Norm
KO §21Rechtssatz
Der vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Voreigentümers erworbene obligatorische Anspruch des (nunmehrigen) Liegenschaftseigentümers auf Lastenfreistellung stellt keine Masseforderung dar, wenn er als Käufer den Vertrag vor Konkurseröffnung vollständig erfüllt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110289Dokumentnummer
JJR_19980625_OGH0002_0080OB00025_98D0000_002