Rechtssatz: Ein Vertreter muß schon im Zeitpunkt seines Handelns zumindest schlüssig zu erkennen geben, daß er als Vertreter einer bestimmten Person tätig wird. Andernfalls kann er nicht als solcher behandelt werden (VwGH 18.10.1989, 89/03/0153). In diesem Sinne ist eine Berufung mangels Vertretungsverhältnisses (Parteienstellung) als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Einschreiter sie in eigenem Namen einbringt und ohne Hinweis auf ein Vollmachtsverhältnis im Verwaltungsstrafverfahren nu... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vorführung einer Person als Folge eines ordnungsgemäß ergangenen Ladungsbescheides ist eine selbständig anfechtbare Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Ladungsbescheid und zwangsweise Vorführung auch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht rechtswidrig, wenn die Behörde ein persönliches Erscheinen des Beschwerdeführers für erforderlich erachtet hat. Abweisung. mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 22.10.1993, Zl Pst 1659/J/93, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, den Berufungswerber einer Verwaltungsübertretung nach §23 Abs2 StVO schuldig und wurde er deshalb mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber im Postweg an dessen Wohnadresse Wien, E-straße, zugestellt und am 29.10.1993 vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer bestellten "mittlerweiligen Stellertreter" und dem vertretenen Anwalt, so hat der Vertreter keine Vollmacht zur Empfangnahme von Schriftstücken Schlagworte Substitution, Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung, Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestellung zum "mittlerweiligen Stellertreter" durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer begründet weder ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des vertretenen Anwaltes, noch ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem vertretenen Anwalt selbst in diesen persönlich betreffenden Angelegenheiten Schlagworte Substitution, Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung, Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 4.9.1992, Zl. 92/18/0236; VwGH v. 10.1.1985, Zl. 83/05/0073; OGH v. 5.9.1972, 4 Ob 565/72 = JBl 1973, 25. Rechtssatz: Bevollmächtigung an eine juristische Person bzw. an eine Personengesellschaft des Handelsrechts zulässig. Ein nach den Verfahrensvorschriften nicht zulässiges Einschreiten einer solchen juristischen Person als Bevollmächtigter (Unterschrift einer anderen als die zu deren Vertretung legitimierten Person) stellt ebenso wie das gänzliche Fehle... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 7081 A/1967; VwSlg 10311 A/1980; VwSlg 10641 A/1982; VwSlg 12550 A/1987. Rechtssatz: Wenn eine ursprünglich nur mündlich erteilte Vollmacht erst nach Ablauf der Berufungsfrist schriftlich erteilt (und nicht bloß nachträglich beurkundet) wird, so ist diese erst als mit der Vorlage der schriftlichen Vollmacht gegenüber der Behörde - im gegenständlichen Fall also erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - wirksam geworden anzusehen. Zurückweisung. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx wurde gemäß §71 AVG der Antrag des Beschuldigten vom 29. August 1991 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22. Juli 1991, Zl 3- , abgewiesen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, daß einerseits kein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Bruder bestanden hätte und deshalb seitens der Behörde I. In... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berufung, die von einem "Bevollmächtigten" eingebracht wird, ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn ein Nachweis über die zum Zeitpunkt der Einbringung bestehende Bevollmächtigung nicht erbracht wird. Eine nach diesem Zeitpunkt ausgestellte Vollmachtsurkunde, die in der Gegenwartsform abgefaßt ist ("bevollmächtige hiermit..."), erfüllt nicht diese Voraussetzung. Schlagworte Vollmacht mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die ursprünglich durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei vor der Behörde erklärt, daß das Vollmachtsverhältnis nicht mehr aufrecht ist, so ist der in der Folge erstellte Bescheid an die Partei selbst zuzustellen. Dem Rechtsanwalt kommt ohne neuerliche Bevollmächtigung nicht das Recht zu, namens der Partei Berufung gegen den Bescheid einzulegen. Schlagworte Bevollmächtigung; Kündigung mehr lesen...