1 Mit Straferkenntnis vom 23. November 2017 legte die belangte Behörde der Mitbeteiligten zur Last, sie habe vorsätzlich im Fernabsatz mit einer Empfängeradresse in Altenberg bei Linz dem Anwendungsbereich des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 - AWEG 2010 unterliegende, näher genannte Arzneiwaren per Internet bestellt, welche am 21. Oktober 2016 im Postversand-Flugverkehr in das Bundesgebiet (Flughafen Wien-Schwechat) eingeführt worden und vom Zollamt Wien in 1230 Wien entdeckt wor... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 30. November 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen zweier näher konkretisierter Übertretungen der §§ 9 VStG iVm 52 Abs. 1 Z 1 (3. Tatbild) Glücksspielgesetz (GSpG) iVm §§ 1 Abs. 1, 2, 3 und 4 Abs. 2 GSpG zur Zahlung von zwei Geldstrafen verpflichtet. Überdies wurden zwei Ers... mehr lesen...
1 Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die Abweisung ihres Antrages auf Parteistellung in einem wegen Fehlens des als erforderlich erachteten Zutatenverzeichnisses gegen einen von ihr verschiedenen Beschuldigten geführten Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ab. Zudem sprach es aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nic... mehr lesen...
1 1.1. Mit Erkenntnis vom 28. November 2016 erteilte das Verwaltungsgericht der Mitbeteiligten die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke an einem bestimmten Standort in P, wobei es eine Beschwerde des Revisionswerbers (des Betreibers der "S-Apotheke") abwies. Dem lag im Kern die Auffassung des Verwaltungsgerichtes zugrunde, der vom Revisionswerber betriebenen Apotheke verbleibe auch bei Errichtung der neu beantragten öffentlichen Apotheke noc... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 23. August 2017 wurden der Antrag des Revisionswerbers auf (teilweise nachträgliche) Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Rodung im Gesamtausmaß von etwa 8.000 m2 auf seinem im Europaschutzgebiet Lendspitz-Maiernigg gelegenen Grundstück gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 Kärntner Naturschutzgesetz 2002 - K-NSG 2002 - sowie §§ 3 und 5 der Verordnung über die Erklärung des Gebietes Lendspitz-Ma... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde im Beschwerdeverfahren die Verwendung des Revisionswerbers als Schulleiter einer näher genannten Privatschule gemäß § 5 Abs. 6 Privatschulgesetz (PrivSchG) untersagt. 2 Begründend stellte das Verwaltungsgericht insgesamt 19 "Mängelpunkte" fest und führte - zusammengefasst - aus, dass der Revisionswerber seit Jahren gegen zahlreiche Bestimmungen des Organisationsstatuts der Privatschule verstoße, insbesondere Prüfungen statutenwidrig b... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 12. April 2017 wurde den revisionswerbenden Parteien gemäß § 46 Abs. 1 Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (Sbg. NSchG) die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes durch vollständigen Abbau und Entfernung des ohne naturschutzrechtliche Bewilligung errichteten Um- und Zubaues eines Pferdestalles mit Auslauf sowie einer neu errichteten Bewegungshalle für Pferde auf näher genannten Grundstücken aufgetragen. 2 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 12. Jänner 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des aus Afghanistan stammenden Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei. Die Frist für die freiwillige Ausreise betrage 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung. 2 Mit dem an... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob und welche Auflagen in einem konkreten Fall vorzuschreiben sind, betrifft nur den Einzelfall. Gleiches gilt für eine Ermessensübung (vgl. VwGH 2.8.2017, Ra 2017/05/0202). Fragen, die nur den Einzelfall betreffen, berühren keine Rechtsfragen ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauO NÖ 2014 §35;B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/05/0042
Rechtssatz: Dass Sicherungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Mit dem bloßen Verweis auf fehlende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur rechtlichen Beurteilung einer bestimmten Sachverhaltskonstellation wird keine über den konkreten Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung dargetan, zumal eine einzelfallbezogene... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Dem Vorbringen des Revisionswerbers, es sei Beweisanträgen nicht gefolgt worden, ist entgegenzuhalten, dass die Zulässigkeit der Revision im Fall der Behauptung eines - eine grundsätzliche Rechtsfrage aufwerfenden - Verfahrensmangels voraussetzt, dass die Revision auch von der Lösung dieser Rech... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ArzneiwareneinfuhrG 2010 §21 Abs1 Z1ArzneiwareneinfuhrG 2010 §3 Abs1B-VG Art133 Abs4VStG §27 Abs1VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/10/0174 B 27.03.2019
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage des Tatorts gemäß § 27 Abs. 1 VStG un... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Revisionswerberin vom 12. Jänner 2017 wurde über den Mitbeteiligten als vertretungsbefugtes Organ einer in der Slowakischen Republik ansässigen Gesellschaft eine Geldstrafe von EUR 500,-- verhängt, weil diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die Meldung über die grenzüberschreitende Entsendung eines namentlich genannten Arbeitnehmers nach Österreich "entgegen § 7b Abs. 3 AVRAG von 15.7.2016 bis 22.7.2016 nicht erstattet" habe, da keine Meldung "spätestens ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 19. Oktober 2017 wies das Verwaltungsgericht Wien - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswerbers vom 23. März 2017 auf Zuerkennung von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) ab. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeut... mehr lesen...
1 1. Mit hg. Beschluss vom 20. November 2018, Ra 2018/10/0185- 2, wurde ein Antrag des Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark vom 24. September 2018 abgewiesen. 2 Mit hg. Beschluss vom 18. Dezember 2018, Ra 2018/10/0185-5, wurde ein Antrag des Antragstellers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (erkennbar: gegen die Versäumung der Frist zur Stellun... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde S. vom 9. März 2018 wurde der Berufung der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid des Bürgermeisters dieser Marktgemeinde vom 21. Dezember 2017 keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass dem Bauwerber W. die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung von Stallungen für die Taubenzucht (Taubenhaltung) auf einem näher bezeichneten Grundstück nach (im Einzelnen bezeichneten Bestim... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 29. März 2018 ordnete die revisionswerbende Landeshauptfrau an, die Eisenbahnkreuzung in km 2,847 der ÖBB-Strecke Tulln - St. Pölten mit einer Gemeindestraße spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft dieses Bescheides gemäß § 49 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Z 4 der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) durch Lichtzeichen mit Schranken zu sichern, "wobei der Schranken gemäß § 4 Abs. 2 EisbKrV als Vollschranke... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...