RS OGH 1997/12/4 2Ob305/97k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1997
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Norm

KO §21

Rechtssatz

Eine Gegenforderung wegen Nichteintritts des Masseverwalters in einen Optionsvertrag kann deshalb nicht bestehen, weil es das Wesen einer Option ist, daß keine Verpflichtung zur Ausübung besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109134

Dokumentnummer

JJR_19971204_OGH0002_0020OB00305_97K0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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