Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/17/0200 B 21. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien unter anderem der Beschwerdeführerin für die Zeit von Juni bis August 1990 eine Vergnügungssteuer in Höhe von S 42.000,-- vor. Gleichzeitig wurde - und zwar, wie sich aus der Begründung: dieses Bescheides ergibt, für denselben Zeitraum - wegen unterlassener Anmeldung ein Verspätungszuschlag von S 4.200,-- sowie wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszuschlag von S 840,-- auferlegt. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0202 91/17/0203 91/17/0207 91/17/0205 91/17/0206 91/17/0204
Rechtssatz: Ohne Bedeutung ist bei Entscheidung über den Aufwandersatz nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG der Umstand, daß der Bf den erstinstanzlichen Bescheid mit neun ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0202 91/17/0203 91/17/0207 91/17/0205 91/17/0206 91/17/0204 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter S... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes (von Oberösterreich) vom 31. Juli 1989 dem Beschwerdeführer die Erteilung der Konzession für das Bestattergewerbe verweigert. Den Ausführungen in der Beschwerde folgend erhob der Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid am 11. September 1989 Berufung. Mit dem am 25. November 1991 zur Post gegebenen, an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Schriftsatz vom 22. November 1991 erhob der Beschwerdeführer gegen de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob der ausständige Bescheid vor oder nach allfälliger Zustellung der Verfügung betreffend die Einleitung des Vorverfahren... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens in Verbindung mit den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens zeigt sich folgender Verfahrensablauf: Der Beschwerdeführer hatte mit Schrftsatz vom 16. Jänner 1991, eingelangt bei der belangten Behörde am 23. Jänner 1991, Beschwerde bei der belangten Behörde eingebracht, weil er sich durch die Ermittlung und Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Organe des BM für Inneres in seinem Recht auf Geheimhaltung persone... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens in Verbindung mit den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens zeigt sich folgender Verfahrensablauf: Die Beschwerdeführerin hatte beim BM für Inneres Auskunft über ihre staatspolizeilichen Vormerkungen begehrt. Mit Schreiben vom 28. November 1990 wurden der Beschwerdeführerin ihre Vormerkungen bekannt gegeben. Durch diese Vormerkungen erachtete sich die Beschwerdeführerin in ihrem verfassungsgesetzlich gewäh... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens in Verbindung mit den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens zeigt sich folgender Verfahrensablauf: Der Beschwerdeführer hatte beim BM für Landesverteidigung Auskunft über seine dortigen Vormerkungen begehrt. Mit Schreiben vom 24. Juli 1990 wurden dem Beschwerdeführer seine Vormerkungen bekannt gegeben. Gegen das Bestehen dieser Vormerkungen wandte sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. November 19... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde noch vor Einleitung des Vorverfahrens über eine (berechtigt erhobene) Säumnisbeschwerde den versäumten Bescheid erlassen und ist das Verfahren deshalb wegen Nachholung des versäumten Bescheides gemäß § 33 Abs 1 VwGG eingestellt worden, so gebührt dem Beschwerdeführer - ebenso wie in den Fällen des § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG - als Ersatz für den Schriftsatzaufwand die Hälfte des normalen durch Verordnung festgesetzten Pauschbetrages (Hinweis B VS 30.3.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/18 91/12/0200 1 Stammrechtssatz Hat die belangte Behörde noch vor Einleitung des Vorverfahrens über eine (berechtigt erhobene) Säumnisbeschwerde den versäumten Bescheid erlassen und ist das Verfahren deshalb wegen Nachholung des versäumten Bescheides gemäß § 33 Abs 1 Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0005 B 23. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Wird der versäumte Bescheid nachgeholt und das Verfahren über die Säumnisbeschwerde gemäß § 33 Abs 1 VwGG eingestellt, so steht dem Bf ein Anspruch auf Schriftsatzaufwand zu, der um die Hälfte niedriger ist als der sonst für den Ersatz des Schriftsatz... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 1988, Zl. 88/18/0328, wird hingewiesen. Das den angefochtenen Berufungsbescheid aufhebende Erkenntnis langte am 30. November 1988 bei der belangten Behörde, der Niederösterreichischen Landesregierung, ein. Am 26. Jänner 1990 brachten die Beschwerdeführer eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, weil die belangte Behörde immer noch nicht über ihre Berufung entschieden habe. D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §40 Abs1;AVG §74 Abs1;VwGG §27;VwGG §36 Abs9;VwGG §39;VwGG §42 Abs5;VwGG §55 Abs1;VwGG §62 Abs2;
