RS UVS Niederösterreich 2001/02/26 Senat-WU-00-017

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Veröffentlicht am 26.02.2001
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Rechtssatz

Die Verwertung der Aussage (im Rahmen einer Anzeige) einer Person, die später von

ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch macht, ist unzulässig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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