RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0151

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
ForstG 1975 §17 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Zur Feststellung des öffentlichen Interesses an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche und seiner Gewichtung ist es erforderlich, eine fachlich fundierte Stellungnahme einzuholen, die fallbezogen eine verläßliche Beurteilung, ob das behauptete öffentliche Interesse vorliegt, in einer der nachprüfenden Kontrolle zugänglichen Weise ermöglicht (Hinweis E 30.3.1992, 91/10/0232).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100151.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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