RS OGH 2000/9/27 7Ob44/00x

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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Norm

KO §21
VersVG §165
VersVG §166

Rechtssatz

Mit der Kündigung der Kapitalversicherung durch den Versicherten beziehungsweise den Masseverwalter nach § 165 VersVG kommt grundsätzlich zum Ausdruck, dass diese den Anspruch auf den Rückkaufswert erheben und insofern eine widerrufbare Bezugsberechtigung eines Begünstigten widerrufen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114167

Dokumentnummer

JJR_20000927_OGH0002_0070OB00044_00X0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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