Norm: KO §21
Rechtssatz: Die Regelungen des § 21 KO, insbesondere auch dessen Abs 4, sind als Grundlage auch subsidiär mangels Sonderregelungen bei Bestandverträgen anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 166/06d Entscheidungstext OGH 30.08.2007 8 Ob 166/06d Veröff: SZ 2007/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:200... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §21KO §23BauRechtsG §3
Rechtssatz: Zur Qualifikation der Bauzinsforderung im Konkurs des Bauberechtigten: Die mit Abschkluss des Baurechtsvertrags dem Grunde nach bereits entstandenen periodisch fällig werdenden Bauzinsforderungen des Baurechtsbestellers sind im Konkurs des Bauberechtigten Konkursforderungen, die gerichtlich anzumelden sind und der Prozessperre des § 6 Abs. 1 KO unterliegen. Ein Absonderungsrecht hiefür steht dann... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVABGB §983ABGB §1053KO §21
Rechtssatz: Ein Vertrag über ein bei vereinbartem Bierbezug nicht rückzahlbares Darlehen ist als gemischter Vertrag zu qualifizieren, der vor vollständiger Erfüllung der Bierbezugsverpflichtung beziehungsweise Bierlieferungsverpflichtung vom Masseverwalter durch Rücktritt gemäß §21 KO aufgelöst werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 71/02b E... mehr lesen...
Norm: KO §21VersVG §166
Rechtssatz: Bei widerrufbaren Bezugsberechtigungen lässt eine nicht auf Widerruf gerichtete Willenserklärung des Masseverwalters des Inhalts, das Versicherungsverhältnis über den nächstmöglichen Kündigungstermin hinaus fortsetzen zu wollen, bei Eintritt des Versicherungsfalles des Ablebens während der aufrechten Dauer der Lebensversicherung die Begünstigung nicht untergehen, so dass die Versicherungssumme dem Bezugsberec... mehr lesen...
Norm: KO §21VersVG §165VersVG §166
Rechtssatz: Mit der Kündigung der Kapitalversicherung durch den Versicherten beziehungsweise den Masseverwalter nach § 165 VersVG kommt grundsätzlich zum Ausdruck, dass diese den Anspruch auf den Rückkaufswert erheben und insofern eine widerrufbare Bezugsberechtigung eines Begünstigten widerrufen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 44/00x Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: IO §20 Abs3IO §21KO §20 Abs3KO §21KO §44KO §46 Abs1 Z6
Rechtssatz: Der Verkäufer hat im Käuferkonkurs bei Rücktritt des Masseverwalters zwar ein Aussonderungsrecht auf die Vorbehaltssache, muss aber den bereits bezahlten Kaufpreis herausgeben. Damit droht seinen Gegenansprüchen die Kürzung auf die Konkursquote. Dem hilft teilweise die Aufrechnungsvorschrift des § 20 Abs 3 KO ab, die unter anderem die Aufrechnung mit den auf Grund des Rück... mehr lesen...
Norm: KO §21KO §46 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Voreigentümers erworbene obligatorische Anspruch des (nunmehrigen) Liegenschaftseigentümers auf Lastenfreistellung stellt keine Masseforderung dar, wenn er als Käufer den Vertrag vor Konkurseröffnung vollständig erfüllt hat. Entscheidungstexte 8 Ob 25/98d Entscheidungstext OGH 25.06.1998 8... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Eine Gegenforderung wegen Nichteintritts des Masseverwalters in einen Optionsvertrag kann deshalb nicht bestehen, weil es das Wesen einer Option ist, daß keine Verpflichtung zur Ausübung besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 305/97k Entscheidungstext OGH 04.12.1997 2 Ob 305/97k European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: EO §210 IeO §210 IVCEO §224GBG §14 Abs2KO §21KO §26
Rechtssatz: Das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis wird durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet. Entscheidungstexte 3 Ob 36/97h Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 36/97h 8 Ob 271/98f Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1024IO §21KO §21KO §26
Rechtssatz: § 21 KO ist nach herrschender Lehre bei Treuhandabwicklungen nicht mehr anzuwenden, wenn der Treuhänder bereits den gesamten Kaufpreis erhalten und - bei Liegenschaftskäufen - den Antrag auf Einverleibung gestellt oder einverleibungsfähige Urkunden und einen gültigen Rangordnungsbeschluß in Händen hat. Der Masseverwalter kann unter diesen Voraussetzungen nicht mehr zurücktre... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1024KO §21KO §26
