RS Vwgh 2019/3/27 Ra 2018/10/0135

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Veröffentlicht am 27.03.2019
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht

Norm

B-VG Art133 Abs4
ForstG 1975 §17 Abs3
ForstG 1975 §17 Abs4
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/10/0043 E 9. November 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Ein in der Agrarstrukturverbesserung begründetes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche ist dann zu bejahen, wenn die Rodung eine Maßnahme darstellt, die für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes unter dem Gesichtspunkt der Existenzsicherung dieses Betriebes oder dem gleichermaßen bedeutsamen Blickwinkel der Erfordernisse eines zeitgemäßen Wirtschaftsbetriebes notwendig ist (vgl. E 29. Februar 2012, 2010/10/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100135.L01

Im RIS seit

18.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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