Norm
ABGB §802Rechtssatz
Die sonst geltenden erbrechtlichen Haftungsbeschränkungen haben keinen Einfluss auf die im Versicherungsvertrag festgelegte Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzansprüche Dritter zu decken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013030Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018