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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/01/0190 B 12. März 1986 RS 1Stammrechtssatz
Das Kostenersatzbegehren des Beschwerdeführers musste jedoch als unbegründet abgewiesen werden, weil es bei diesem Ergebnis an einer "obsiegenden Partei" iSd § 47 Abs 1 und 2 VwGG fehlt und die Zuerkennung eines Kostenersatzanspruches an den Beschwerdeführer wegen Klaglosstellung iSd § 33 Abs 1 iVm den §§ 56 und 58 VwGG eine förmliche, tatsächlich jedoch nicht eingetretene Aufhebung des angefochtenen Bescheides vorausgesetzt hätte (Hinweis auf B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980, 10.12.1980, 3339/80, VwSlg 10322 A/1980).
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster SatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070081.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011