Rechtssatz: Ist eine Säumnisbeschwerde zulässig, so kann der Verwaltungsgerichtshof gemäß § 36 Abs 9 VwGG das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durch die von ihm selbst zu bestimmende Gerichtsbehörde ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs3; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/5, S 273;
Rechtssatz: Ein Kostenzuspruch entfällt gemäß § 55 Abs 3 VwGG, wenn die Verzögerung der behördlichen Entscheidung aussschließlich auf das Verschulden der Partei zurückzuführen war. Der Umstand, dass die Verwaltungsakten dem VwG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 8/1991, S 580 - 581;
Rechtssatz: Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob der ausständige Bescheid vor oder nach allfälliger Zustellung der Verfügung betreffend die Einleitung des Vorverfahrens erl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Wird der versäumte Bescheid nachgeholt und das Verfahren über die Säumnisbeschwerde gemäß § 33 Abs 1 VwGG eingestellt, so steht dem Bf ein Anspruch auf Schriftsatzaufwand zu, der um die Hälfte niedriger ist als der sonst für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes festzustellende Pauschbetrag; es ist somit für diesen Koste... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §256 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Einem Antrag gem § 36 Abs 2 VwGG wird auch entsprochen, wenn innerhalb der der belBeh gesetzten Frist eine Gegenstandsloserklärung wegen Zurücknahme der Berufung durch die Behörde erster Instanz erfolgt. Schlagworte Säumnisbeschwerde
... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1985 Art1 A Z1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Wird eine Säumnisbeschwerde gem § 27 VwGG nach Ablauf von 6 Monaten zur Post gegeben und der versäumte Bescheid nach der Postaufgabe und vor dem Einlangen der Säumnisbeschwerde im VwGH der beschwerdeführenden Partei zugestellt, ist die Beschwerde VOR Erlassung des versäumten Bescheides erhoben wo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Eine Entscheidungspflicht wird auch dann verletzt, wenn die Verwaltungsakten einer anderen Behörde übersandt wurden. Dabei ist der pauschalierte Schriftsatzaufwand zuzusprechen, wenn die Behörde innerhalb der ihr gesetzten Frist den Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §52 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Auch bei einer von mehreren Bfrn eingebrachten Säumnisbeschwerde wegen Säumnis gegenüber jedem von ihnen gebührt nur ein einfacher Schriftsatzaufwand. (Hinweis auf B vom 8.9.1977, 0788/77) Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §53a Abs1;VwGG §27;VwGG §42 Abs5;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Die "Sache", die den Gegenstand der Entscheidung des VwGH zu bilden hat, wird durch die geltend gemachte Entscheidungspflicht bestimmt. Die Entscheidung des VwGH im Säumnisbeschwerdeverfahren hat sich zufolge des zweiten Satzes des § 42 Abs 5 VwGG auf die "Sache" (einschließlich jener... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1186/76 B VS 30. März 1977 VwSlg 5111 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Hat die belangte Behörde noch vor Einleitung des Vorverfahrens über eine (berechtigt erhobene) Säumnisbeschwerde den versäumten Bescheid erlassen und ist das Verfahren deshalb wegen Nachholung des versäumten Bescheides gem § 33 Abs 1 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob vor dem Verwaltungsgerichtshof mit Schriftsatz vom 24. Mai 1976 gemäß Art. 132 B-VG Beschwerde, weil die belangte Behörde über seine am 9. August 1975 erhobene Berufung gegen den Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes Gmunden auf den 1. Jänner 1973, betreffend das Grundstück 254/9, inneliegend der EZ. 242 des Grundbuches über die KG E., bis zum Tage der Beschwerdeerhebung nicht entschieden habe. Noch vor Einleitung des Vorverfahrens über di... mehr lesen...
Index: Baurecht - Krnt10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §42 Abs4VwGG §48 Abs1 litaVwGG §55 Abs1VwGG §59 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1199/67 B 30. November 1970 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidet der VwGH in einer Säumnisbeschwerde im Sinne des § 42 Abs 4 zweiter Satz VwGG 1965 und entstehen dabei für ihn Barauslagen (Sachverständigenhonorar), für die der Bfr aufzukommen hat, so sind sie diesem auf Gr... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit dem Beschluß vom 22. September 1969 die Beschwerde der Kärntner Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte gegen die gemäß § 35 Abs. 2 des Tiroler Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr./1963, beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichtete Berufungskommission wegen Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 33 Abs. 1 VwGG 1965 als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt. Die Entscheidung über den Antrag der Beschwerdeführe... mehr lesen...