RS Vwgh 2002/4/25 2002/15/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2002
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/15/0027

Rechtssatz

Wenn der Parteienvertreter den ausdrücklichen Inhalt des Verbesserungsauftrages nicht beachtet hat, so kann darin ein minderer Grad des Versehens nicht erblickt werden (Hinweis B 26. April 2001, 2001/16/0229).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002150026.X04

Im RIS seit

22.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten