Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 25.12.2006, um 14.23 Uhr Tatort: Kirchberg in Tirol, Ortsteil Bockern, auf der B 170, Strkm 21.700 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.? Der Beschuldigte habe dadurch folgende... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 04.07.2007, Zl KS-4940-2007, wurde Herrn M. H., B., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 06.04.2007 10.58 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn, km 24,3, Gde Kundl, FR Westen Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug XY, Anhänger XY Sie haben als Verantwortlicher der Firma XY Transport und Lagerhaus GmbH in A-K., XY-Straße 32, diese ist Zulassungsbesitzerin des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, das... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 14.09.2005 um 18.30 Uhr Tatort: Völs auf der Innsbrucker Straße auf Höhe der HNr 55 in Richtung Osten Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben als Lenker die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um 13 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.? Der Beschuldig... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X erkannte den Rechtsmittelwerber mit Straferkenntnis vom 5.12.2000, Zl. 3-*****-00, einer Übertretung gemäß den §§ 20 Abs 2 in Verbindung mit 99 Abs 3 lit a, jeweils StVO 1960, für schuldig und verhängte über den Genannten eine Geldstrafe von S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden. Gemäß § 64 Abs 2 des Verwaltungsstrafgesetzes wurde der Kostenbeitrag für das erstinstanzliche Verfahren mit 10 % der Primärgeldstrafe, das sind S 50,--, bestimmt.... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 46 AVG kommt alles als Beweismittel in Betracht, was zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist (Grundsatz der ?Unbeschränktheit der Beweismittel?). Es ist demnach kein Grund ersichtlich, dass eine von einer Privatperson im Auftrag einer Gemeinde durchgeführte ?automatische Überwachung?, zB mittels eines Radargerätes, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht geeignet sein sollte. Sofern das ... mehr lesen...
Vorweg wird darauf hingewiesen, dass sich die gegenständliche Berufungsentscheidung lediglich auf Spruchpunkt 1) ? Übertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 ? bezieht. Hinsichtlich des Spruchpunktes 2) ist auf Grund der Geschäftsverteilung des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land NÖ ein Einzelmitglied zur Entscheidung berufen und ist eine gesonderte Berufungsentscheidung bereits ergangen. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter Spruchpunkt 1) zur L... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwertung der Aussage (im Rahmen einer Anzeige) einer Person, die später von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch macht, ist unzulässig. mehr lesen...
Am 24.9.1997 wurde der unbekannte Lenker eines der Marke, der Farbe und dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges zur Anzeige gebracht, weil er am 24.9.1997 von 11.55 Uhr bis 12.13 Uhr in Wien, M-Straße sein Fahrzeug in einer Halteverbotszone (Ladezone) vorschriftswidrig abgestellt habe. Auf der Anzeige befindet sich rechts oben eine Handskizze des Meldungslegers. Auch ist vermerkt worden, dass die Entfernung des Fahrzeuges durch MA 48 veranlasst worden sei. Gegen die v... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist einzuräumen, dass das VStG für das erstinstanzliche Verfahren keine Bestimmung enthält, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (siehe Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Auflage, Seite 958). Freilich ist es auch der Erstbehörde nicht verwehrt, schon im erstinstanzlichen Verfahren den Beschuldigten zu laden und diesen einzuvernehmen. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass eine unmittelbar vor der Behörd... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 24,05.1999 um 17.45 Uhr in Innsbruck auf der A12 bei km 80,6 in Fahrtrichtung Westen einen näher bezeichneten PKW gelenkt und habe die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten, wodurch er gegen § 52 lita Z10a StVO verstoßen habe, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 800,-- verhängt wurde. ... mehr lesen...
