Norm: AHVG allgVersVG §149VersVG §150 Abs1
Rechtssatz: Zwar umfasst der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auch die den Umständen nach gebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzpflicht. Versicherungsschutz besteht aber nur für die Abwehr jener Ansprüche, die grundsätzlich von der Deckungspflicht des Versicherers umfasst sind. Die Kostendecku... mehr lesen...
Norm: VersVG §149VersVG §150
Rechtssatz: Eine Grundversicherung ist nach Abschnitt I) 4. des Excendeten-Versicherungsvertrags der Kammer der Wirtschaftstreuhänder solange nicht „ausgeschöpft“, als die nach §§ 149, 150 VersVG vom Grundversicherer zu tragenden Abwehrkosten zu decken sind und eine allfällige Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen und den vom Grundversicherer gedeckten Abwehrkosten aus einer vom Versicherungsnehmer mit dem... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des - erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Februar 2007, nämlich am 4. April 2007 volljährig gewordenen - Klägers, Dr. Eveline und Kurt G*****, haben mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, in deren Rahmen auch für den Kläger Versicherungsschutz besteht. Am 11. August 2005 suchte der Kläger mit einem Freund eine Maschinenhalle dessen Vaters auf, um mit dessen Gabelst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.): Die Änderung der Firma der Beklagten ergibt sich aus dem Firmenbuch (FN *****, Handelsgericht Wien), weshalb die Parteibezeichnung gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen ist. Zu 1.): Die Änderung der Firma der Beklagten ergibt sich aus dem Firmenbuch (FN *****, Handelsgericht Wien), weshalb die Parteibezeichnung gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO von Amts wegen zu berichtigen ist. Zu 2.): Der Kläger hat bei der Beklagten eine Gewerbegesamt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 12. 1999 ereignete sich im Gemeindegebiet von Hochleithen auf der B 7 ein Verkehrsunfall, als der vom Kläger gelenkte und bei der Beklagten haftpflichtversicherte Pkw beim Überholen eines Sattelschleppers mit dem entgegenkommenden, bei der A***** AG (im Folgenden: A*****-Versicherung) haftpflichtversicherten und seinerseits zu einem Überholmanöver ausscherenden Pkw des Josef M***** zusammenstieß, wodurch das Klagsfahrzeug in der Folge auch noch mit dem üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien besteht ein Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag, dem die AHVB 1997 und EHVB 1997 sowie die Besondere Bedingung Nr 0934 zugrunde liegen. Die AHVB lauten auszugsweise: „Art 1 Was gilt als Versicherungsfall und was ist versichert? ..... 2. Versicherungsschutz 2.1 Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer 2.1.1 die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens ... mehr lesen...
Norm: AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art1AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs2AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs4VersVG §149VersVG §150VersVG §153 Abs4ZPO §17ZPO §27
Rechtssatz: Wird einem Versicherungsnehmer durch einen von ihm (angeblich) geschädigten Dritten der Streit verkündet, so ist der Haftpflichtversicherer zur Übernahme der Kosten der Nebenintervention - außer bei uneingeschränkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Versicherungsmaklerin tätig und hat mit der beklagten Versicherung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen; die Versicherungssumme beträgt S 5 Mio (EUR 363.364,17). Auf das Versicherungsverhältnis sind die „Allgemeinen Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern H932" (im Folgenden: AVB) anzuwenden. Diese lauten - soweit entscheidungswesentlich - auszugsweise wie folgt: „Artikel 1 - Begriffs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg wäre zu erwähnen, dass die beklagte Versicherung den für Tätigkeitsschäden mit S 1 Million im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag zur Gänze bezahlt hat. Gegenstand des Verfahrens ist daher nur der diesen Betrag übersteigende Mängelfolgeschaden durch die fehlerhafte Befestigung des Dachstuhles durch Versicherungsnehmer der beklagten Partei. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Zweck der Tätigkeitsk... mehr lesen...
