Norm
ABGB §802Rechtssatz
Der Vorbehaltserbe des haftpflichtversicherten Erblassers haftet für die Entschädigungsforderung des Dritten einerseits mit dem Sondervermögen ("Entschädigungsforderungen"), andererseits aber nur nach Maßgabe des Zureichens der Verlassenschaft gem § 802 ABGB ( also pro viribus ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013027Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018