Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Unterläuft einer geeigneten und verläßlichen Kanzleikraft eines Rechtsanwaltes im Zuge des rein technischen Vorganges beim Abfertigen eines Schriftstückes ein Fehler (nach der Kontrolle der beizulegenden Urkunden, bei der der Rechtsanwalt deren Vollzähligkeit feststellte, und der Unterfertigung des Verbesserungsschriftsatzes durch den Rechtsanwal... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Mai 1992 wies der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Haftungsbescheid vom 12. März 1992 als verspätet zurück. Der genannte Bescheid sei laut Rückschein ab 17. März 1992 beim Postamt W zur Abholung bereitgehalten worden und gelte daher als mit diesem Tag zugestellt. Die Berufungsfrist habe daher mit 17. April 1992 geendet. Die Berufung sei jedoch laut Poststempel erst am 24. April 1992, somit nach Ablauf... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1994, Zl. 94/02/0069, wurde das Verfahren, betreffend die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen einen Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien, gemäß § 34 Abs. 2 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, weil dem Mängelbehebungsauftrag des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 1994, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde beizubringen, einerseits insoweit nicht entsprochen worden sei, weil die mit diesem M... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Mai 1994, Zl. 94/02/0099, wurde das über Beschwerde des Antragstellers gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich eingeleitete Verfahren eingestellt. Der - anwaltlich vertretene - (damalige Beschwerdeführer und jetzige) Antragsteller hat im Zuge der ihm aufgetragenen Behebung eines der Beschwerde anhaftenden Formmangels zwar diesen Mangel behoben, aber die ihm mit der Beschwerde rückgemittelte Au... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1 idF 1987/312 ;LAO Wr 1962 §240 Abs1 idF 1992/040;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf muß seiner mit der Vormerkung von Fristen betrauten Angestellten nicht nur die Vormerkung der Beschwerdefrist auftragen, sondern wie ein RA (Hinweis B 4.9.1986, 86/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0635/79 B 30. März 1979 RS 1 Stammrechtssatz Als Hindernis im Sinne des § 46 Abs 3 VwGG 1965 ist jenes Ereignis im Sinne des § 46 VwGG 1965 zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat. Besteht das Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde, so hört das H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020355.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus dem Wiedereinsetzungsantrag, der Beschwerde, dem angefochtenen Bescheid und dem Zurückweisungsbescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 20. Juni 1994, Zl. 412.571/6-I/9/94, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 24. Oktober 1984 wurden dem Beschwerdeführer die Konzession zur Ausübung des Mietwagengewerbes mit Personenkraftwagen und des Taxigewerbes, je mit dem Standort S, gemäß § 87 Abs.... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurden mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 25. November 1985, die Gewerbeberechtigung für das "Mietwagengewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens bis zu 9 Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes" und mit weiteren sieben Bescheiden derselben Behörde vom 25. November 1985 jeweils die Gewerbeberechtigung für das "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4-6 Sitzplätzen einsc... mehr lesen...
Aus dem Wiedereinsetzungsantrag und der Beschwerde samt dem beigelegten angefochtenen Bescheid und dem ebenfalls beigelegten Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 27. Juni 1994, Zl. 412.873/4-I/9/94, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 27. März 1986 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89 Abs. 1 und § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die Gewerbeberechtigung für das "Taxigewerbe, beschränkt au... mehr lesen...