Rechtssatz: Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung ist der Masseverwalter im Konkurs einer der beiden Vertragsparteien an den Treuhandabwicklungsmodus dann gebunden, wenn entweder kein Rücktrittsrecht gemäß § 21 KO mehr besteht oder der Masseverwalter sich für die Erfüllung des Vertrages entscheidet. Entscheidungstexte 4 Ob 2119/96p E... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §914 IIIhABGB §1052 AABGB §1052 B1KO §13KO §21
Rechtssatz: Ein dem Ankauf einer Liegenschaft dienender Hypothekarkreditvertrag kann nach redlicher Parteienabsicht nur so verstanden werden, daß der Käufer der Bank zu deren (vorläufiger) Sicherheit an den - nach dem Leistungsaustausch mit dem Verkäufer frei werdenden - Kaufurkunden ein Zurückbehaltungsrecht einräumt. Die vorübergehende Sicherheit des Zurückbehaltungsrechte... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Gesellschaftsverträge sind von der Vorschrift des § 21 KO nicht umfasst. Entscheidungstexte 7 Ob 2097/96z Entscheidungstext OGH 17.04.1996 7 Ob 2097/96z 6 Ob 35/16i Entscheidungstext OGH 30.03.2016 6 Ob 35/16i Auch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: KO §21KO §25 Abs1
Rechtssatz: Bei einem bereits angetretenen Arbeitsverhältnis mit Arbeitnehmern des Gemeinschuldners tritt der Masseverwalter in das im Konkurs fortdauernde Arbeitsverhältnis ein, ohne daß es, wie bei noch nicht angetretenen Arbeitsverhältnissen (§ 21 KO) einer Erklärung bedarf. Entscheidungstexte 9 ObA 134/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 9 ObA 134/95 ... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: § 21 Abs 1 KO ermöglicht dem Masseverwalter nur den Rücktritt von einem beiderseits noch nicht vollständig erfüllten zweiseitigen Vertrag. Hat demnach der Gemeinschuldner den Vertrag vollständig erfüllt, scheidet ein Vertragsrücktritt des Masseverwalters aus. Das hat dann aber auch zur Folge, dass der Masseverwalter vom Vertragspartner die volle Gegenleistung einfordern kann (Feil, KO, RdZ 2 zu § 21). Lediglich der Rüc... mehr lesen...
Norm: HGB §355KO §21
Rechtssatz: Ein kontokorrentgebundener Anspruch kann nicht selbständig geltend gemacht werden. Gutschriften und Lastschriften, die auf rechtzeitig vor der Konkurseröffnung entstandenen Forderungen beruhen, aber noch nicht verbucht wurden, sind in die Verrechnung einzubeziehen. Entscheidungstexte 5 Ob 515/95 Entscheidungstext OGH 04.07.1995 5 Ob 515/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIfKO §21KO §23
Rechtssatz: Auch ein Finanzierungsleasing mit Kaufoption fällt im Konkurs des Leasingnehmers grundsätzlich unter § 23 KO, es sei denn, die Vertragsgestaltung war derart, daß der Leasingvertrag wirtschaftlich einem Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt gleichkommt. Entscheidungstexte 3 Ob 532/95 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 532/95 Verö... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §84 Abs1 Z4KO §21KO §46 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat zwar deren Auflösung, nicht aber auch die Beendigung des Anstellungsvertrages der Gesellschaft mit ihrem Geschäftsführer zur Folge, wenn solches nicht im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Kann der Geschäftsführer auf Grund seiner Beteiligung an der Gesellschaft mit einem Anteil von f... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: § 21 KO als Bestimmung des inländischen Konkursrechtes ist in jedem Inlandskonkurs anzuwenden und gilt daher auch für Verträge, die nach ausländischem Recht zu beurteilen sind. Entscheidungstexte 4 Ob 542/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 542/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §21KO §44 Abs1KO §44 Abs2
Rechtssatz: Wurde Vorbehaltsware des Gläubigers, welche vor der Konkurseröffnung über das Vermögen des Gemeinschuldners weiterverarbeitet und verkauft worden war, erst nach Konkurseröffnung bezahlt, so liegen Absonderungsansprüche des Gläubigers an Kaufpreisforderungen gegen den Dritterwerber und daraus folgend ein Informationsanspruch über diese Geschäftsfälle vor. Da dieser vom Masseverwalter in Erfüll... mehr lesen...
