RS Vwgh 2002/5/16 2002/20/0226

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Veröffentlicht am 16.05.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/20/0227

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass mangels entsprechender Behauptungen im Wiedereinsetzungsantrag kein Hinweis darauf vorliegt, dass der Rechtsanwalt ein (wirksames) Kontrollsystem für die Einhaltung von Fristen (in Bezug auf Akten, die seinem Rechtsanwaltsanwärter zur Bearbeitung übergeben worden waren) eingerichtet hätte (der gekündigte Rechtsanwaltsanwärter legte einen zur Bearbeitung übernommenen Akt ab, ohne auf den unmittelbaren Ablauf der Frist aufmerksam zu machen; ausführliche Begründung im Beschluss).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002200226.X02

Im RIS seit

19.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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