Beachte VG zu betrachten und damit verfassungswidrig. Rechtssatz: Der Beschuldigte hat nach einem Unfall die Durchführung eines Alkomattests abgelehnt. Auf eine nachfolgende Aufforderung zur Einwilligung für die Durchführung einer Blutabnahme reagierte er nicht. Da er nach Auffassung der Gendarmeriebeamtin das Fehlen der Wahrnehmungsfähigkeit nur simulierte, sicherte sie die sterilen Binden, die an der Unfallstelle von der Rettung beim Beschuldigten verwendet worden waren. Diese wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn auch Zeugen üblicherweise getrennt einvernommen werden, so ist eine gemeinsame Befragung jedenfalls nicht von vornherein unzulässig und macht die solcherart erlangten Aussagen nicht zwangsläufig unglaubwürdig; diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass nach dem im Verwaltungs(straf)verfahren geltenden Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel gemäß §46 AVG als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berücksichtigung von Beweisergebnissen, welche auf gesetzwidrige Weise gewonnen wurden, ist zur Ermittlung der materiellen Wahrheit nur dann unzulässig, wenn das Gesetz dies anordnet oder wenn die Verwertung des betreffenden Beweisergebnisses dem Zweck des durch seine Gewinnung verletzten Verbotes widerspräche. mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel ist die Heranziehung von mit ungeeichten Meßgeräten erzielten Meßergebnissen nicht verboten. mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte durch seinen rechtsfreundlich ausgewiesenen Vertreter am 13.10.1995, eingelangt beim unabhängigen Verwaltungssenat am 13.10.1995, Beschwerde ein, die wie folgt begründet ist: "A. Sachverhalt: Der Bf saß am 01.09.1995, etwa 22.15 Uhr, mit zwei jungen Männern in seinem PKW mit dem Kennzeichen W-68, den er gegenüber der Station K-gasse der U-Bahn-Linie U4 neben dem Marktamt des N abgestellt hatte. Die drei Personen unterhielten sich miteinander. Plö... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß der im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des § 5 Abs.6 StVO 1960 in der Fassung der 19. StVO-Novelle ist an Personen, die gemäß Abs.5 Z2 zu einem Arzt gebracht werden und die verdächtig sind, sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu befinden, eine Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vorzunehmen; die Betroffenen haben diese Blutabnahme vornehmen zu lassen. Gemäß § 5 Abs.5 Z2 StVO 1960 sind Organe der Straßenaufsicht berechtigt, Pe... mehr lesen...
Begründung: Der Bw ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-GmbH. Anläßlich einer Kontrolle der Baustelle Wien, M-gasse, am 16.5.1994 durch Organwalter des Landesarbeitsamtes Wien, des Magistrates Wien und unter Assistenz von Polizeibeamten wurden - neben dem Berufungswerber (Bw) - zwei namentlich genannte polnische Staatsangehörige bei "Schutträumarbeiten" angetroffen, ohne daß für diese zwei Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung, eine Arbeitserlaubnis oder ein ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist zulässig, eine Person, die nach ihrer Einvernahme im Verhandlungssaal verbleibt, zu einem späteren Zeitpunkt über eine bestimmte Angelegenheit neuerlich zu vernehmen (vgl. auch IndRME 1985/639). mehr lesen...
Rechtssatz: Kein gesetzlicher Anspruch darauf, daß einem KFZ-Lenker eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bloß im Wege zweier voneinander unabhängiger Zeugenaussagen, sondern darüber hinaus auch noch durch ein technisch-objektives Beweismittel nachgewiesen wird: Es reicht somit hin, wenn eine erhebliche, nämlich 30%ige Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren in gleichbleibendem Abstand und Ablesen vom Tachometer festgestellt wurde, ohne daß es - selbst wenn sich im Zivilstreife... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Gefahr unmenschlicher Behandlung iSd § 37 Abs. 1 und 2 FrG ist nicht anzunehmen, wenn sich hiefür aus dem bisherigen Verfahren keine Anhaltspunkte ergeben und auch der Beschwerdeführer, den insoweit eine Mitwirkungspflicht trifft, keine konkreten Beweise für die Richtigkeit dieser Behauptung anbietet. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter wurde im gegenständlichen Fall (Anhaltung und Atemluftkontrolle auf einer Gemeindestraße in F. durch Gendarmerieorgane, wobei in F. die Überwachung der Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften auf den Gemeindestraßen dem Bürgermeister übertragen wurde) nicht verletzt, da der Schuldspruch auf einer vom Berufungswerber freiwillig veranlaßten Blutabnahme basiert. Aber auch durch die Aufforderung zur Ablegung des Alkomatt... mehr lesen...
