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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §53 Abs1Rechtssatz
Selbst ein tatsächlich bestehender Mangel an Einsicht oder Fachkunde des Amtssachverständigen könnte nicht als Befangenheit gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019100018.L00Im RIS seit
27.06.2019Zuletzt aktualisiert am
08.07.2019