Mit hg. Verfügung vom 26. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters aufgefordert, vier im einzelnen näher bezeichnete Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 5. Mai 1994, B 995/93-17, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen vier Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 18. August 1994. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingebrac... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 20. September 1994 wurde der Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters aufgefordert, drei im einzelnen näher bezeichnete Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 26. August 1994, B 32/94-5, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen drei Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 5. Oktober 1994. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020368.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020320.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020246.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 27. Oktober 1994 wurde die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung diverser, ihr anhaftender Mängel unter Fristsetzung von zwei Wochen zurückgestellt. Unter anderem wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, das Recht, in dem er verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte, § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG), bestimmt zu bezeichnen und einen ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Auf der wiedereingebrachten Beschwerde befindet sich diesbezügli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160244.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 30. März 1993, GZ. A 8a-St.Nr. 12/06/225-1993, mit Schriftsatz vom 23. April 1993 Berufung. Mit der vorliegenden, am 9. Februar 1994 zur Post gegebenen, am 10. Februar 1994 hg. eingelangten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Verletzung der Entscheidungspflicht über diese Berufung durch die belangte Behörde geltend. Der Beschwerde steht der Mangel der Berechtigung zu ihrer Erhebung insoweit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1066/78 E 9. Juli 1980 VwSlg 10206 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Klaglosstellung im Sinne des § 33 Abs 1 VwGG 1965 tritt auch dann ein, wenn der den Entscheidungsanspruch der Partei erfüllende Bescheid von einer funktionell unzuständigen Behörde erlassen wird (Hinweis auf E vom 25. Jänner 1979, 0616/78) ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Säumnisbeschwerde und den weiteren von den Beschwerdeführern vorgelegten Unterlagen und erstatteten Äußerungen ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Am 14. November 1991 suchten die Beschwerdeführer um die Erteilung einer Baubewilligung für einen Wohnhausneubau auf einem näher bezeichneten Grundstück der Gemeinde Krakauhintermühlen an. Mit Bescheid vom 8. April 1992 wurde dieses Verfahren vom Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz gemäß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Leiter eines Vermessungsamtes tätig, doch erfolgte aus Anlaß des vorliegenden Disziplinarverfahrens eine Verwendungsänderung und Dienstzuteilung zum Vermessungsinspektor. Bereits mit Bescheid vom 23. März 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer das Disziplinarverfahren eingeleitet. Diesen Einleitungsbeschluß hat jedoch der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21. Oktober 1993, Z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den polnischen Staatsangehörigen A für die Beschäftigung als "Isolierer" gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 1 sowie § 13a AuslBG abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde (in der der beantragte ausländische Arbeitnehmer u.a. auch als "Zweitbeschwerdeführer" bzw. "... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 10. November 1993 wurde der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, gemäß § 17 Abs. 1 FrG ausgewiesen; gemäß § 27 Abs. 3 FrG wurde einer allfälligen Berufung die aufschiebende Wirkung im Interesse der öffentlichen Ordnung aberkannt. Am 11. November 1993 wurde der Beschwerdeführer in die Türkei abgeschoben. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 54 Abs. 1 FrG festgestellt, daß keine stichh... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 30. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die im einzelnen näher bezeichneten Mängel der zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem mit Beschluß vom 14. Juni 1994, B 1118/94, gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde binnen vier Wochen zu beheben. Die Zustellung dieser Verfügung erfolgte am 8. Juli 1994. Ein innerhalb der Mängelbehebungsfrist eingebrachter Antrag auf Bewilligung der Verfahren... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 22. September 1994 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm selbst eingebrachte Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von Mängeln im Sinne der §§ 28 Abs. 1 Z. 7, 24 Abs. 2 und 29 VwGG innerhalb einer Frist von zwei Wochen zurückgestellt. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß ein ergänzender Schriftsatz in vierfacher Ausfertigung vorzulegen sei. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 27. Oktober 1994 zugestellt. Gleichzeitig wurde ihm der hg. Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf das von ihm angestrebte Verfahrensziel (hier: die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens) auf andere Weise als durch Nachholung des versäumten Bescheids erreicht (Hinweis B 21.10.1991, 91/12/0037), so besteht kein rechtliches Interesse des Bf an einem Ausspruch über den dem ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine Einstellung des Verfahrens setzt die Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde voraus (Hinweis B 18.12.1992, 92/17/0222). Schlagworte Säumnisbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992060243.X01 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/18 91/07/0144 1 Stammrechtssatz Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, daß der Rechtszustand zwischen Erlassung des aufgehobenen Bescheides und seiner Aufhebung im nachhinein so zu betrachten ist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Besondere Rechtsgebiete European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090059.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180367.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §54 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/29 94/18/0311 4 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2.7.1994, B 2233/93, nicht veranlaßt, von seiner Ansicht, daß in einem Fall, in dem der Fremde aufgrund der gegen ihn erlassenen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/18/0625
94/18/0626
Rechtssatz: Wurde der Antrag des Bf auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gleichzeitig mit der Zurückstellung der Beschwerde zur Mängelbehebung wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung abgewiese... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63;AVG §64a Abs1;AVG §64a Abs2;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Da gemäß § 64a Abs 2 AVG die Berufungsvorentscheidung mit der Einbringung eines rechtzeitigen Vorlageantrages außer Kraft tritt, ist im Bereich des AVG mit der Einbringung eines Vorlageantrages sowohl die Berufung wieder unerledigt, als auch keine dem Rechtsbestan... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Oktober 1994 wurde dem beschwerdeführenden Rechtsanwalt die gegen den oben zitierten Bescheid gerichtete, in einfacher Ausfertigung eingebrachte Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Einräumung einer Frist von einer Woche zwecks Mängelbehebung mit folgendem Auftrag zurückgestellt: "Es sind zwei weitere Ausfertigung der Beschwerde für die belangte Behörde und für den Bundesminister für Finanzen beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994130229.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit seiner gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1984 bis 1987, 1989 und 1990 erhobenen Berufung verband der Beschwerdeführer den Antrag, die Einhebung der Steuer für diese Jahre, ausgenommen für das Jahr 1990, im Gesamtbetrag von S 5,815.208,-- gemäß § 212a BAO auszusetzen. Gegen die im Instanzenzug ergangene Abweisung dieses Antrages mit dem angefochtenen Bescheid richtet sich die vorliegende, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verl... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 7. September 1994 wurde die - von dem kroatischen Rechtsanwalt M namens des Beschwerdeführers in einfacher Ausfertigung eingebrachte - Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung folgender Mängel zurückgestellt: "1) Es ist ein bestimmtes Begehren (§ 28 Abs. 1 Z. 6 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 VwGG) zu stellen. 2) Es ist das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte, § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG), bestimmt zu bezeich... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 19. August 1994, zugestellt durch Hinterlegung am 24. August 1994, forderte der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer unter Zurückstellung der Beschwerde auf, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieser Verfügung in einem dreifach zu erstattenden Schriftsatz den Sachverhalt in einer zeitlich geordneten Darstellung des Verwaltungsgeschehens wiederzugeben, das Recht, in dem er verletzt zu sein behaupte (Beschwerdepunke), bestimmt zu bezeichnen und die Gründe: , ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 2. September 1994 wurde dem Beschwerdeführer ein Mängelbehebungsauftrag gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilt, mit dem er unter anderem aufgefordert wurde, eine weitere Ausfertigung der an den Verfassungsgerichtshof erhobenen und von diesem mit Beschluß vom 20. Juni 1994, B 807/94-6, dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abgetretenen Beschwerde für den Bundesminister für Inneres beizubringen (§§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG). Innerhalb der gesetzen Frist er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0491/78 B 6. April 1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein nur mangelhaft erfüllter Verbesserungsauftrag ist der Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen (vgl. z.B. die hg. Beschlüsse vom 27. April 1967, 0514/67, vom 20. November 1969, 1466/69, vom 9. September 1970, 1062/70, und vom 19. Jänner 1978, 2641/77).... mehr lesen...