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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zur Feststellung des öffentlichen Interesses an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche und seiner Gewichtung ist es erforderlich, eine fachlich fundierte Stellungnahme einzuholen, die fallbezogen eine verläßliche Beurteilung, ob das behauptete öffentliche Interesse vorliegt, in einer der nachprüfenden Kontrolle zugänglichen Weise ermöglicht (Hinweis E 30.3.1992, 91/10/0232).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100151.X03Im RIS seit
20.11.2000