Jeweils mit Verfügung vom 30. Mai 1994 (in den dem Antragsteller zugestellten Ausfertigungen unrichtig angegeben: 25. Februar 1994) wurden die beiden genannten Beschwerden dem Antragsteller zu Handen seines Vertreters gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von Mängeln durch Beibringung einer weiteren (vierten) Ausfertigung der Beschwerde für den Bundesminister für Inneres zurückgestellt. Diesen Aufträgen wurde nicht entsprochen, langten doch innerhalb der gesetzten Frist die Beschwerden ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 31. August 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das "Platzfuhrwerks-Gewerbe (Taxi-Gewerbe), beschränkt auf die Verwendung nur eines Personenkraftwagens mit vier bis sechs Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes" gemäß § 89 Abs. 1 GewO 1973 auf die Dauer von drei Jahren entzogen. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Juni ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher bestehender Instanzenzug innerhalb der Verwaltung weggefallen ist und die Partei von diesem zunächst zulässigen Rechtsmittel Gebrauch macht (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, S 669). Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in einem derartigen Fall binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides, der das Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden 94/03/0206 bis 94/03/0220 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/21 94/03/0175 1 Stammrechtssatz Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/03/0162 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/21 94/03/0175 1 Stammrechtssatz Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher bestehender Instan... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/21 94/03/0175 1 Stammrechtssatz Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher bestehender Insta... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/01/0571
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Frist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994010570.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. November 1993, Zl. 93/04/0144, wurde der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Mai 1993 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren erging sodann der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 5. Jänner 1994 zur hg. Zl. 94/04/0003 ohne Beiziehung eines Rechtsanwaltes eine Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 11. November 1993, betreffend Übertretung der Gewerbeordnung 1973, ein. Mit Verfügung vom 18. Jänner 1994 wurde dem Beschwerdeführer der Auftrag erteilt, die zahlreichen dieser Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben. Diesem Verbesserungsauftrag kam der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 24. Februa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994040122.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/21 94/03/0175 1 Stammrechtssatz Ein Fall des § 46 Abs 2 VwGG liegt auch dann vor, wenn durch eine Änderung der Rechtslage ein vorher bestehender Instanzenzug innerhalb der Verwaltung weggefallen ist und die Partei von diesem zunächst zulässigen Rechtsmittel G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 6. Mai 1994 an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien unter dem Betreff: "UVS-07/21/00496/93 Geschäftsabteilung G" einen "Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist" gerichtet. Dieser Antrag ist beim Unabhängigen Verwaltungssenat am 10. Mai 1994 eingelangt und wurde von diesem am 1. August 1994 an den Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet, wo er am 5. August 1994 eingelangt ist. Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut: "Sehr geehrte ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 5. Juli 1993 schuldig erkannt, als § 9 VStG Verantwortlicher in vier Fällen gegen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verstoßen zu haben; dafür wurden vier Geldstrafen a S 10.000,-- verhängt. Die Zustellung dieses Straferkenntnisses an den Anwalt des Beschwerdeführers erfolgte am 10. September 1993. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde am 27. September 1993 zur Post geg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk vom 4. September 1992 wurde der im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der S AG (mit dem Standort in W) zu verantworten, daß diese Gesellschaft vier namentlich genannte ausländische Staatsbürger (einen am 4. März 1992 und die ande... mehr lesen...
Mit jeweils im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres vom 30. September 1993 wurden die Berufungen der Beschwerdeführer - eines afghanischen Ehepaares, das am 27. März 1993 mit seinen beiden minderjährigen Kindern in das Bundesgebiet einreiste und am 30. März 1993 Asylanträge stellte - gegen die Bescheide des Bundesasylamtes - mit denen jeweils der Asylantrag abgewiesen worden war - als verspätet zurückgewiesen. Gegen diese Beschei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Anders als etwa im Falle der Überwachungspflicht des Anwalts gegenüber seinen Angestellten, die bei gesicherter Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Angestellten erst im Falle auftretender Fehlleistungen strenger zu beurteilen sein mag, kann ein gröberes Versehen des Anwaltes selbst bei der Fristenwahrun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Bedient sich der Beschuldigte in Ansehung der rechtzeitigen Einbringung der Berufung gegen das ihn betreffende Straferkenntnis eines rechtskundigen Mitarbeiters, hat er dafür Sorge zu tragen, daß dieses Staferkenntnis diesem Mitarbeiter auch möglichst rasch ausgehändigt wird, um überhaupt die Berufung rec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/19/0395 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/17 92/01/0317 2
(hier: Zurücklassen der Verständigungen über die Hinterlegung
im Briefkasten des Heimes/der Bundesbetreuungspension... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090212.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 93/01/0047 1 Stammrechtssatz Die Behauptung beruflicher Überlastung stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090452.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...