Norm: ABGB §1203KO §21
Rechtssatz: Im Falle des Konkurses eines Arbeitsgemeinschaft - Partners kann sich dessen Masseverwalters aus dem unteilbaren Schuldverhältnis einseitig lösen, dies folgt aus den Zwecken des Konkurses; es soll ihm die optimale Liquidation der Masse ermöglichen. Der Masseverwalter braucht nicht die Zustimmung der anderen ARGE - Partner. Der Rücktritt bewirkt keine völlige Aufhebung des Schuldverhältnisses, sondern bloß eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aKO §21
Rechtssatz: Tritt der Masseverwalter in einen Versicherungsvertrag ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung ein, bleibt Versicherungsnehmer dennoch der Gemeinschuldner. Die bloße Adressierung der Mahnschreiben an den Kläger entspricht daher dessen Stellung als Versicherungsnehmer. Entscheidungstexte 7 Ob 7/89 Entscheidungstext OGH 09.03.1989 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §19KO §20KO §21KO §54
Rechtssatz: Prozesskosten und Exekutionskosten sind, wenn sie im Zuge einer Rechtsverfolgung entstehen, Nebengebühren des geltend gemachten Rechtes; sind sie hingegen Aufwand einer Rechtsverteidigung, so bilden sie eine selbständige Forderung. In beiden Fällen sind die bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Kosten Konkursforderung; das gilt auch dann, wenn der Prozess gemäß § 8 Abs 3 KO gegen den Gemeinschuldner f... mehr lesen...
Norm: KO §8KO §21
Rechtssatz: Ist über ein beiderseits noch nicht erfülltes Vertragsverhältnis ein Rechtsstreit anhängig, so sind mit der Erklärung des Masseverwalters, den Eintritt in den Rechtsstreit abzulehnen, nicht die im § 8 Abs 1 KO vorgesehenen Rechtsfolgen verbunden; die Rechte aus solchen Verträgen können nicht dem Gemeinschuldner freigegeben werden, weil dem Vertragspartner die Vorleistung an diesen ohne gleichzeitige Erlangung der G... mehr lesen...
Norm: ABGB §418KO §21KO nF §46
Rechtssatz: Mit Konkurseröffnung wird der Liegenschaftseigentümer, dem vereinbarungsgemäß die Verfügungsmacht über das Bauwerk auf seinem Grund zufällt, in Ansehung dieses Zuwachses ausgleichspflichtig. Entscheidungstexte 5 Ob 358/87 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 5 Ob 358/87 Veröff: WBl 1988,92 = SZ 60/247 = EvBl 1988/86 S 404 = RdW 1988,173... mehr lesen...
Norm: KO §21KO nF §46UStG §1
Rechtssatz: Die Erklärung des Masseverwalters im Konkurs des Unternehmers im Sinne des § 21 Abs 1 KO hat umsatzsteuerrechtlich zu bedeuten, daß der Besteller am tatsächlich erbrachten Teil der Werklieferung bereits mit Konkurseröffnung Verfügungsmacht erhält (hier: Bauwerk). Die in dem der tatsächlichen Lieferung entsprechenden Werklohn enthaltene Umsatzsteuer ist daher Konkursforderung. Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1172ABGB §1173KO §21UrhG §24UrhG §32 Abs1
Rechtssatz: Tritt der Masseverwalter im Konkurs des werknutzungsberechtigten Verlegers vom Verlagsvertrag zurück, erlöschen die beiderseitigen Erfüllungsansprüche. Das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht steht wieder dem Urheber (Verlagsgeber) zu. Dieser kann jedoch die unverkauften Restbestände des Werkes nicht herausverlangen. Der Masseverwalter darf sie aber nicht mehr verbreiten... mehr lesen...
Norm: IO §21KO §21VersVG §14
Rechtssatz: Versicherungsverträge sind im Konkurs des Versicherungsnehmers gleich von beiden Teilen noch nicht voll erfüllten zweiseitigen Verträgen nach § 21 KO zu behandeln. Solange der Masseverwalter nicht den einen oder anderen im § 21 Abs 1 KO vorgesehenen Weg beschritten hat, ist er dieses Wahlrechts nicht verlustig geworden. Erklärt sich der Masseverwalter in der ihm vom Konkursgericht gesetzten Frist nicht, ... mehr lesen...
Die beklagte Marktgemeinde S hatte am 7. Juni 1973 mit dem Bauunternehmen Baumeister Ing. Ludwig A einen Bauvertrag über die Errichtung eines Schmutz- und Regenwasserkanals in der Gemeinde S abgeschlossen; diesem Vertrag - in welchen später die A-GesmbH eingetreten ist - waren (u. a.) die "Besonderen Bedingnisse für die Ausführung siedlungswasserwirtschaftlicher Bauten, Ausgabe 1. 1. 1967" zugrunde gelegt worden. Gemäß Punkt 17. 1 dieser "Besonderen Bedingnisse" werden "als Sicherstel... mehr lesen...
Norm: AO §20bKO §21UrhG §32 Abs1
Rechtssatz: Im Falle des Rücktrittes des Masseverwalters wird der Vertrag nicht aufgehoben, es unterbleibt aber die (weitere) Erfüllung; darunter fallen auch Gewährleistungsansprüche. Eine Rückforderung (durch den Masseverwalter) wegen bereits erbrachter Leistungen ist nur im Rahmen einer Bereicherung des Vertragspartners möglich. Eine solche Bereicherung kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Wert der vom G... mehr lesen...