Norm
HGB §355Rechtssatz
Ein kontokorrentgebundener Anspruch kann nicht selbständig geltend gemacht werden. Gutschriften und Lastschriften, die auf rechtzeitig vor der Konkurseröffnung entstandenen Forderungen beruhen, aber noch nicht verbucht wurden, sind in die Verrechnung einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062312Dokumentnummer
JJR_19950704_OGH0002_0050OB00515_9500000_001