Norm: AHVB 1995 Art1 Pkt2.11AHVB §1VersVG §149
Rechtssatz: Unter den Begriff Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer aufgrund "gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts" erwachsen, sind auch vertragliche Schadenersatzansprüche (also zB solche aus positiver Vertragsverletzung oder auf Ersatz des Mangelschadens [Koziol/Welser II12 84 ff]) zu zählen (Baumann in Berliner Kommentar Rn49 zu §149 VersVG mwN; Voit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Kfz-Betrieb der Klägerin ist es zu zwei Schadensfällen gekommen, deren Deckung die beklagte Haftpflichtversicherung verweigert: Beim Ölfilteraustausch an einem LKW-Motor hat ein Mitarbeiter der Klägerin den Ölfilter nicht ordnungsgemäß befestigt (nicht fest genug angezogen), was in weiterer Folge zu einem Motorschaden in Höhe von S 139.144,81 (darin S 330 für Ölfilter und Entsorgung [unstrittig laut Beilage ./G]) geführt hat. Weiters hat ein Mitarbeiter im Ra... mehr lesen...
Norm: AHVB 1986 allgAHVB 1986 Art1 Pkt1.1AHVB 1986 Art1 Pkt2.1.1AHVB 1986 Art7 Pkt1.1AHVB 1995 Art1 Pkt2.11VersVG §149
Rechtssatz: Nach den AHVB 1986 werden weder Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Erfüllungsansprüche noch Gewährleistungsansprüche abgedeckt, wohl aber sogenannte Mängelfolgeschäden, also Schäden die sich nicht unmittelbar auf die Erstellung des Werkes beziehen, sondern daraus resultieren, dass die mangelhafte Leistung an and... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Installateur hat bei der beklagten Versicherung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der die AHVB 1986 zugrundegelegt wurden. Dem Kläger unterlief bei Installationsarbeiten ein Montagefehler (mangelhafte Verbindung zweier Rohrstücke), der zu einem Wasseraustritt im Nachbarlokal der Auftraggeberin und zu einem von dieser bezahlten erhöhten Wasserverbrauch führte. Deshalb wurde der Kläger rechtskräftig zum Ersatz in Höhe von S 59.805,77, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alois P*****, der Vater des Klägers, verschuldete am 29. 7. 1992 als Lenker eines vom Kläger gehaltenen Motorbootes auf dem Ossiachersee eine Kollision mit dem Schwimmer Manfred L*****, der hiedurch schwer verletzt wurde (Verlust des rechten Armes). Alois P***** verstarb am 7. 8. 1992. Das im Jahr 1974 erbaute Motorboot mit einer Länge von maximal 5,9 m und einer Motorleistung von 200 PS wurde am 3. 10. 1974 erstmals zum Verkehr zugelassen, und zwar mit de... mehr lesen...
Norm: VersVG §149
Rechtssatz: Der Rechtsschutzanspruch des Versicherungsnehmers in der Haftpflichtversicherung entsteht mit der Erhebung von Ansprüchen gegen ihn durch den Dritten. Entscheidungstexte 7 Ob 9/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 7 Ob 9/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087583 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §149
Rechtssatz: Auf eine Leistungsklage kann der Versicherungsnehmer solange nicht verwiesen werden, solange die Haftpflicht nicht dem Grunde und der Höhe nach feststeht. Entscheidungstexte 7 Ob 1023/94 Entscheidungstext OGH 12.10.1994 7 Ob 1023/94 7 Ob 264/02b Entscheidungstext OGH 27.11.2002 7 Ob 264/02b Vgl... mehr lesen...
