über Berufung der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Enthalten "Einwendungen" gegen ein Sachverständigengutachten keine sachbezogene Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens, besteht keine Verpflichtung der Behörde, in der
Begründung: des Bescheides dazu Stellung zu nehmen. Schlagworte Begründungspflicht Beweisw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Abgesehen von den Fällen, in denen eine Verwaltungsvorschrift den Sachverständigenbeweis ausdrücklich vorschreibt, ist Befund und Gutachten eines Sachverständigen dann einzuholen, wenn zur Erforschung der materiellen Wahrheit besondere Fachkenntnisse notwendig sind. Reichen die allgem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 163 KG G im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde, auf welcher eine Wohnanlage errichtet ist. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 24. November 1980 wurde für die Liegenschaft eine zwanzigjährige Grundsteuerbefreiung in Höhe von 78 v.H. gewährt und der Beginn der Grundsteuerbefreiung mit 1. Jänner 1974 und das Ende der Befreiung mit 31. Dezember 1993 festgelegt. Auf Grund der Novelle zum Steiermärkisch... mehr lesen...