Norm: VersVG §149VersVG §156 Abs2
Rechtssatz: Solange der Haftpflichtversicherte den Haftpflichtgläubiger nicht selbst befriedigt hat, ist der Haftpflichtversicherer weder verpflichtet noch berechtigt, zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten an den Versicherten selbst zu zahlen. Der Haftpflichtversicherungsanspruch geht bis dahin nur auf Befreiung des Versicherten von der auf diesem lastenden Haftpflichtschuld. BGH vom 30.10.1954, II ZR 131/53; ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896AKHB Art9VersVG §149
Rechtssatz: Diese Bestimmung betrifft nicht Aktivansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Schadensereignis. Der Versicherer hat kein Recht zur Kompensation mit einer Forderung des Versicherungsnehmers. Die Abwehr von gegen den Versicherten erhobenen Ansprüchen darf nämlich nicht zu dessen Lasten erfolgen. Falls daher der Versicherer nur mit Hilfe einer Kompensation mit einer Forderung des Versicherten zur A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 10. 1980 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Lenker eines von der Klägerin gehaltenen und Maria P***** als Lenkerin eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten, von Rudolf P***** gehaltenen Kraftfahrzeugs beteiligt waren. Am Kraftfahrzeug der Klägerin entstand ein Schaden von 6.267 S während der Schaden an dem bei der Beklagten versicherten Fahrzeug 7.760,86 S betrug. Nicht mehr strittig ist, dass die beiden Lenker den Unfall je zur Hälfte ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §802VersVG §149
Rechtssatz: Die sonst geltenden erbrechtlichen Haftungsbeschränkungen haben keinen Einfluss auf die im Versicherungsvertrag festgelegte Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzansprüche Dritter zu decken. Entscheidungstexte 2 Ob 200/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 2 Ob 200/78 Veröff: SZ 52/32 = EvBl 1979/186 S 491 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802VersVG §149
Rechtssatz: Der geschädigte Dritte, der aus dem übrigen Verlassenschaftsvermögen überhaupt keine Deckung finden kann, kann die Erben wegen seiner Entschädigungsforderung nur bei Exekution in den Deckungsanspruch erfolgreich belangen. Das Privilegium des Vorbehaltserben, das in einer Minderung seiner materiallrechtlichen Verpflichtung durch den rechtsgestaltenden Akt der bedingten Erbserklärung besteht ( JBl 1953, 542,... mehr lesen...
Norm: ABGB §802VersVG §149
Rechtssatz: Der Vorbehaltserbe des haftpflichtversicherten Erblassers haftet für die Entschädigungsforderung des Dritten einerseits mit dem Sondervermögen ("Entschädigungsforderungen"), andererseits aber nur nach Maßgabe des Zureichens der Verlassenschaft gem § 802 ABGB ( also pro viribus ). Entscheidungstexte 2 Ob 200/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 2 ... mehr lesen...
Die Klägerin erlitt am 7. August 1975 bei einem Verkehrsunfall als Beifahrerin in dem von Hans S gelenkten Kraftfahrzeug schwere Verletzungen. Der andere Unfallsbeteiligte, Franz J, der mit seinem Kraftfahrzeug bei der Erstbeklagten haftpflichtversichert war, starb am 6. September 1975 an den Folgen des Unfalles. Sein Nachlaß mit Aktiven in Höhe von 47 101.73 S und Passiven von 55 871 S wurde den mit Rechtswohltat des Inventars erbserklärten Erben, nämlich seinen Kindern, dem Zweitb... mehr lesen...
Norm: EO §6EO §63KFG §63VersVG §149VersVG §158cZPO §226 IV
Rechtssatz: Hat der Geschädigte nur den Schädiger auf Schadenersatz belangt und gegen ihn einen Exekutionstitel erwirkt, dann kann ihm die Exekution auf den dem Schädiger gegen den Haftpflichtversicherer gem § 149 VersVG zustehenden Befreiungsanspruch nicht mit der
Begründung: verweigert werden, daß ihm ein Rechtsschutzbedürfnis hiefür wegen des Direktanspruches gegen den Haftpflichtvers... mehr lesen...
Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landgerichtes Traunstein vom 22. Dezember 1977, 2 O 1981/76, und des Kostenfestsetzungsbeschlusses desselben Gerichtes vom 24. Jänner 1978, bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin zur Hereinbringung ihrer Forderungen von 6398.80 DM und 800 je samt Anhang antragsgemäß u. a. die Pfändung des der Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin Versicherungsanstalt der Österreichischen Bundesländer Versicherungsaktiengeseilschaft auf Grund d... mehr lesen...
