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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/20/0227Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass mangels entsprechender Behauptungen im Wiedereinsetzungsantrag kein Hinweis darauf vorliegt, dass der Rechtsanwalt ein (wirksames) Kontrollsystem für die Einhaltung von Fristen (in Bezug auf Akten, die seinem Rechtsanwaltsanwärter zur Bearbeitung übergeben worden waren) eingerichtet hätte (der gekündigte Rechtsanwaltsanwärter legte einen zur Bearbeitung übernommenen Akt ab, ohne auf den unmittelbaren Ablauf der Frist aufmerksam zu machen; ausführliche Begründung im Beschluss).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002200226.X02Im RIS seit
19.08.2002