1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zustimmung zur auszusprechenden Kündigung des Mitbeteiligten, eines begünstigten Behinderten, abgewiesen und der Kündigung gemäß § 8 Abs. 2 BEinstG nicht zugestimmt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rech... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 2018 war die Lenkberechtigung der Mitbeteiligten unter gleichzeitiger Anordnung begleitender Maßnahmen für 10 Monate entzogen worden. Der dagegen erhobenen Beschwerde der Mitbeteiligten gab das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis statt und reduzierte die Entziehungsdauer auf 6 Monate, dies aufgrund seiner Annahme, dass die Mitbeteiligte bei Begehung des ihr zur Last gelegten Alkoholdelikts keinen Verkehrsunfall ve... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/20/0158 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/19/0024 B 1. März 2018 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Revision die Ausführungen zu ihrer Begründetheit wortident auch als Ausführungen ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark vom 24. Juli 2017 wurde den revisionswerbenden Parteien im Rechtsweg ein Auftrag nach § 21a WRG 1959 insofern erteilt, als sie zum Verschluss ihres nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden artesischen Brunnens innerhalb einer bestimmten Frist und unter Einhaltung bestimmter Anordnungen verpflichtet wurden. Die ordentliche Revision wurde nicht als zulässig erklärt. 2 In der gegen dieses Erkennt... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans und der Volksgruppe der Hazara zugehörig, beantragte am 7. September 2015 internationalen Schutz im Bundesgebiet und führte dazu im Wesentlichen aus, in Afghanistan geboren, aber im Iran aufgewachsen und aufgrund der dortigen Probleme geflüchtet zu sein. In Afghanistan habe er zwar Verwandte, die er jedoch nicht kenne und zu denen er keinen Kontakt habe. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan wäre sein Leben aufgrund der Sich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 31. Oktober 2016 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 118 Abs. 2 Z 11 Steiermärkisches Baugesetz 1995 (Stmk BauG 1995) in Verbindung mit dem Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 25. Juni 2015 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) verhängt. Ihm wurde zur Last gelegt, den mit dem genannten Bescheid erteilten Auftrag, die vorschriftswidr... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Zu Spruchpunkt 1.): 2 Mit Erkenntnis vom heutigen Tag, Ra 2017/08/0124, hat der Verwaltungsgerichtshof über Revision des 26. Mitbeteiligten das auch mit der vorliegenden Revision zu Ra 2017/08/0122 angefochtene Erkenntnis insoweit aufgehoben, als vom Bundesverwaltungsgericht in Bestätigung eines Bescheides der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse eine Pflichtversicherung des 26. Mitbeteiligten nach dem ASVG und dem AlVG aufgrund einer Tätigkeit für die revisionswerb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z3B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §6 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/08/0123 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/12/0001 B 27. Juni 2017 RS 2 Stammrechtssatz Der Einwand der Befangenheit ... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 28. März 2017 wies die belangte Behörde den Einspruch des Mitbeteiligten gegen den Rückstandsausweis des A.Ö. Bezirkskrankenhauses Lienz, der Krankenanstalt des Revisionswerbers, vom 11. November 2016 über einen offenen Betrag in näher bezeichneter Höhe an Sonderklassegebühren für einen stationären Aufenthalt des Mitbeteiligten in dieser Krankenanstalt ab. Als Rechtsgrundlagen waren §§ 41, 41a, 42 und 43 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes (Tir KAG) angegeb... mehr lesen...
1 1. Mit Mandatsbescheid vom 15. November 2016 entzog die belangte Behörde die Lenkberechtigung des Revisionswerbers für die Dauer von acht Monaten. Unter einem ordnete sie - soweit im Folgenden von Interesse - die Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme sowie eine amtsärztliche Untersuchung an. Die belangte Behörde legte dem Mandatsbescheid zugrunde, dass der Revisionswerber am 12. November 2016 eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 begangen habe. D... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. d.o.o. mit näher bezeichnetem Sitz in Slowenien und somit als zur Vertretung nach außen berufene Person dieser als Arbeitgeberin fungierenden Gesellschaft zu verantworten, dass sie, wie anlässlich einer Kontrolle am 27. April 2016 festgestellt ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde im Instanzenzug über die von der Revisionswerberin zu leistende Kammerumlage für das Jahr 2014 abgesprochen und die ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis für unzulässig erklärt. 2 In der dagegen gerichteten außerordentlichen Revision wird zu deren Zulässigkeit vorgebracht, es handle sich bei der Vorschreibung der belangten Behörde entgegen dem Erkenntnis VwGH 22.6.2010, 2006/11/0108, um keinen Bescheid, da sie am Ende der Begrü... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 2. September 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er an, dass ihn eine Gruppe unbekannter Personen mit dem Diebstahl von Wahlurnen beauftragt hätte. Dafür hätten sie ihm eine Belohnung versprochen. Nach einer Bedenkzeit habe er die Mittäterschaft am Diebstahl der Wahlurne verweigert, weshalb ihn die Gruppe verfolge und mit der Ermordung gedroht habe. Bei einer Rückkehr würden ihn die Le... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 10. Juli 2015 wies die belangte Behörde den Antrag der Revisionswerberin vom 31. März 2015 "um Einstufung", dass ein näher bezeichnetes halbautomatisches Gewehr (Heckler & Koch G36 Rifle, Kal. .22lr) nicht als Kriegsmaterial anzusehen sei, ab, da es sich gemäß § 44 des Waffengesetzes (WaffG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 1, § 5 und § 18 WaffG sowie § 1 Abschnitt I Z 1 lit. a der Verordnung der Bundesregierung betreffend Kriegsmaterial - Kriegsmaterialve... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Partei vom 3. Jänner 2018 wurden der mitbeteiligten Partei insgesamt vier Übertretungen der StVO zur Last gelegt und über die mitbeteiligte Partei in den Spruchpunkten 1. bis 4. Geldbzw. Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Der dagegen erhobenen Beschwerde der mitbeteiligten Partei gab das Verwaltungsgericht in Spruchpunkt A.3. des angefochtenen Erkenntnisses insofern statt, als das bekämpfte Straferkenntnis im Umfang der Spruchpunkte 2.,3... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger des Iran, stellte am 20. Dezember 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er im Wesentlichen an, er sei zum Christentum konvertiert und in diesem Zusammenhang verfolgt worden. 2 Mit Bescheid vom 4. September 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers hinsichtlich Asyls und subsidiären Schutzes ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen G... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine nigerianische Staatsangehörige, stellte am 19. Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 15. September 2017 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 (Spruchpunkt I) sowie auf Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II) abgewiesen. Es wurde ihr ein Aufenthaltstitel nicht erteilt, weiters gegen sie eine Rückkehrents... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, stellte am 15. März 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies den Antrag des Revisionswerbers mit Bescheid vom 9. Mai 2015 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab. Die Behörde erteilte dem Revisionswerber keinen Auf... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Afghanistan, stellte am 23. Juni 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 12. Jänner 2016 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung und ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...