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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §66 Abs4Rechtssatz
Im Fall der Beschwerde gegen einen Bescheid, der einen Parteiantrag gemäß § 68 Abs. 1 AVG zurückgewiesen hat, darf das VwG nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den zurückgewiesenen Antrag entscheiden (vgl. VwGH 7.10.2010, 2006/20/0035).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019100020.L01Im RIS seit
18.07.2019Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019