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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Mangels einer Befundaufnahme und nachvollziehbarer fachlicher Schlußfolgerungen steht der Hinweis auf ein - nicht näher erörtertes - "agrarpolitisches Konzept" nicht auf der Ebene eines Sachverständigengutachtens iSd § 52 Abs 1 AVG.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100159.X01Im RIS seit
20.11.2000