Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/16/0118 B 16. Mai 2002
Rechtssatz: Die Organisation des Kanzleibetriebes eines Rechtsanwaltes ist so einzurichten, dass auch die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Setzung von - mit Präklusion sanktionierten - Prozesshandlungen sichergestellt ist. Für die richtige Beach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/20/0227 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0214 E 3. April 2001 RS 4 Stammrechtssatz Der Rechtsanwalt hat nicht nur die richtige Eintragung im Kalender, sondern auch im Falle der Streichung die Richtigkeit die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §61; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/20/0183 B 16. Mai 2002
Rechtssatz: Bei Anwendung des bei beruflichen rechtskundigen Parteienvertretern gebotenen strengeren Maßstabes hätte es die dem Rechtsanwalt obliegende Sorgfaltspflicht erfordert, sich über den Inhalt des Bestellungsbeschlusses ausreichend zu vergewissern. Dabei h... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 25. Jänner 2002, Zl. 2001/02/0032 (auf dessen Inhalt zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird), hat der Verwaltungsgerichtshof das Beschwerdeverfahren betreffend die Antragsteller eingestellt, weil der Beschwerde anhaftende Mängel trotz Mängelbehebungsauftrag nicht vollständig erfüllt wurden. Dieser Beschluss wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer am 20. Februar 2002 zugestellt. Mit einem am 6. März 2002 zur Post gegebenen Schriftsatz begehren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/02/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0134 E 8. Oktober 1990 RS 5
(hier: unrichtige Bezeichnung des Gerichtshofes) Stammrechtssatz Unterfertigt ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/02/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0247 E 29. August 1996 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständi... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde, des vorgelegten, angefochtenen Bescheides sowie der weiters vorgelegten Beilagen (Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren samt Wohnsitzerklärung) geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1947 geborene, verheiratete Betroffene, E.M., ist seit 3. April 1991 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters, Mödling (kurz: M), gemeldet. Zuvor war sie seit 1988 mit Hauptwohnsitz in Wien ... mehr lesen...
Im Rubrum der gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 11. September 2001, RV/321-06/2001 und RV/503-06/2001, erhobenen, in dreifacher Ausfertigung eingebrachten Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde), die mit einer unleserlichen Unterschrift des einschreitenden Rechtsanwaltes versehen war, wurde u. a. ausgeführt: "Vollmacht beiliegend". Entgegen dieser Anmerkung war der Beschwerde weder eine Urkunde über die Bevollmächtigung des Rechts... mehr lesen...
Mit hg. Beschluss vom 29. Jänner 2002, Zl. 2001/05/1150, wurde das Verfahren über die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 5. Februar 2001 (betreffend eine Bausache) gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt, weil die Antragstellerin dem gemäß § 34 Abs. 2 erteilten hg. Verbesserungsauftrag insofern nicht entsprochen hat, als die ursprünglich übermittelte Ausfertigung des angefochtenen Bescheides nicht w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/15/0027
Rechtssatz: Wenn der Parteienvertreter den ausdrücklichen Inhalt des Verbesserungsauftrages nicht beachtet hat, so kann darin ein minderer Grad des Versehens nicht erblickt werden (Hinweis B 26. April 2001, 2001/16/0229). Eur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/15/0027
Rechtssatz: Einem Parteienvertreter muss hinsichtlich der Erfüllung von Verbesserungsaufträgen im Hinblick auf die damit verbundene verfahrensrechtliche Bedeutung die Beachtung einer besonderen Sorgfalt zugemutet werden. Der Umstand, dass bei der Ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Universität für Bodenkultur Wien die Studienrichtung Landwirtschaft. Nach Ablegung der ersten Diplomprüfung stellte er am 18. Dezember 1995 den Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit (§ 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG) und begründete dies damit, dass er wegen der Krankheit seiner Eltern die kommissionelle Prüfung aus Anatomie nicht habe ablegen können. Der Senat der Studienbeihilfenbehörde befürw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §71 Abs1 Z1 impl;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;VwGG §46 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0179 E 24. Jänner 1996 RS 2
Hier: Die belangte Behörde hatte daher unter Berücksichtigung
dieser Grundsätze sowohl die Unvorhergesehenheit als auch die
Unabwendbarkeit der behaupteten Betreuungsverpflichtung, den
tatsächlichen Umfan... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 30. Oktober 2001 stellte der Verwaltungsgerichtshof dem Beschwerdeführer im Verfahren Zl. 2001/14/0185 die vom Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof abgetretene Beschwerde (mitsamt dem angefochtenen Bescheid) zurück und forderte ihn gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung konkret bezeichneter Mängel binnen einer Frist von vier Wochen auf. U.a. wurde er aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde beizubringen. In dieser Verfügung f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer auch nur flüchtigen Kontrolle des ergänzenden Schriftsatzes hätte der Rechtsanwalt bemerken müssen, dass die Beilagenverfügung weder den angefochtenen Bescheid umfasste noch die zurückgestellte Beschwerde. Er hätte daher den ergänzenden Schriftsatz nicht unterfertigen und damit nicht genehmigen dürfen, weil er damit hätte rechnen müssen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0006 B 26. April 2000 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH ist das Verschulden des Vertreters einer Partei an der Fristversäumung dem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten. Das Versehen eines Kanzleibediensteten stellt dann ein Ereignis iSd § 46 Abs. 1 VwGG dar, wenn der Rechtsanw... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 30. Jänner 2002 wurde das zu Zl. 2001/08/0180 protokollierte Beschwerdeverfahren eingestellt; dieser Beschluss wurde wie folgt begründet: "Die beschwerdeführende Partei ist der am 9. November 2001 (zugestellt am 15. November 2001) an sie ergangenen Aufforderung, die Mängel der gegen den vorbezeichneten Verwaltungsakt eingebrachten Beschwerde zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen: Die Behandlung der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Be... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 11. Juni 2001, B 731/01-3, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen den genannten Bescheid erhobenen Beschwerde ab und trat sie dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung ab. Mit Verfügung vom 25. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die abgetretene Beschwerde innerhalb einer Frist von vier Wochen in bestimmter Weise zu ergänzen. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist wurde das Verfahren mit Beschluss vom... mehr lesen...