Aufgrund einer Aufforderung von privater Seite haben Beamte des LGK NÖ, Verkehrsabteilung, Außenstelle ****, auch in eigener dienstlicher Wahrnehmung auf der A1, Westautobahn, unmittelbar nach der Auffahrt **** (km **,**) den Lenker einer den Kennzeichen nach näher beschriebenen Fahrzeugkombination beim Abschleppen in Richtung Salzburg wahrgenommen und durch Nachfahrt in gleichbleibenden Abstand eine Geschwindigkeit von 110 km/h festgestellt. Die Fahrzeuge, die mit einer Abschleppstange ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Begehren auf Einvernahme eines Zeugen, ohne ausreichender Bekanntgabe seiner Zustelladresse, ist ein Antrag auf Aufnahme eines unzulässigen Erkundungsbeweises. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Radargerät zur Messung der Geschwindigkeit bei welchem der Blitz nur bei Bedarf, also bei zu geringen Lichtverhältnissen ausgelöst wird, und Feststellung der Geschwindigkeit durch vom Eichamt geprüfte und zugelassene fotogrammetrische Auswertung auf Grundlage eines vorhandenen Films am Bildschirm und vorprogrammierter Rechner, macht vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit plus/minus 10 %. mehr lesen...
Rechtssatz: Radarmessung ist - wie vom Amtssachverständigen festgestellt wurde - für den KFZ-Lenker nicht gesundheitsgefährdend und daher kein unzulässiges Beweismittel iSd § 46 AVG. Abweisung. Schlagworte Radargeräte; Gesundheitsgefährdung, keine; gutachtliche Feststellung; Gutachten. mehr lesen...
Rechtssatz: Taugliches Mittel zur Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um (allerdings bloß) ca. 20 km/h (und nicht - wie von der Erstbehörde angenommen: 30 km/h), wenn diese Überschreitung durch Nachfahren in gleichbleibendem Abstand über eine Strecke von 300 Metern ermittelt wurde und dabei der laufend radarüberprüfte Tachometer des Zivilstreifenfahrzeuges mit - wie von den Sicherheitsorganen schriftlich festgehalten wurde - Abweichungen ledig... mehr lesen...
Rechtssatz: Befinden sich auf Radarbildern zwei oder mehrere Fahrzeuge in der Fotozone des abfließenden Verkehrs, so ist gemäß den Verwendungsbestimmungen für Radargeräte das Meßergebnis unbedingt zu verwerfen; ein allein auf diesem Beweismittel aufbauendes Verwaltungsstrafverfahren ist daher gemäß §45 Abs1 Z1 VStG einzustellen. Schlagworte Radarbild; Fehlmessung mehr lesen...
Begründung: Mittels Organstrafverfügung wurde gegen den Lenker des der Marke, Farbe und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges eine Geldstrafe in der Höhe von S 100,-- festgesetzt, weil er dieses Kraftfahrzeug am 14.3.1991 um 12.04 Uhr auf einer Sperrfläche abgestellt hatte. Da keine Zahlung des Strafbetrages erfolgte, wurde die Anzeige an die Behörde erstattet. Diese (Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf) forderte mit Schreiben vom 27.5.1991, Zahl C... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt der BW nicht einmal die Behauptung darüber auf, von wann bis wann der von ihm angegebene ausländische Lenker in Wien gewesen sein soll, ist der Beweisantrag auf "Beschaffung der Passagierlisten aller Flüge Frankfurt-Wien und zurück" ein reiner Erkundungsbeweis und daher abzuweisen. Schlagworte Lenkerauskunft unrichtig, ausländischer Lenker, Mitwirkungspflicht, Erkundungsbeweis mehr lesen...