RS OGH 1998/6/25 8Ob25/98d

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Veröffentlicht am 25.06.1998
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Norm

KO §21
KO §46 Abs1 Z4

Rechtssatz

Der vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Voreigentümers erworbene obligatorische Anspruch des (nunmehrigen) Liegenschaftseigentümers auf Lastenfreistellung stellt keine Masseforderung dar, wenn er als Käufer den Vertrag vor Konkurseröffnung vollständig erfüllt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110289

Dokumentnummer

JJR_19980625_OGH0002_0080OB00025_98D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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