In der am 24. Jänner 2002 persönlich überreichten Beschwerde wird das Zustelldatum des angefochtenen Bescheides mit 11. Dezember 2001 angegeben. Da demzufolge die sechswöchige Frist zur Beschwerdeerhebung am 22. Jänner 2002 geendet hat, wurde dem Beschwerdeführer die Möglichkeit eingeräumt, binnen zwei Wochen zur Frage der Verspätung Stellung zu nehmen. Innerhalb dieser Frist langte der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit folgender Begründung: ein: Der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0273 B 16. Dezember 1992 RS 2(gilt auch für ihren Vertreter) Stammrechtssatz Die Einhaltung von Rechtsmittelfristen erfordert von der Partei größtmögliche Sorgfalt (Hinweis E 4.9.1992, 90/19/0471; hier Eintragung eines unrichtigen Datums in den Fristvormerkkalender). ... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 11. September 2001 zugestellt, die sechswöchige Beschwerdefrist endete daher am 23. Oktober 2001. Die Beschwerde, die mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbunden wurde, wurde vom Beschwerdeführer am 18. Dezember 2001 zur Post gegeben. In seinem Wiedereinsetzungsantrag brachte der Beschwerdeführer vor, dass er nach Erhalt des angefochtenen Bescheides zunächst mit dem Vorsitzenden der 9. Kammer der bel... mehr lesen...
Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion Steiermark (Berufungssenat) vom 13. Dezember 2000 wurde die Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen Bescheide des Finanzamtes u. a. betreffend Körperschaftsteuer 1989 bis 1991 sowie über die Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages für die Jahre 1989 bis 1991 abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 24. September 2001, B 587/01-3, die Behandlung der mit 6. April 2001 datierten und am selben Tag zur P... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §33;VerfGG 1953 §35;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;ZPO §148 Abs2;
Rechtssatz: Die Frist iSd § 46 Abs 3 VwGG beginnt mit dem "Aufhören des Hindernisses". Als Hindernis ist dabei jenes Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhinder... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 17. Oktober 2000 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einbringung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. August 2000, zugestellt am 23. September 2000, und erhob gegen den genannten Vorstellungsbescheid Bescheidbeschwerde. Im Wiedereinsetzungsantrag brachte die Beschwerdeführerin vor, in der Kanzlei der Beschwerdevertreter würden säm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Das Verschulden eines Kanzleibediensteten stellt für den Vertreter dann ein unvorhergesehenes oder ein unabwendbares Ereignis dar, wenn der Vertreter der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber den Kanzleibediensteten nachgekommen ist. Der Rechtsanwalt muss gegenüber seiner Kanzlei als Hilfsapparat, dessen er ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen seine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im Allgemeinen noch im Besonderen wirksame Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumung auszuschließen geeignet sind (Hinweis E 22. Jänner 1987, 86/16/0194). Eine Überwachung auf Schritt und Tritt ist nicht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/20/0402 B 26. Juli 2001 RS 1 Stammrechtssatz In einer Rechtsanwaltskanzlei ist für die richtige Berechnung der jeweiligen Rechtsmittelfrist in einem bestimmten Fall stets der Anwalt und nicht etwa jener Kanzleiangestellte allein verantwortlich, der den Termin weisungsgemäß i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie 90/08/0149 B 25. September 1990 RS 3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000160637.X03 Im RIS seit 21.05.2002 Zuletzt aktualisiert am 04.07.2018 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: "Unabwendbar" ist ein Ereignis dann, wenn sein Eintritt objektiv von einem Durchschnittsmenschen nicht verhindert werden kann; "unvorhergesehen" ist es hingegen, wenn die Partei es tatsächlich nicht miteinberechnet hat und seinen Eintritt auch unter Bedachtnahme auf zumutbare Aufmerksamkeit und Voraussicht nicht erwarten konnte (Hinweis B VS 25. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Organisation des Kanzleibetriebes ist nach der glaubhaften Darstellung im Wiedereinsetzungsantrag so eingerichtet, dass die ordnungsgemäße Vormerkung von Terminen auch in den Fällen sichergestellt ist, in denen Schriftstücke unmittelbar den Konzipienten zukommen. Ferner ist eine entsprechende Überwachung in den konkreten Fällen gegeben, die a... mehr lesen...