Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/07/0156 B 10. November 1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Beschwerdefrist nach § 26 Abs 3 VwGG 1965 kann nur dadurch gewahrt werden, daß innerhalb dieser Frist eine anwaltlich gefertigte Beschwerde eingebracht wird. Weder dadurch, daß innerhalb dieser Frist ein weiterer Antrag auf Bewilligun... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft T vom 22. Juli 1991 wurde den Beschwerdeführern die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Frühstückspension samt Nebenanlagen auf näher bezeichneten Grundstücken im Gebiet der erstmitbeteiligten Partei (in der Folge kurz: Gemeinde) erteilt; über Berufung der weiteren mitbeteiligten Parteien als Nachbarn hat die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid in Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides die angestrebte Baubewilligung ... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1;BauRallg;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Bf in bezug auf ein bestimmtes Bauvorhaben bereits eine rechtskräftige Baubewilligung erwirkt, die auf Grund eines geänderten Projektes erteilt worden ist, und erachtet er sich sohin durch die Versagung der Baubewilligung für... mehr lesen...
In seiner selbst verfaßten Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (eingelangt am 10. Oktober 1994) bekämpfte der Beschwerdeführer die Nichtbewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Verwaltungsstrafsache. Mit Note vom 14. Oktober 1994 wurde er aufgefordert, die Beschwerde binnen vier Wochen in neun näher bezeichneten Punkten zu verbessern; diese Note enthielt die Rechtsbelehrung, daß die Versäumung der Frist als Zurückziehung der Beschwerde gilt. Die Note vom 14.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Frist
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994020417.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Im Zuge des Verfahrens über die Beschwerde gegen den genannten Bescheid teilte der Beschwerdevertreter mit Schriftsatz vom 11. November 1994 unter Anschluß einer Kopie des Auszuges aus dem Sterbeeintrag des Standesamtes Wien-Hietzing mit, daß der Beschwerdeführer am 2. November 1994 verstorben sei. Da Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG eine beschwerdeführende Partei voraussetzt, die mit ihrer Beschwerde behauptet, durch den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt zu sei... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 25. November 1994 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Fristsetzung von zwei Wochen aufgefordert, vier ihrer Beschwerdeschrift anhaftenden Mängel zu beheben, und zwar die belangte Behörde exakt zu bezeichnen, ein bestimmtes Begehren zu stellen, das Recht, in dem sie verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte) bestimmt zu bezeichnen und eine weitere Ausfertigung der Beschwerde für den Bundesminister für Finanzen beizubringen. Innerhalb d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160272.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0065 E 23. Oktober 1985 RS 3 Stammrechtssatz Da Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG eine beschwerdeführende Person voraussetzt, die mit ihrer Beschwerde behauptet, durch den Bescheid einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt zu sein, diese Voraussetzung aber durch den Tod des Bfr weggefallen ist, ist diesfalls... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. September 1994 wurde die gegen die obzitierten beiden Bescheide erhobene Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter anderem zur Behebung des Mangels zurückgestellt, daß jeweils der Tag, an dem die angefochtenen Bescheide zugestellt worden seien, anzugeben sei (§ 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG). Mit Schriftsatz vom 24. November 1994 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Mängelbehe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0373
94/02/0468
94/02/0469
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020372.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit (schriftlichem) Bescheid vom 1. Juni 1993 entschied die Magistratsabteilung 12 - Sozialamt, Sozialreferat für den 10. Bezirk, über die Anträge des Beschwerdeführers vom 8., 27. und 29. April 1993 auf Gewährung einer Geldleistung zur Sicherung des Lebensbedarfes für die Zeit vom 8. April bis 7. Mai 1993 wie folgt: "1. Für die Zeit vom 8.4.1993 bis 7.5.1993 wird eine Geldaushilfe von S 1.283,-- 2. für die Unterkunft Mai 1993 werden zusätzlich S 1.602,-- gewährt." Nach Wi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde der Berufung INHALTLICH nicht voll entsprochen, so ist der Berufungsbescheid mit einer Bescheidbeschwerde zu bekämpfen. Eine diesbezügliche Säumnisbeschwerde ist gem § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen (... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 4. Mai 1994, Zl. 93/17/0341-10, stellte der Verwaltungsgerichtshof ein Verfahren über die Beschwerde der nunmehrigen Antragstellerin gegen den Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenwörth wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Berufung gegen die Vorschreibung einer Standortabgabe für Jänner und Februar 1993 infolge Nachholung des versäumten Berufungsbescheides nach Ablauf der gesetzten Nachholungsfrist wegen Klaglosstellung im Sinne der Re... mehr lesen...
