Norm
VersVG §149Rechtssatz
Der Deckungsanspruch des Haftpflichtversicherten ist durch das versicherte Risiko spezialisiert und von dem vom Geschädigten erhobenen Anspruch abhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0081015Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022