Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Aufgrund eines Befundes, in dem die Rede davon ist, daß der Lenkerberechtigte bei der testpsychologischen Untersuchung "nur GRENZWERTIG den Erwartungen" entsprochen habe und seine kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit VERMINDERT sei, in dem jedoch eine Quantifizierung der Beeinträchtigung von Reaktionssicherheit, Reaktionsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit fehlt, kann nicht beurteilt werden, ob und welche Leistungskomponenten so stark beeinträchtigt sind, daß die zum Lenken von Fahrzeugen einer bestimmten Gruppe nötige kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Schlagworte
Gutachten Auswertung fremder BefundeAnforderung an ein GutachtenGutachten Überprüfung durch VwGHSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110149.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2010