Die Beklagte war am 29. November 1974 Privathaftpflichtversicherer des mj. Anton G, der damals durch unvorsichtiges Hantieren mit einem Luftdruckgewehr den Kläger schwer verletzte und als ursprünglicher Erstbeklagter dieses Rechtsstreites zur Zahlung von 100 700 S unter Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden zur ungeteilten Hand mit der Beklagten verurteilt wurde. Während dieses Urteil gegen den Schädiger rechtskräftig wurde, bestreitet die Beklagte im Revisionsverfahren ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 HVersVG §149VersVG §156VersVG §158c
Rechtssatz: Aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag erwachsen grundsätzlich nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber auch dem geschädigten Dritten Rechte. Dieser hat daher keine Forderung gegen den Versicherer, weshalb er eine solche auch nicht abtreten kann. Entscheidungstexte 7 Ob 72/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: VersVG §149
Rechtssatz: Der zum Dreiecksverhältnis gehörige "Dritter" ist ein Begriffsmerkmal des § 149 VersVG. Wenn Geschädigter und Versicherungsnehmer identisch sind, kann demnach begrifflich von einer Haftpflichtversicherung nicht gesprochen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 53/77 Entscheidungstext OGH 13.10.1977 7 Ob 53/77 Veröff: VersR 1978,727 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §149
Rechtssatz: Soweit die Klägerin einerseits nicht jenem Personenkreis angehört, der durch den Versicherungsvertrag bezüglich des Fahrzeuges A, dessen Versicherungsnehmer ihr Gatte war, berechtigt ist, sie andererseits durch die Beschädigung des Fahrzeuges B als Eigentümerin geschädigt worden ist, bewirkt ihre Zugehörigkeit zu dem durch den Haftpflichtversicherungsvertrag bezüglich des letztgenannten Fahrzeuges geschützten Perso... mehr lesen...
Norm: VersVG §149
Rechtssatz: Geschädigter Dritter ist jede nicht mit dem Versicherungsnehmer identische Person, die gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche erhebt. Es muss sich also um eine Person handeln, die einen in den Bereich des Vertrages fallenden Anspruch gegen den Versicherungsnehmer hat. Entscheidungstexte 7 Ob 53/77 Entscheidungstext OGH 13.10.1977 7 Ob 53/77 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs1VersVG §149
Rechtssatz: Dem auf Ersatz von Fahrzeugschaden gerichteten Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers steht nicht entgegen, daß der versicherte Schädiger zugleich Versicherungsnehmer bezüglich des beschädigten Fahrzeugs ist. Entscheidungstexte 7 Ob 53/77 Entscheidungstext OGH 13.10.1977 7 Ob 53/77 ... mehr lesen...
Norm: AHVB Art2VersVG §149
Rechtssatz: Sinn und Zweck einer Betriebshaftpflichtversicherung ist es, alle Haftpflichtgefahren, die dem versicherten oder mitversicherten Betriebsangehörigen aus dem betreffenden Betrieb erwachsen können, unter Versicherungsschutz zu stellen. Das Betriebshaftpflichtrisiko ist daher nicht nur auf typische Betriebsgefahren beschränkt, sondern umfaßt im Hinblick auf die Vielfalt der mit einem Betrieb verbundenen Haftp... mehr lesen...
Norm: AHVB Art2VersVG §149
Rechtssatz: Unter das Haftpflichtrisiko fallen alle den Betriebsinteressen dienenden Tätigkeiten der Versicherten oder mitversicherten Arbeiter (hier: Reinigung eines Öltanks). Entscheidungstexte 7 Ob 59/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 59/76 Veröff: VersR 1977,780 7 Ob 55/82 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AHVB Art2VersVG §149
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen Regelung ist es für den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ohne Bedeutung, wenn eine einheitliche (untrennbare) Tätigkeit sowohl betrieblichen als auch privaten Interessen des Versicherten dient. Nur wenn zwei verschiedene, jedoch zusammenhängende Tätigkeiten vorliegen, von denen nur die eine versichert ist, wäre allenfalls darauf abzustellen,... mehr lesen...
Norm: VersVG §149VersVG §151
Rechtssatz: Ein Schaden, den der Versicherte in einem Betrieb einem Arbeitskollegen durch mutwilliges Verhalten zufügt, gehört auch dann zum Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung und nicht der Betriebshaftpflichtversicherung, wenn sich der Versicherte dabei bewußt eines Betriebswerkzeuges bedient. Veröff: VersR 1976,921 Schlagworte *D* European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: VersVG §12VersVG §149
Rechtssatz: Mit dem Eintritt der Möglichkeit zur Geltendmachung des Rechtsschutzanspruches, der die Abwehr der Forderungen des geschädigten Dritten gegen den Versicherungsnehmer beinhaltet, nimmt nicht auch für den Befreiungsanspruch die Verjährungsfrist ihren Anfang. Entscheidungstexte 7 Ob 173/75 Entscheidungstext OGH 13.11.1975 7 Ob 173/75 Verö... mehr lesen...