Norm: AHVB Art2VersVG §149
Rechtssatz: Das Haftpflichtversicherungsrecht ist vom Grundsatz der Spezialität der versicherten Gefahr beherrscht, wonach nur für solche Schadensfälle Versicherungsschutz besteht, die sich aus dem im Versicherungsschein (der Versicherungspolizze und ihren Nachträgen) umschriebenen "versicherten Risiko" ableiten lassen. Entscheidungstexte 7 Ob 2/92 Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 160/8640-Anteilen bücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 818 Grundbuch P*****, mit welchen das Wohnungseigentum an dem Geschäftslokal top Nr 20 im Hause E in I*****, untrennbar verbunden ist. Für die "Wohnungseigentumsgemeinschaft" Sch*****gasse, zu der die genannte Liegenschaft gehört, besteht bei der Beklagten eine Bündelversicherung, die eine Feuerversicherung, eine Leitungswasserschadenversicherung und eine Haftpflichtversicherun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Adolf G*****, vertreten durch Dr. Ernst Pölzl, Rechtsanwalt in Gmünd, wider die beklagte Partei B***** Versicherungs AG, ***** vertreten durch Dr. Herwig Hammerer und Dr. Alois Autherith, Rechtsanwä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist zur gewerbsmäßigen Ausübung des Patentes Nr. 224.883 "Vorrichtung zum Verputzen der Innenwandung von Schornsteinen odgl." berechtigt. Eine darüber hinausgehende Gewerbeberechtigung besitzt sie nicht. Sie hat mit der beklagten Partei eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb Kaminschleifunternehmen ohne Rauchfangkehrerarbeiten und eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Der Haftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen... mehr lesen...
Begründung: Am 10. November 1986 ereignete sich gegen 5,15 Uhr auf der Bundesstraße 70 bei Km 142.511 östlich der Gurkerbrücke ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K 176.594 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des LKW mit dem Kennzeichen K 72.212 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der in Richtung Völkermarkt fahrende Kläger kam mit dem von ihm gelenkten PKW auf der ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, bei der Anton M*** am 15.7.1986 Dienstnehmer war, war mit ihrem Betrieb bei der beklagten Partei haftpflichtversichert, wobei die Allgemeinen und die Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1978 und EHVB 1978) diesem Vertrag zugrundelagen. Anton M*** wurde mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Imst vom 24.3.1987 im Sinne des § 88 Abs 1 und 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 15.7.1986 in Tieflehn einen M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien haben im Rahmen ihrer Arbeitsgemeinschaft Kanalisation Tennengau mit der beklagten Partei eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung des Bauhaupt-, Bauneben- und Bauhilfsgewerbes (ABHB) zugrunde liegen. Gemäß Art.1 1.1 ABHB übernimmt es der Versicherer, die Folgen von Schadenersatzverpflichtungen aus Personenschäden und Sachbeschädigungen zu tragen, die dem Versiche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt auf der Liegenschaft Haidermoos 2 eine Gastwirtschaft, für die sie bei der beklagten Partei eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1963) und die Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (EHVB 1963) zugrunde. Im Sommer 1985 ließ die Klägerin auf der Liegenschaft eine sogenannte Knittelbahn errichten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV) zugrundeliegen. Nach Art. 4 I 2. AVBV bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Der Kläger wurde von Herm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei aufgrund der mit dieser abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Die beklagte Partei beruft sich darauf, daß der Kläger nach seinem eigenen Standpunkt in dem vom Dritten gegen ihn beim Landesgericht Feldkirch angestrengten Haftpflichtprozeß für den angeblich Geschädigten niemals als Rechtsanwalt tätig gewesen sei, und auf die Ausschlußklausel n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten eine Berufshaftpflichtvesicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (D) zugrunde liegen. Nach Art.5.4 a E hat der Versicherer die Entschädigung binnen zwei Wochen von dem Zeitpunkt an zu leisten, in welchem der Geschädigte von dem Versicherungsnehmer befriedigt oder der Anspruch des Geschädigten durch rechtkräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, von Beruf Landwirt, Weinhändler und Pächter des 400 ha großen Gutsbesitzes Richardhof bei Gumpoldskirchen, schloß für den Zeitraum vom 1.Oktober 1978 bis 1.Jänner 1989 bei der Beklagten zur Polizze Nr. 1 061-001002-6 eine landwirtschaftliche Bündelversicherung ab, bestehend aus Feuer-, Einbruch- und Haftpflichtversicherung. Laut Ergänzungsblatt zur Polizze gelten für diese Versicherung die AHVB und EHVB 1963. Im September 1981 ließ der Kläger die Roh... mehr lesen...