1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 19. Dezember 2017 wurde (u.a.) ein Antrag der Revisionswerberin vom 4. April 2016 auf Erteilung einer Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in Enns (im „Gesundheitszentrum Enns“) wegen der Priorität zweier weiterer Konzessionsgesuche im Beschwerdeverfahren abgewiesen. Aufgrund eines dieser weiteren Anträge erteilte das Verwaltungsgericht unter einem der Mitbeteiligten die Konzession für eine neu zu ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein 1964 geborener serbischer Staatsangehöriger, reiste Anfang März 2000 mit einem Visum nach Österreich ein und verblieb hier auch nach Ablauf von dessen Gültigkeit. Zur Verhinderung seiner Abschiebung stellte er während der Anhaltung in Schubhaft einen Asylantrag, der erstinstanzlich im Juli 2000 abgewiesen wurde. Das diesbezügliche Berufungsverfahren wurde - nach dessen vorübergehender Einstellung - mit dem im Februar 2008 ergangenen abweisenden Bescheid... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien, ein Ehepaar, sind irakische Staatsangehörige und stellten am 25. September 2015 Anträge auf internationalen Schutz. 2 Im Rahmen der Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gaben die revisionswerbenden Parteien - befragt zu ihren Fluchtgründen - im Wesentlichen an, dass sie Schiiten seien und bis zu ihrer Ausreise in Bagdad (Sadr-City) gelebt hätten. Der Erstrevisionswerber habe beobachtet, wie eine terroristische Bande... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 26. April 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. In der Einvernahme vom 3. April 2017 gab er zu seinem Fluchtgrund befragt im Wesentlichen an, eine seiner Schwestern sei mit einem Mann verlobt worden, der für eine die afghanische Regierung unterstützende Miliz arbeite. Die Taliban seien gegen dieses Verlöbnis gewesen, hätten das Haus der Familie mehrmals aufgesucht, die Mutter bedroht und den Revisionswe... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 16. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag der Revisionswerberin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten und der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab (Spruchpunkte I und II), erteilte ihr keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005, erließ gegen sie... mehr lesen...
1 Der 1985 geborene Revisionswerber ist serbischer Staatsangehöriger und lebt nach eigenen Angaben "seit 2012" in Österreich. Ihm wurden Aufenthaltstitel erteilt, zuletzt eine bis zum 8. Dezember 2017 gültige "Rot-Weiß-Rot - Karte plus". 2 Am 4. Oktober 2012 hatte der Revisionswerber eine in Wien wohnhafte serbische Staatsangehörige geheiratet. Aus dieser Ehe entstammt ein 2013 geborener Sohn. Zwei weitere Kinder des Revisionswerbers - aus einer anderen Verbindung - leben in... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. August 2017, Ra 2017/09/0025, verwiesen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich wurde - in Bestätigung des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie an Berufsschulen beim Landesschulrat... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Pakistans, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 6. März 2017, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sowie des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der revisionswerbenden Amtspartei (Landesschulrat für Steiermark) vom 25. Jänner 2014 wurde festgestellt, dass der Mitbeteiligten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkend keine Vergütung von Dauermehrdienstleistungen mehr gebühre. Begründend wurde ausgeführt, für die Beurteilung der Zuordnung der Mitbeteiligten zu den in § 43 Abs. 1 Z 1 Landelehrerdienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984) vorgesehenen Kategorien von Landeslehrerpersonen sei jene Schule maßgebend, a... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass dem Revisionswerber gemäß § 41 Abs. 1, 2 und 3 Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) vom 1. Jänner 2015 an ein Ruhebezug von monatlich brutto EUR 4.299,36 - bestehend aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 3.363,19 und einer Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 936,17 - gebührt. 2 Das Bundesverwaltungsgericht sprach weiters aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Dazu fü... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Revisionen, die sich wegen Ni... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Mongolei, stellte am 11. Jänner 2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies diesen Antrag mit Bescheid vom 27. September 2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, erklärt... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 20. Jänner 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 13. März 2017 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 ab. Es erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revision... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Bundesverwaltungsgericht einen Bescheid der revisionswerbenden Präsidentin vom 24. August 2017 auf Grund einer Beschwerde des Mitbeteiligten ersatzlos auf und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Mit dem aufgehobenen Bescheid waren dem Mitbeteiligten eine Pauschalgebühr gemäß TP 4 lit. a GGG und eine Einhebungsgebühr nach § 6a Abs. 1 GEG vorgeschrieben worden. 3 Die gegen das Erkenntnis... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. X/1 und X/2, jeweils KG F. Die mitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. Y, KG F. Der über die genannten Grundstücke verlaufende Weg wird als F-Weg bzw. A-Weg bezeichnet. 2 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Mittersill vom 11. Juli 2013 wurde aufgrund des im April 2013 amtswegig eingeleiteten Verfahrens gemäß § 40 Salzburger Landesstraßengesetz (in der Folge: LStG) über die Zulässigk... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die von der (damaligen) Sachwalterin des Revisionswerbers eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 4. Oktober 2017 (betreffend Vorschreibung eines Kostenersatzes gemäß § 28 Z 1 Stmk. Sozialhilfegesetz) zurückgewiesen. Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, die Beschwerde sei nach Abgabe eines Rechtsmittelverzichts durch die Sachwalterin erhoben worden und daher gemäß § 7 Abs. 2 VwGVG unzulässig. 2 Nac... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der mitbeteiligten Partei die Errichtung einer Sende- und Richtfunkanlage auf einem näher genannten Grundstück im Landschaftsschutzgebiet 35 (südweststeirisches Hügelland; Verordnung LGBl. Nr. 12/2001) gemäß § 8 Abs. 3 iVm § 27 Abs. 3 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017, LGBl. Nr. 71 (StNSchG 2017) unter der Auflage bewilligt, dass die Gesamthöhe der Anlage 30m nicht übersteigt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntni... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0035 B 24. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Die Voraussetzungen für die Erhebung einer außerordentlichen Revision fehlen, wenn sich das VwG auf einen klaren Gesetzeswortlaut stützen kann (Hinweis E vom 21. Jänner... mehr lesen...
1 Bei den vom 30. Juni 2008 bis 2. September 2009 für den Revisionswerber als indirekt vertretenen Warenempfänger erfolgten Abfertigungen der von den beauftragten Speditionen zur Einfuhr angemeldeten Säcke und Beutel aus Kunststoff (Taric-Code 3923 29 90 20) kam zunächst der mit Verordnung (EG) Nr. 1425/2006 des Rates vom 25. September 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung in der Volksrep... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...