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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/10/0043 E 9. November 2016 RS 2Stammrechtssatz
Ein in der Agrarstrukturverbesserung begründetes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche ist dann zu bejahen, wenn die Rodung eine Maßnahme darstellt, die für die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes unter dem Gesichtspunkt der Existenzsicherung dieses Betriebes oder dem gleichermaßen bedeutsamen Blickwinkel der Erfordernisse eines zeitgemäßen Wirtschaftsbetriebes notwendig ist (vgl. E 29. Februar 2012, 2010/10/0130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018100135.L01Im RIS seit
18.07.2019Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019