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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §200 Abs2;Beachte
abwh B 1996/12/11 95/13/0215 3;Rechtssatz
Die nachträgliche Erlassung eines Jahresumsatzsteuerbescheides bewirkt Klaglosstellung des den Bescheid über die Berufung gegen die Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide bekämpfenden Bf, weil der Anfechtungsgegenstand dadurch beseitigt wurde. Gemäß § 56 VwGG ist der Bf daher als obsiegende Partei iSd § 47 Abs 1 VwGG zu beurteilen (Hinweis B 25.10.1990, 90/16/0157).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Gültigkeit der Kostenbestimmungen InhaltlichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130093.X03Im RIS seit
20.11.2000