1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 23. Februar 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich - im Beschwerdeverfahren - einen Antrag der Revisionswerberin auf Bewilligung zum Betrieb einer Filialapotheke in Münchendorf (mit näher bezeichnetem Standort) ab, weil die Ortschaft Münchendorf entgegen § 24 Abs. 1 Apothekengesetz mehr als 4 Straßenkilometer von der Betriebsstätte der Apotheke der Revisionswerberin in Laxenburg entfernt sei. 2 2. Nach Art. 133 Abs. ... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 1. Februar 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Kärnten - im Beschwerdeverfahren - einen Antrag des Revisionswerbers auf (nachträgliche) Bewilligung einer Bringungsanlage ab, wobei es die Revision nicht zuließ. 2 Dem legte das Verwaltungsgericht - gestützt auf die Ausführungen eines forstfachlichen Amtssachverständigen - zugrunde, dass die bereits errichtete Forststraße (deren vollständiger Rückbau dem Revisionswerber rechtskräftig... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 10. Oktober 2017 wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich - im Beschwerdeverfahren - einen Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung der Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke in K ab, weil die in § 3 Abs. 7 Apothekengesetz festgelegte Frist von fünf Jahren mit Blick auf eine frühere Konzession der Revisionswerberin zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke in 1110 Wien noch nicht abgelaufen sei. ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 8. Februar 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers, eines nigerianischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten zurück, sprach aus, dass für die Prüfung des Antrages Italien zuständig sei, ordnete die Außerlandesbringung an und stellte fest, dass die Abschiebung nach Italien zulässig sei. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die dageg... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 18. September 2015 gab die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH) dem Antrag der mitbeteiligten Partei vom 26. September 2013 Folge und verfügte die Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Einbringung von Straßenräumschnee in die Kitzbüheler Ache an sieben näher bezeichneten Einbringungsstellen befristet bis zum 31. März 2024 unter näher bestimmten Auflagen. 2 Dagegen erhoben die revisionswerbenden Parteien als Fischereiberechtigte Beschwerde... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 5. Jänner 2018 wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich - im Beschwerdeverfahren - einen Antrag des Revisionswerbers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 33 Abs. 1 VwGVG als unbegründet ab und - dementsprechend - dessen Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 17. Mai 2017 als verspätet zurück. 2 Im Wiedereinsetzungsantrag hatte der Revisionswerber vorgebracht, er habe seinen Einspruch gegen... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 10. August 2016 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Bauwasserhaltung während der Bauphase, die Versickerung von Oberflächenwässern nach Abschluss der Bauphase und die Errichtung einer Tiefgarage auf GrSt. Nr. 1977/3, KG S., u.a. nach Maßgabe des eingereichten Projektes und der in der Verhandlungsschrift vom 9. August 2016 enthaltenen Beschreibung durch den wasserbautechnischen... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 28. Oktober 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Er führte dazu aus, dass er aus einer gut situierten Familie stamme. Sein Vater sei unter anderem auch als Offizier tätig gewesen. Im Jahr 2013 seien der Revisionswerber und einige seine Brüder mit dem Auto angehalten worden. Einer der Brüder sei entführt und anschließend getötet worden. Zudem habe der Vater einen Drohanruf erhalten. Der Revisionswerber ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Pakistan, stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am 16. Juli 2011 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Diesem Antrag wurde im Instanzenzug vom (damaligen) Asylgerichtshof mit Erkenntnis vom 29. Oktober 2012 keine Folge gegeben und gegen ihn rechtskräftig eine Ausweisung erlassen. 2 Am 19. September 2014 stellte er einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz. ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, stellte am 30. August 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 29. Juni 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei sowie die Frist fü... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die sich wegen Nichtvorlie... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 27. Dezember 2016 wies die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt (belangte Behörde) den Zweckänderungsantrag des Mitbeteiligten, eines nigerianischen Staatsangehörigen, vom 12. April 2016 auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Familienangehöriger" ab. Nach Ansicht der belangten Behörde handle es sich bei der Ehe des Mitbeteiligten mit der österreichischen Staatsbürgerin A F um eine Aufenthaltsehe. Zudem würden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel be... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 12. Oktober 2017 wurde der Antrag des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen von Nigeria auf internationalen Schutz, hinsichtlich der Zuerkennung des Status sowohl des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung nach Nigeria und das Nichtbestehen ein... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 15. Jänner 2016 wurde dem Revisionswerber als Inhaber einer Gasanlage angelastet, dass diese entgegen § 11 Abs. 1 des Wiener Gasgesetzes 2006 nicht vor ihrer Inbetriebnahme dahingehend überprüft worden sei, ob sie den Sicherheitsvorschriften entspreche, und dass die Gasanlage ohne Vorliegen eines Überprüfungsbefundes betrieben worden sei. Darüber hinaus habe der Revisionswerber gegen einen bescheidmäßigen Auftrag der belangten Behörde verstoßen, weil wed... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 17. Dezember 2008 u. a. für schuldig erkannt worden, vorsätzlich, teilweise in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit abgesondert verfolgten Mittätern, überwiegend als Beitragstäter durch Zurverfügungstellung der LKW's seines Transportunternehmens samt Fahrern von Mai bis Oktober 2004 gewerbsmäßig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheit... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 5. September 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 17. Februar 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung und... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/12/0014 B 20. Oktober 2014 RS 2(hier: ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Frage, ob auf Basis eines konkret vorliegenden Standes des Ermittlungsverfahrens ein "ausre... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a;
Rechtssatz: Auf diejenigen Aspekte einer angefochtenen Entscheidung, die lediglich in den Revisionsgründen genannt, nicht aber in den gesondert ausgeführten Zulässigkeitsausführungen als Rechtsfragen dargestellt werden, ist nicht näher einzugehen (vgl. VwGH 28.5.2015, Ra 2014/... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Verwaltungsgericht Wien das Verfahren über die Maßnahmenbeschwerde der revisionswerbenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch eine vorläufige Beschlagnahme ein und erklärte eine ordentliche Revision dagegen für nicht zulässig. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 29. Juni 2017, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß § 20 Abs. 2 StVO für schuldig erkannt und gemäß § 99 Abs. 2e StVO mit einer Geldstrafe von EUR 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 118 Std.) bestraft wurde, als unbegründet ab und ... mehr lesen...