Innerhalb der auf Antrag der belangten Behörde verlängerten Frist wurde vom Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk in Wien die Berufungsvorentscheidung vom 10. Oktober 1994, zugestellt am 12. Oktober 1994, erlassen. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof von der belangten Behörde vorgelegt. Die Verfahren über die Säumnisbeschwerden waren daher gemäß § 36 Abs. 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Wie den Beilagen zu den Beschwerden und der Berufungsvorentsche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0081
94/13/0085
94/13/0086 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getre... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §55 Abs1;VwGG §59 Abs1;VwGG §59 Abs2;VwGG §59 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0038 E 17. Juni 1987 RS 3 Stammrechtssatz Über den vom Beschwerdeführer ziffernmäßig angesprochenen Betrag für Schriftsatzaufwand kann bei der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid vom 19. Juli 1994, Zl. UVS-02/32/00121/93-12, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf den zweiten Satz des § 55 Abs. 1, in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 416/1994. Die von der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Das Abwarten des Rücklangens der Antwort einer anderen Behörde allein ist kein relevanter Grund iSd § 55 Abs 2 VwGG. Im übrigen kann es nach dieser Gesetzesstelle nicht zur Zurückweisung der Säumnisbeschwerde, sondern nur dazu kommen, daß dem Bf für seine - zulässige - Säumnisbeschwerde kein Aufwandersatz zugesprochen wird.... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat noch vor Einleitung des Vorverfahrens den Bescheid vom 6. Mai 1994, Zl. 90/1994 erlassen und nach diesem Zeitpunkt eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die beschwerdeführende Partei wurde damit nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG klaglosgestellt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher nach Anhörung der beschwerde- führenden Partei auf Grund derselben Gesetzesstel... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat noch vor Einleitung des Vorverfahrens den Bescheid vom 6. Mai 1994, Zl. 90/1994 erlassen und nach diesem Zeitpunkt eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die beschwerdeführende Partei wurde damit nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG klaglosgestellt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher nach Anhörung der beschwerde- führenden Partei auf Grund derselben Gesetzesstel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung
gemäß VwGG §33 Abs1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170192.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung
gemäß VwGG §33 Abs1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170193.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Oktober 1989 erteilte der Bürgermeister der Gemeinde Hochneukirchen den Beteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Baubewilligung zur Neuerrichtung der durch einen Brand vernichteten Stall- und Wirtschaftsgebäude auf dem Grundstück Nr. 48/1 KG Gschaidt. Die dagegen von Anrainern, u.a. dem Beschwerdeführer eingebrachte Berufung wies der Gemeinderat der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt mit Bescheid vom 19. April 1990 als unbegründet ab. Der dagegen ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;BauO NÖ 1976;B-VG Art132;B-VG Art139 Abs6;VwGG §27;VwGG §47;VwGG §55 Abs1;VwGG §56;VwGG §59 Abs1;
Rechtssatz: Einem Bf sind auch dann die gelten... mehr lesen...