Mit Beschlüssen vom 14. Juli 1994, Zlen. 94/17/0192-7 und 94/17/0193-7, stellte der Verwaltungsgerichtshof die Verfahren über die Beschwerden der nunmehrigen Antragstellerin gegen den Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenwörth wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Berufung gegen die Vorschreibung einer Standortabgabe zu 1.) für August 1993 und zu 2.) für September 1993 infolge Nachholung der versäumten Berufungsbescheide nach Ablauf der gesetzten Nachholungs... mehr lesen...
Beachte Besprechung in AnwBl 1995/11, S 836-840; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0394 94/17/0395 94/17/0396 94/17/0397 Rechtssatz: Wird der während anhängiger Säumnisbeschwerde außerhalb der Nachfrist des § 36 Abs 2 VwGG erlassene Bescheid einer Behörde durch rechtskräftigen aufsichtsbehördlichen Bescheid aus anderen Gründen als dem der Unzuständigkeit der säumig gewesenen Behörde behoben (hier Behebung wegen inhaltlicher Rechtswidri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/11, S 836-840; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0418 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/12/16 94/17/0393 1 (hier: Frist des § 36 Abs 2 VwGG wurde versäumt) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in der am 23. September 1994 eingebrachten, gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhobenen Beschwerde vor, er hätte gegen den seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abweisenden Bescheid des Landeshauptmannes von Wien fristgerecht Berufung erhoben, welche spätestens am 20. März 1994 der belangten Behörde zugegangen sei. Über diese Beschwerde leitete der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 5. O... mehr lesen...
Nachdem nach Einstellung des seinerzeit gegen den Beschwerdeführer anhängig gewesenen Disziplinarverfahrens die Disziplinaroberkommission für Offiziere mit Bescheid vom 17. Mai 1994, GZ. 2-DOK/94, den Einstellungsbeschluß vom 8. April 1994, Zl. 3-DOKW/93 gemäß § 74 Abs. 2 Z. 3 HDG aufgehoben und die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens aufgetragen hatte, erging der im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren angefochtene - neuerliche - Einleitungs- und Verhandlungsbeschluß. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, aber vor der Einleitung des Vorverfahrens zugestellt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56
erster Satz European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090204.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Verfügung vom 25. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Einräumung einer Frist von zwei Wochen aufgefordert, insgesamt vier Mängel, die der Beschwerde anhafteten, zu beheben. Unter anderem war eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde einzubringen. Als Beilage zum ergänzenden Schriftsatz vom 21. November 1994 wurde hierauf eine nicht unterfertigte Ablichtung der ursprünglichen Beschwerde vorgelegt. Damit hat der Beschwerdeführer aber de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/11 90/14/0220 1 Stammrechtssatz Unter einer Ausfertigung kann nur ein - zumindest in Fotokopie - unterschriebener Schriftsatz verstanden werden. Da eine Ablichtung eines dreifach zu erstattenden Schriftsatzes nicht einmal in Fotokopie mit der Unterschrift des Rechtsvertreters des Bf versehen ist, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes gemäß § 36a Abs. 1 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 21. September 1994 teilte die belangte Behörde mit, der Beschwerdeführer sei im Zuge einer neuerlichen Stellung am 9. September 1994 mit Beschluß der Stellungskommission für untauglich befunden worden. Der Beschwerdeführer hat s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: VwGG §33 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2;WehrG 1990 §36 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/04/16 91/11/0005 1 Stammrechtssatz Durch den Beschluß der Stellungskommission des Militärkommandos, mit dem der Wehrpflichtige für untauglich befunden wurde, hat dieser die Rechtsstellung erlangt, die er durch seinen Antrag auf Befreiung angestreb... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 5. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, die Beschwerde im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG in einer näher bezeichneten Weise zu ergänzen sowie eine weitere Ausfertigung der - zweifach eingebrachten - Beschwerde für den Bundesminister für Inneres (§ 29 VwGG) beizubringen. Es wurde darauf hingewiesen, daß der ergänzende Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen sei. Innerhalb der ihm gesetzten Frist legte der Besch... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 25. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der - zweifach eingebrachten - Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§ 29 VwGG). Der Beschwerdeführer legte daraufhin als weitere Ausfertigung eine Ablichtung des Beschwerdeschriftsatzes vor, die jedoch nicht (auch nicht in Kopie) die Unterschrift des Beschwerdevertreters aufweist. Damit ist der Beschwerdeführer dem ihm erteilten Mängelbehebungsauftrag ni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180741.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180688.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 12. August 1994 wurde der Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters aufgefordert, vier im einzelnen näher bezeichnete Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 21. Juli 1994, B 1983/93-8, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen drei Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 2. September 1994. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist ein... mehr lesen...