Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 A1;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden: 93/08/0039 bis 93/08/0089 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/08/0039 bis 93/08/0089 Hin... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/6/8-BK/F-1993, erlassen. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG darget... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzen Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/7/3-BK/F-1993, erlassen. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entnehmen, daß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 A1;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0220
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/14/0221 B 25. Mai 1993
92/14/0222 B 25. Mai 1993
92/14/0223 B 25. Mai 1993
Besprechung in:
AnwBl 10/1993 S 775; (Kritik der Nichtanwendung des §12
GehG); Rechts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit einem an die Gemeinde L gerichteten und dort am 24. März 1987 eingelangten Schriftsatz vom 23. März 1987 unter Beischluß verschiedener Unterlagen die Widmung der im Spruchpunkt 1 dieses Erkenntnisses erwähnten Grundstücke zu Bauzwecken mit dem Verwendungszweck "Wohngebäude". Mit Schreiben vom 11. September 1987 teilte der Bürgermeister der Gemeinde L dem Beschwerdeführer mit, daß dieser Widmungsantrag abzuweisen sei, weil nach dem gültigen Flächenwi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs1;VwGG §54 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Da ein Kostenbeschluß nach Wiederaufnahme des Säumnisbeschwerdeverfahrens nicht mehr existent ist, sind die Kosten (jedoch begrenzt durch den tatsächlich verzeichneten Schriftsatzaufwand) - ungeachtet der Frage, ob dieser Kostenersatz schon aufgrund des vorhergehenden Beschlusses geleistet wurde - nunmehr endgültig zuz... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Februar 1993, Z1. 92/11/0256, wurde die Säumnisbeschwerde der N Versicherungs AG) zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde der nunmehrigen Antragstellerin am 23. März 1993 zugestellt. In dem vorliegenden, am 25. März 1993 zur Post gegebenen, Schriftsatz gibt die Antragstellerin eine "Stellungnahme der mitbeteiligten Partei zur Säumnisbeschwerde" ab, beantragt die Zurückweisung der Säumnisbeschwerde und begehrt Aufwandersatz von insgesamt ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §21 Abs1;VwGG §27;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Im Säumnisbeschwerdeverfahren ist ein Aufwandersatz für andere Parteien als den Bf und die belangte Behörde gesetzlich nicht vorgesehen (Hinweis E 18.10.1976, 1991/72, VwSlg 9154 A/1976). Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behö... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §21 Abs1;VwGG §27;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Im Säumnisbeschwerdeverfahren gibt es mangels Anfechtung eines Verwaltungsaktes keine "Mitbeteiligten". Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §21 Abs1;VwGG §27;VwGG §47 Abs3;VwGG §48 Abs3;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn dem Antragsteller eine Ausfertigung der Verfügung über die Einleitung des Vorverfahrens zugestellt worden war, kommt ihm im Verfahren gem § 27 VwGG die Stellung als "Mitbeteiligter" iSd § 21 Abs 1 VwGG nicht zu. Das Kostenbegehren war dah... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 1991 erhob die Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe das Rechtsmittel der Berufung. Über diese Berufung wurde vom Finanzamt mit einem Bescheid vom 26. Mai 1992 insoferne entschieden, als die Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen erklärt und das Berufungsverfahren eingestellt wurde. Nach einem erfolglosen Zustellversuch in der Wohnung der Beschwe... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat den Bescheid vom 23. November 1992, GA 7-1355/7/92, erlassen, welcher dem Beschwerdeführer am Tage nach der Postaufgabe seiner Säumnisbeschwerde zugestellt wurde. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG nach Anhörung des Beschwerdeführers einzustellen, weil die Nachholung des versäumten Bescheides vor Beginn der gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/11/25 92/13/0152 2 Stammrechtssatz Der im § 49 Abs 1 VwGG vorgesehene Pauschbetrag enthält auch die Kosten der Verfassung der Mitteilung zur Anfrage betreffend die Klaglosstellung (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3te Auflage, S 712). