RS OGH 1995/4/26 3Ob532/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1995
beobachten
merken

Norm

ABGB §1090 IIf
KO §21
KO §23

Rechtssatz

Auch ein Finanzierungsleasing mit Kaufoption fällt im Konkurs des Leasingnehmers grundsätzlich unter § 23 KO, es sei denn, die Vertragsgestaltung war derart, daß der Leasingvertrag wirtschaftlich einem Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt gleichkommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0054798

Dokumentnummer

JJR_19950426_OGH0002_0030OB00532_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten