Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19.12.2007, Zl 3.1-2733/07-A-18 wurde die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung nach §§ 77 f GewO 1994 für die Errichtung und den Betrieb einer Zimmereiwerkstätte im Anwesen XY erteilt. Gegen diesen Bescheid erhob Frau A. S. vor der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am 02.01.2008 Berufung und brachte darin vor wie folgt: ?Ich beschwere mich über die Lärmemissionen, die auf dem Abbundplatz stattfinden. Die bescheidgemäße Einha... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 13. August 2007 hat Frau E W vorgebracht, sie habe am 4.7.2007 erfahren, dass ihr minderjähriger, behinderter Sohn am 18.6.2007 von einem Amtsarzt während der Unterrichtszeit begutachtet worden sei. Sie sei als Erziehungsberechtigte von dieser Untersuchung nicht verständigt worden. Die Untersuchung habe mit der Schule nichts zu tun gehabt, sondern viel mehr mit einem Verfahren betreffend Ausstellung eines Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen. Sie verstehe ... mehr lesen...
Rechtssatz: Unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt kann nicht im bloßen Unterbleiben eines Verhaltens bestehen, auch wenn es sich um eine gesetzwidrige Unterlassung handelt. Zwar war der Beschwerdeführerin darin zu folgen, dass sie im Sinne des § 10 AVG als gesetzliche Vertreterin ihres unmündigen Sohnes der Beweisaufnahme, nämlich der amtsärztlichen Untersuchung über die Fortdauer seiner dauernd starken Gehbehinderung, beigezogen hätte werden müssen. Jedoch hatte de... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Gesetzmäßigkeit des Vollzuges einer Verwaltungsstrafe, damit aber auch der Vorführung zum Strafantritt, ist insbesondere davon abhängig, dass die zwingend vorgesehene Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe ergangen ist. Bei dieser Aufforderung zum Antritt einer Freiheitsstrafe handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der eine Voraussetzung für die Gesetzmäßigkeit des Vollzuges der Freiheitsstrafe bildet. Da im gegenständlichen Fall die Aufforderung zum Antritt der Ers... mehr lesen...
Rechtssatz: Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses entspricht insofern nicht den Anforderungen des § 44a Z. 1 VStG, weil danach völlig offen bleibt, durch welches konkrete Verhalten der Rechtsmittelwerber eine den Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeit ausgeübt haben soll. Allein die "Verfassung eines Schreibens", wie dies im
Spruch: angeführt ist, ist nämlich nicht schon per se geeignet, diesen Tatbestand zu erfüllen. Vielmehr hätte die belangte Behörde näher umschreiben müssen... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Es steht fest, dass der Prokurist, der die Berufung - zweifellos - für die Vertreter-Gesellschaft eingebracht hat, weder berufsmäßig gewillkürter Vertreter noch Organvertreter dieser Gesellschaft ist. Die daher für sein Einschreiten erforderliche (bestimmte) Vollmachterklärung war weder der Berufung angeschlossen noch wurde sie nach Ausweis des erstinstanzlichen Aktes im zugrunde liegenden Verfahren vorgelegt bzw. dort mün... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 4.2.2003 wurde über die Berufungswerberin wegen einer Übertretung des Parkometergesetzes eine Geldstrafe verhängt. Diese Strafverfügung war inhaltlich für die Berufungswerberin bestimmt, an sie adressiert und wurde ihr laut internationalem Zustellnachweis am 21.2.2003 durch persönliche Übernahme zugestellt. Am 24.2.2003 langte bei der Erstbehörde ein mittels E-Mail eingebrachter Einspruch von Herrn Sebastian E ein. Dieser Einspruch hat ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Einspruch bloß im Interesse, jedoch nicht (ausdrücklich und ausweislich) auch im Namen eines Bestraften erhoben, so ändert das nichts an seiner Unzulässigkeit, kann es doch nicht Sache der Behörde sein, vor ihrer Zurechnung eine Erfolgsabschätzung dahingehend vorzunehmen, dass nur die (voraussichtlich) erfolgreichen Einsprüche dem Bestraften, die (voraussichtlich) erfolglosen, bei Zurechnung zum Bestraften Kostenfolgen auslösenden Einsprüche aber ? kostenschonend - dri... mehr lesen...
Rechtssatz: Da das AVG in der Fassung, wie es am 1.1.1999 in Kraft getreten ist, Beteiligten die Möglichkeit einräumt, juristische Personen zu bevollmächtigen, konnte der beschuldigte Lenker seinen Arbeitgeber Firma A GmbH wirksam Vollmacht erteilen, sodass ein Einspruch gegen die Strafverfügung wirksam erhoben worden ist. Die Fassung des § 10 Abs 1 AVG ab 1.1.1999 ermöglicht die Bevollmächtigung einer juristischen Person. (Behebung des erstinstanzlichen Bescheides) Schlagworte Strafv... mehr lesen...
Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien und nach erstinstanzlichen Ermittlungen war Herr Necip I mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, vom 10.1.2000, Zl MBA 16 - S 2850/99, schuldig erkannt worden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, F-gasse, von 20.6.1998 bis 23.2.1... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Berufung wird nicht in Zweifel gezogen, dass dem unter Fristsetzung erteilten Auftrag der Behörde erster Instanz, eine Vollmacht vorzulegen, nicht (vor Erlassung des Zurückweisungsbescheides) nachgekommen worden ist. Wird aber ein solcher Mangel innerhalb der gesetzten Frist nicht behoben, so ist das fehlerhafte Anbringen (hier: der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist) mit Bescheid zurückzuweisen. mehr lesen...
Begründung: Mit Strafverfügungen zu den im
Spruch: genannten Zahlen wurden über Herrn Friedrich F Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen des Kommunalsteuergesetzes verhängt. Die Strafverfügungen wurden mit Wirkung vom 13.5.1998 (Beginn der Abholfrist) zugestellt. Am 27.5.1998 langte bei der Erstbehörde eine Eingabe der nunmehrigen Berufungswerberin ein, mit welcher diese namens des Bestraften Einspruch gegen die Strafverfügungen erhob. Mit Schreiben der Erstbehörde vom 2.7.1998 wurde die Be... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 20.04.1998 war Frau Dr. U P als Zulassungsbesitzerin eines näher bezeichneten mehrspurigen Kraftfahrzeuges aufgefordert worden, den Namen und die Anschrift jene... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafverfügung konnte nicht rechtswirksam an die Beschuldigte persönlich zugestellt werden, da diese bei ihrer Lenkerbekanntgabe der Behörde deutlich die Bevollmächtigung eines Notares bekanntgegeben hatte, indem sie ersuchte, künftige Schreiben ihrem Machthaber Dr. L., Notar, zuzusenden". Da die persönlich zugestellte Strafverfügung nur mittels Telefax an den bevollmächtigten Notar weitergeleitet wurde, hatte auch keine rechtswirksame Zustellung nach § 9 Abs 1 zweiter Satz... mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 17. Bezirk, vom 12.11.1996 wurde Herr Radivan L schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs 1 VStG) der L GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit dem Sitz in Wien, K-gasse, am 03.09.1996 in der Videothek in Wien, K-gasse die jugoslawische Staatsangehörige Sanja D als Verkäuferin bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Prokurist kann die Gesellschaft auch im verwaltungsbehördlichen Verfahren als rechtsgeschäftlicher Vertreter vertreten, soweit es sich um Verwaltungsverfahren handelt, die der Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 09.04.1986, Zl 85/09/0276). Der Berufungswerber ist darauf hinzuweisen, daß die Vertretung in (Verwaltungs-) Strafsachen auf keinen Fall zu den Agenden eines Prokuristen iSd §§ 48 ff HGB gezählt werden kann. Wegen des strafrecht... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Rechtsmittelwerber als Bevollmächtigter des , geboren am , D- , in einem diesen betreffenden Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 10 Abs 3 AVG nicht zugelassen und begründend dazu ausgeführt, daß nach den Bestimmungen der in Österreich geltenden Rechtsanwaltsordnung (Gesetz vom 06 07 1868, Reichsgesetzblatt Nr 96) zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich nur berechtigt sei, wer nach Erfüllung der Vora... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Fehlen der schriftlichen Verständigung der Rechtsanwaltskammer gemäß § 3 Abs 1 letzter Satz EWR-Rechtsanwaltsgesetz durch einen deutschen Rechtsanwalt, der vor einer österreichischen Verwaltungsbehörde einschreitet, berechtigt die Behörde nicht, gemäß § 13 Abs 3 AVG vorzugehen. Sie ist jedoch gemäß § 2 Abs 2 EWR-Rechtsanwaltsgesetz berechtigt, vom Anwalt den Nachweis seiner Berechtigung zu verlangen. Schlagworte deutscher Rechtsanwalt, Einschreiten in Österreich, Verst... mehr lesen...
Mit dem oben bezeichneten Straferkenntnis wurde über Frau Renata B eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- wegen der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verhängt. Dieser Bescheid wurde Frau Renata B zu Handen Steuerberater Fritz T, zugestellt, die Zustellverfügung lautete ebenso. Dagegen erhob der Steuerberater rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung, in welcher er sich nicht auf eine ihm erteilte Vollmacht beruft. Unterschrieben ist die Berufung offensichtlich vom Steuer... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zustellung an einen nur vermeintlichen Zustellbevollmächtigten ist unwirksam und unheilbar (ständige Rechtsprechung). Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Verwaltungsstrafverfahren gegen beide Ehegatten zeitgleich wegen derselben Verwaltungsübertretung (illegale Ausländerbeschäftigung) durchgeführt wird und auch das gegen die Gattin (als Geschäftsführerin) erlassene Straferkenntnis an einen Steuerberater zugestellt wird, obwohl dessen vorgelegte Vollmacht nur vom Gatten aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Das telefonische Ersuchen um Übermittlung des Verfahrensaktes an eine andere Behörde zwecks Erleichterung der Akteneinsicht kann die vom Gesetz geforderte Berufung auf eine erteilte Vollmacht im Sinne den §10 Abs1 AVG nicht ersetzen. mehr lesen...
Mit dem am 15.03.1996 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangten Schriftsatz erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde nach Artikel 129 a Abs 1 Z 2 B - VG iVm § 67 c AVG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und begehrte die Feststellung, daß die durch die Organe der belangten Behörde nach dem 11.02.1996 erfolgte Abnahme des Reisepasses des Beschwerdeführers und die Ersichtlichmachung eines nach Meinung des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behörde ist an eine Vollmacht nach § 10 Abs 1 letzter Satz AVG nur dann gebunden, wenn sich der Rechtsanwalt (Notar) unmißverständlich (also nicht nur konkludent) darauf beruft. Im konkreten Fall bezeichnete der Rechtsanwalt den Beschwerdeführer zwar als seinen Klienten, gab jedoch an, dessen Interessen nur im Auftrag des Bruders des Beschwerdeführers (also im Auftrag eines Dritten) wahrzunehmen. Damit ist auch bei einem Rechtsanwalt, der diesen Wortlaut gebraucht, nicht zw... mehr lesen...
Mit Punkt II.) des zitierten Straferkenntnisses wurde Frau D. H. eine Übertretung des Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 15 Abs 3 der Verordnung EWG Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr vom 20.12.1985, Abl.EG Nr. L 370/8 vom 31.12.1985, in der Fassung der Verordnung EWG Nr. 3572/90 vom 4.12.1990, Abl. Nr. L 353/12 vom 17.12.1990 und § 28 Abs 1 lit b Z 2 AZG, BGBl. 1969/461 i.d.g.F. und § 9 Abs 1 VStG 1991 zur Last gelegt und über sie eine Geldstrafe von S 3.500,... mehr lesen...
Rechtssatz: Der bevollmächtigte Vertreter bringt eine Berufung gegen ein Straferkenntnis nicht in dieser Eigenschaft, sondern unzulässigerweise in eigenem Namen ein, wenn die in Ich-Form gehaltene und nur von ihm unterfertigte Berufung (der nur sein Name beigesetzt ist) lautet wie folgt: - Innerhalb offener Frist erhebe ich gegen Ihr Straferkenntnis das Rechtsmittel der Berufung und begründe dies damit, daß ich ein Bruttoeinkommen von S 18.000,-- (netto S 13.534,--) beziehe, womit ich eine... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurden dem Berufungswerber insgesamt drei Verwaltungsübertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 zur Last gelegt, wobei insgesamt Geldstrafen in der Höhe von S 7.500,-- (im Falle deren Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen in der Dauer von 3 Tagen und 12 Stunden) verhängt wurden. Gleichzeitig wurden dem nunmehrigen Berufungswerber gemäß § 64 VStG S 750,-- Verfahrenskosten vorgeschrieben. Während zunächst in offener Frist geg... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine (volle) Berufung kann zwar auf die Strafhöhe eingeschränkt, nicht jedoch nach erfolgter Einschränkung außerhalb der Rechtsmittelfrist (wieder) auf die Frage der Schuld erweitert werden (vgl. VwGH 30.1.1987, 86/18/0185). So ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen, sobald außerhalb der Rechtsmittelfrist eine nur (noch) gegen die Strafhöhe gerichtete Berufung vorliegt; dies geschieht z.B. mit Einlangen der Erklärung des ausgewiesenen Vertreters bei der erkennenden Behör... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 17.7.1995 wurde Herrn J.G., Z.Straße70, G., zur Last gelegt, er habe laut Anzeige des Arbeitsamtes Graz vom 28.12.1993, wie aus der Anzeige der Bundespolizeidirektion Graz vom 25.11.1993 hervorgeht, den Ausländer M.S., in der Zeit von 3.9.1993 bis zum 20.11.1993 als Hilfsarbeiter in der Gärtnerei G., Z.Straße70 beschäftigt, obwohl für diesen Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein nach dem Ausländerbeschäft... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat nach der Konkursordnung die in der Masse verkörperten Vermögensverhältnisse des Gemeinschuldners zu ordnen und die Masse zu vertreten. In höchstpersönlichen Angelegenheiten, zu welchen auch Verwaltungsstrafverfahren (gegen den Gemeinschuldner) zählen, ist der Masseverwalter ex lege nicht zur Vertretung berechtigt. Da die Behörde die Behebung etwaiger (Vollmachts)-Mängel unter sinngemäßer Anwendung des § 13 Abs 3 AVG von Amts wegen zu veranlassen hat, wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Erhebt anstelle des Beschuldigten dessen Dienstgeberfirma gegen eine Strafverfügung, welche an den Beschuldigten adressiert ist, Einspruch, ist er aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes des Einspruches (Verwendung des Firmenpapiers, firmenmäßige Zeichnung) mit einem Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG behaftet. Dies berechtigt die erste Instanz nicht den Einspruch ohne weitere Ermittlungen als unzulässig zurückzuweisen, sondern wäre sie verpflichtet, dem Einschreiter inn... mehr lesen...