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992130151.X05 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.12.2009 mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1106/90-10, 6/1 - 1181/90-10 und 6/1 - 1060/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich d... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1104/90-10 und 6/1 - 1307/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entne... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1105/90-10 und 6/1 - 1291/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entne... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 5. Jänner 1993, Zl 6/1-1181/92-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan, noch läßt sich der Aktenlage entnehmen, daß die Verz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0231
92/13/0232
92/13/0238
92/13/0240
92/13/0242
92/13/0241
92/13/0239
Besprechung in:
AnwBl 6/1993, S 400-402, 450-454; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0102 B 26. Jänner 1993 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0220
92/13/0221
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/13/0222 B 10. März 1993
92/13/0223 B 10. März 1993
92/13/0224 B 10. März 1993
92/13/0225 B 10. März 1993
92/13/0226 B 10. März 1993
92/13/0227 B 10. März 1993
92/13/0228 B 10. März 1993
92/13/0229 B 10. März 1993
92/13/0231 B 10. März 199... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0244
92/13/0245
92/13/0246
92/13/0248
92/13/0250
92/13/0249
92/13/0247
Besprechung in:
AnwBl 6/1993, S 400 - S 402, S 450 - S 454; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0102 B 26. Jänner 1993 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pau... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0223
92/13/0224
92/13/0225
92/13/0226
92/13/0228
92/13/0233
92/13/0235
92/13/0236
92/13/0234
92/13/0229
92/13/0227
Serie führend:92/13/0219 B 10. März 1993
Besprechung in:
AnwBl 6/1993, S 400 bis 402, 450 bis 454; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0102 B 26. Jänne... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr verlängerten Frist den Bescheid vom 30. September 1992, 120-3/88, zugestellt am 3. November 1992, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan, noch läßt sich der Aktenlage entnehmen, daß die Verzögerung der behördlichen Entsche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Besprechung in AnwBl 6/1993, S 400-402.ke;
Weitere Geschäftszahlen: 92/14/0103-92/14/0120, 0122
Rechtssatz: Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Beschwerdeschriften (entsprechend der Anzahl der erhobenen Berufungen bzw... mehr lesen...
Das Finanzamt für den IX., XVIII. und XIX. Bezirk in Wien hat den Bescheid vom 26. Mai 1992 erlassen, mit welchem die Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen geltend erklärt wurde. Dieser Bescheid beendete das vom Säumnisvorwurf des Beschwerdeführers betroffene Verfahren und ist daher ebenso als Erfüllung der Entscheidungspflicht zu werten, wie eine Berufungsvorentscheidung oder ein die Berufung zurückweisender Bescheid. Die Entscheidung des Finanzamtes wurde dem Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob der ausständige Bescheid vor oder nach allfälliger Zustellung der Verfügung betreffend die Einleitung des Vorverfahren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Der im § 49 Abs 1 VwGG vorgesehene Pauschbetrag enthält auch die Kosten der Verfassung der Mitteilung zur Anfrage betreffend die Klaglosstellung (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3te Auflage, S 712). Schlagworte Säumnisbeschwerde
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwan... mehr lesen...
Das Finanzamt für den IX., XVIII. und XIX. Bezirk in Wien hat den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) vom 24. März 1992 erlassen, welcher dem Beschwerdeführer am Tage nach der Postaufgabe seiner Säumnisbeschwerde zugestellt wurde. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG nach Anhörung des Beschwerdeführers einzustellen, weil die Nachholung des versäumten Bescheides vor Beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob der ausständige Bescheid vor oder nach allfälliger Zustellung der Verfügung betreffend die Einleitung des Vorverfahren... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien unter anderem der Beschwerdeführerin für die Zeit von Juni bis August 1990 eine Vergnügungssteuer in Höhe von S 42.000,-- vor. Gleichzeitig wurde - und zwar, wie sich aus der Begründung: dieses Bescheides ergibt, für denselben Zeitraum - wegen unterlassener Anmeldung ein Verspätungszuschlag von S 4.200,-- sowie wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszuschlag von S 840,-- auferlegt. ... mehr lesen...