Norm: VersVG §12VersVG §149
Rechtssatz: Die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs bei der Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer (oder Mitversicherte) vom geschädigten Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 187/75 Entscheidungstext OGH 23.10.1975 7 Ob 187/75 Veröff: VersR 1977,99 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs1VersVG §149
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer kann bei berechtigten Haftpflichtforderungen eines Dritten nur Zahlung des Versicherers an diesen Dritten, nicht an sich selbst, verlangen. Entscheidungstexte 7 Ob 148/75 Entscheidungstext OGH 04.09.1975 7 Ob 148/75 Veröff: SZ 48/87 7 Ob 39/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: VersVG §149
Rechtssatz: Der Deckungsanspruch des Haftpflichtversicherten ist durch das versicherte Risiko spezialisiert und von dem vom Geschädigten erhobenen Anspruch abhängig. Entscheidungstexte 7 Ob 295/74 Entscheidungstext OGH 16.01.1975 7 Ob 295/74 Veröff: VersR 1977,556 = VersRdSch 1978,64 7 Ob 2/92 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AHVB Art1VersVG §149
Rechtssatz: 1) Zum Unterschied zwischen primärer und sekundärer Risikobeschränkung. 2) Bei der Haftpflichtversicherung genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweispflicht mit dem Nachweis, daß er aus dem im Versicherungsvertrag unter Versicherungsschutz gestellten Rechtsverhältnis haftpflichtig geworden ist. Unerheblich ist, ob sich seine Haftpflicht daneben auch noch aus einem anderen, nicht in den Versicherungssch... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63VersVG §149 ffVersVG §158eZPO §411 Ba
Rechtssatz: Neben der Direktklage nach § 63 KFG kann der geschädigte Dritte weiterhin den Weg der Exekution auf den Deckungsanspruch und der Drittschuldnerklage gegen den Versicherer wählen. Die Bindungswirkung des Urteils im Haftpflichtprozeß für dieses Verfahren hat unter der in SZ 30/26 bezeichneten Voraussetzung durch § 63 KFG keine Änderung erfahren (mit ausführlicher
Begründung: ). ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den restlichen Ersatz von Schaden seines Kraftfahrzeuges, die der Lenker eines PKW mit italienischem Kennzeichen am 23. September 1970 im Inland schuldhaft herbeiführte, nach Erwirkung eines rechtskräftigen Versäumungsurteiles gegen den Schädiger von der Beklagten aus der Schadenbehandlungsversicherung nach § 62 Abs. 3 KFG 1967 auf Grund Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruches, sowie hilfsweise nach § 63 Abs. 1 KFG 1967. Die Beklagte bestritt sowohl eine ord... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia6ABGB §1385 DABGB §1444 DeVersVG §149
Rechtssatz: Zum Umfang der Wirkung der vom Geschädigten dem Versicherer gegenüber abgegebenen Abfindungserklärung. Hat sich der Kläger im Abfindungsvergleich hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche auch Dritten gegenüber ohne jede Einschränkung als abgefunden erklärt, so steht dem Beklagten als begünstigtem Dritten ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht zu. Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §294 KKFG 1967 §63 Abs1VersVG §149VersVG §156
Rechtssatz: Vor Wirksamwerden des § 63 Abs 1 KFG 1967 war der Geschädigte im Verhältnis zum Versicherer nicht forderungsberechtigt, es sei denn, er ließ sich den Deckungsanspruch des Haftpflichtigen gegen den Versicherer pfänden und überweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 42/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 42/72 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §1VersVG §149VersVG §150
Rechtssatz: Die Pflicht des Versicherers, Versicherungsschutz zu gewähren, setzt einen Versicherungsfall voraus, da diese Leistung nur unter der Bedingung seines Eintrittes versprochen ist. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsfall allein dadurch gegeben, dass ein Dritter vom Versicherungsnehmer Schadenersatz fordert, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Forderung berechtigt ist, da der ver... mehr lesen...
Nach der Aktenlage steht folgender Sachverhalt fest: Die D-Metallhandels-GmbH Wien, hatte auf Grund der Vermittlung durch die Klägerin an die Eduard H-Nährmittelfabrik, L, Palettenregale geliefert, die am 15. 3. 1967 einstürzten. Zur Abwehr der in diesem Zusammenhang von den Rechtsvertretern der beiden eben genannten Unternehmen gegen sie außergerichtlich geltend gemachten Schadenersatzforderungen nahm die Klägerin die Dienste des nunmehrigen Klagsanwaltes in Anspruch, wodurch Kosten ... mehr lesen...