Durch Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 24. August 1993 zu Steuer-Nr 720/7660 betreffend die Berufung vom 9. Juni 1992 gegen den Bescheid über die Abweisung der Aussetzung vom 5. Mai 1992 wurde - unter Bezugnahme auf 22 Aussetzungsanträge - innerhalb der der belangten Behörde gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist der versäumte Bescheid nachgeholt und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die Verfahren über die wegen ihres persönlichen, sac... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/13/0141 B 26. Jänner 1994
93/13/0142 B 26. Jänner 1994
93/13/0143 B 26. Jänner 1994
93/13/0144 B 26. Jänner 1994
93/13/0145 B 26. Jänner 1994
93/13/0146 B 26. Jänner 1994
93/13/0147 B 26. Jänner 1994
Besprechung in:
AnwBl 1994/9 S 740; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, mit Anträgen vom 10. Oktober 1989 und vom 19. Oktober 1990 die "Verlängerung" seiner Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vom Ablauf ihrer Befristung mit 4. November 1989 an begehrt. In der Folge (mit Antrag vom 23. Jänner 1992) stellte er einen Devolutionsantrag auf Übergang der Entscheidungspflicht über diese Anträge auf den Landeshauptmann von Steiermark und in weiterer F... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 Z1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Haben sich die von der belBeh gem § 55 Abs 2 VwGG ins Treffen geführten Umstände lange NACH Ablauf der ihr zur Verfügung stehenden sechsmonatigen Frist für die Bescheiderlassung ereignet, können sie von vornherein nicht der Grund dafür sein, daß eine fristgerechte Erlassung des Bescheides unmö... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat den Bescheid der Kammer Wien vom 9. September 1992, Abt. I 9088/92/Mag.E/Md, mit EINER der Kammer per Telefax am 12. November 1992 übermittelten Berufung bekämpft. Da ihm innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung über diese Berufung nicht zugegangen war, erhob er wegen dieser Untätigkeit der belangten Behörde insgesamt SECHZEHN Säumnisbeschwerden, in denen er den Gegenstand seiner Berufung wie folgt aufsplitterte: 1) bis 4) Mitgliederzahl 334 4204: Grundum... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §48 Abs1;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/6 S 446;
Nachstehende Beschwerden wurden zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden: 93/09/0204 bis 93/09/0218
Rechtssatz: Für die Zuerkennung von Aufwandersatz ist die Notwendigkeit des Schriftsatzes zur Rechtsdurchsetzung maßgeblich (Hinweis E 26.1.1993, 92/14/0102 ua). Grun... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid vom 27. September 1993, Zl. Vel-550-1756/13, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §5 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusammenhalt mit der Verordnung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 104/1991. Die belangte Behör... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 19. Februar 1993, zugestellt am 29. September 1993, 2093-2/92, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0109 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs5;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Vorstellungsbehörde von ihrer Verpflichtung zur Entscheidung über die Vorstellung des Bf keine Kenntnis gehabt (Nichtvorlage eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs durch die für die Einbringung zuständige Behörde), hat es bei der Kostentragungsregel des... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat nach Einbringung der vorliegenden Beschwerde (noch vor Einleitung des Vorverfahrens) die Bescheide vom 4. Mai 1993, Zlen. 42.121/9-8/93 und 42.121/10-8/93, zugestellt am 10. Mai 1993, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Maßgeblich iSd § 55 Abs 2 VwGG sind nur dem Beschwerdeführer rechtzeitig bekanntgegebene
Gründe: ; nur solche kann der VwGH bei seiner Kostenentscheidung berücksichtigen (Hinweis: B 18.3.1992, 91/14/0137). Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahren... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat vor Einleitung der Vorverfahren den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/23/2-BK/F-1993, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die Beschwerdeführer wurden damit nach ständiger hg Rechtsprechung klaglos gestellt. Sie haben von der ihnen eröffneten Möglichkeit, sich zur Klaglosstellung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1989 hat der Bürgermeister der Marktgemeinde Kittsee dem Beschwerdeführer einen Anschlußbeitrag in der Höhe von S 37.466,10 (zuzüglich Mehrwertsteuer) vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 18. Dezember 1989 Berufung. Am 13. Mai 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof die Säumnisbeschwerde des Beschwerdeführers ein. Der belangten Behörde wurde mit der am 27. Mai 1992 zugestellten Verfügung der Auftrag erteilt, innerhalb de... mehr lesen...
Index: L37161 Kanalabgabe Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: KanalanschlußgebührenG Bgld;VwGG §55 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/2, S 131 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/17/0201 4 Stammrechtssatz Ohne Bedeutung ist bei Entscheidung über den Aufwandersatz nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG der Umstand, daß der Bf den erstinstanzlichen Bescheid mit neun getrenn... mehr lesen...
Mit 52 Bescheiden vom 27. Mai 1991 stellte die Wiener Gebietskrankenkasse fest, daß die im jeweiligen Bescheid bezeichnete Person in den dort jeweils angeführten Zeiträumen aufgrund ihrer Beschäftigung als Ferialaushilfe bei der Beschwerdeführerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Einsprüchen gab der Landeshauptmann von Wien mit 52 Bescheiden vom 3. April... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden: 93/08/0039 bis 93/08/0089 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/08/0039 bis 93/08/0089
Rechtssatz: ... mehr lesen...