Norm: AO §20aAO §20bKO §21
Rechtssatz: Der auf die schon geleistete Zahlung entfallende Teil der Lieferschuld des Verkäufers (Ausgleichsschuldners) wird zur Ausgleichsschuld, wobei sich der Anspruch auf Lieferung gemäß § 14 Abs 1 AO in eine Geldschuld verwandelt. Die noch unbezahlte Teillieferung ist hingegen vom Ausgleichsschuldner gegen Entrichtung des restlichen Kaufpreises voll zu erbringen. Dies gilt sinngemäß auch für den Anschlußkonkurs.... mehr lesen...
Norm: KO §1 Abs4KO §13KO §14KO §21
Rechtssatz: War der Gemeinschuldner noch bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft, dann verwandelt sich der obligatorische Anspruch des Käufers auf Verschaffung des Eigentums an der Liegenschaft durch die Konkurseröffnung in eine Geldforderung auf das Interesse als Konkursförderung dritter Klasse. Entscheidungstexte 5 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AO §16AO §19AO §20bAO §20dKO §16KO §19KO §20 Abs3KO §21
Rechtssatz: Entgegen dem ungenauen Wortlaut des § 20 Abs 3 KO entstehen die gegen die Konkursmasse wirksamen Vertragsverhältnisse nach §§ 21 bis 25 KO nicht erst nach Konkurseröffnung. Es handelt sich vielmehr nur um andere Erscheinungsformen schon vorher existenter - wenn auch bedingter - Ansprüche, die auch ohne Vorschrift des § 20 Abs 3 KO aufrechenbar wären. Es bedarf daher bezüg... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Durch die Klage auf Erfüllung hat sich der Masseverwalter eindeutig dafür entschieden, nicht vom Vertrag zurückzutreten, sondern Erfüllung zu verlangen und seinerseits zu erfüllen (vgl SZ 44/69; EvBl 1976/92). Entscheidungstexte 6 Ob 699/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1977 6 Ob 699/76 3 Ob 533/81 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §210 VFEO §211EO §224KO §21
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Konkurseröffnung über das Vermögen des Höchstbetragshypothekarschuldners kann nicht der Schluß gezogen werden, daß das Kreditverhältnis erloschen ist (vgl ZBl 1930/196). Entscheidungstexte 3 Ob 42/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 3 Ob 42/76 3 Ob 7/84 ... mehr lesen...
Der Konkurssenat des Erstgerichtes hat über das Vermögen des Alois H am, 5. Juli 1974 Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner ist Eigentümer eines - im Spruch: beschriebenen - Werksgeländes in A, auf dem sich eine Schottergrube befindet. Er hatte am 24. Oktober 1970 mit Wilhelm V, dem Rechtsvorgänger im Eigentum des nun von der beklagten GmbH betriebenen Asphaltierungsunternehmens, vereinbart, daß dieser zur Abgeltung einer Schuld des Gemeinschuldners für geleistete Arbeiten im Betrag vo... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Wenn der Masseverwalter von seinem Wahlrecht nach § 21 KO keinen Gebrauch macht, steht es dem Vertragspartner des Gemeinschuldners frei, den nicht vollständig erfüllten Vertrag mit Rücksicht auf die Bestimmungen der §§ 1052, 918 ABGB rückgängig zu machen (vgl JBl 1957, 218; JBl 1953, 630; Bartsch - Pollak 3.Auflage I 121, 125 zu § 21 KO Anmerkung 1, 18). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Im Falle eines vom Masseverwalter aufrecht erhaltenen Vertrages hat der andere Teil diesem gegenüber dieselben Rechte und Einwendungen wie gegenüber dem Gemeinschuldner; er kann daher auch Anfechtungsrechte oder Auflösungstatbestände geltend machen (Bartsch - Pollak, I, 125). Entscheidungstexte 8 Ob 72/72 Entscheidungstext OGH 18.04.1972 8 Ob 72/72 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf Zahlung von S 110.000.- sA gerichtete Klagebegehren kostenpflichtig ab. Es stellte folgenden Sachverhalt fest: Der Beklagte und seine Frau Brigitte R beauftragten mit Vereinbarung v 16. 6. 1963 die C-Baugesellschaft, hinsichtlich der beiden für sie bestimmten Wohnungen samt Garage und Abstellraum im Hause F-Straße 48, alles für die Durchführung des Baues vorzukehren und insbesondere eine Vereinbarung über die Ausführung des Bauwerks mit der bauausführend... mehr lesen...
Norm: KO §21KO §47
Rechtssatz: Durch den Eintritt des Masseverwalters wird der andere Teil Massegläubiger; seine Rechtsstellung darf nicht verschlechtert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 101/71 Entscheidungstext OGH 12.05.1971 5 Ob 101/71 Veröff: SZ 44/69 6 Ob 699/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1977 6 Ob 699/76 Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1KO §21KO §44
Rechtssatz: Hat der Gemeinschuldner noch immer einen Restkaufpreis nicht erfüllt, dann muß dem Vorbehaltsverkäufer an der verkauften Sache im Konkurs ein Aussonderungsrecht (§ 44 KO) eingeräumt werden. Dieses wird durch Rücktritt vom Vertrag geltend gemacht, der - schlüssig - auch durch Klagsanbringung erfolgen kann. Dem steht das Recht des Masseverwalters, gemäß § 21 KO den Vertrag zu erfüllen und Erfüllung zu v... mehr lesen...
Der klagende Masseverwalter im Konkurs der Papierfabrik R. & Co. begehrte mit der seit 20. November 1964 anhängigen Klage, 1. die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Überflutung einer Reihe in den Katastralgemeinden K. und W. gelegener, in dem angefochtenen Aufhebungsbeschluß im einzelnen beschriebener Grundstücke zu unterlassen, und 2. festzustellen, daß ein verbindliches Übereinkommen über die Leistung von Entschädigungen seitens der beklagten Partei an die Papierfabri... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Durch die Konkurseröffnung in Verbindung mit der Rücktrittserklärung des Masseverwalters wird der Vertrag nicht aufgehoben: es unterbleibt diesfalls nur die weitere Erfüllung des Vertrages, wobei freilich das Recht des einen oder anderen Teiles auf Rückforderung, das auf einem anderen, mit der Konkurseröffnung nicht im Zusammenhang stehenden Grund (zB Eigentumsvorbehalt) beruht, nicht beseitigt wird. Nach der Regelung d... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaAO §20aKO §21
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 21 KO beziehungsweise des § 20a AO hindern vertragsmäßige oder gesetzliche Rücktrittsrechte nicht; dies gilt namentlich für den Fall, daß der andere Teil vertraglich berechtigt ist, im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Ausgleichsverfahrens zurückzutreten. Entscheidungstexte 6 Ob 9/66 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Der seinerzeitige Betonwarenerzeuger Karl Z. wollte im Jahre 1951 auf einem im Eigentum des Beklagten stehenden Grundstück in G. eine Betriebsstätte errichten, weshalb er mit dem Beklagten vereinbarte, daß ihm dieser eine 400 m2 große Fläche überlasse, wobei als Kaufpreis jener Betrag pro Quadratmeter bezahlt werden sollte, um welchen die Gemeinde G. Grundstücke an Bauwerber verkaufe. Der Kaufpreis sollte Karl Z. nach Aufnahme der Tätigkeit in der zu erbauenden Betriebsstätte bezahlt ... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Der Rücktritt kann auch konkludent erfolgen. Ein Anspruch der Masse auf Ersatz von Aufwendungen gebührt nur, wenn diese nach den individuellen Verhältnissen des Vertragspartners diesem zum Vorteil gereichen. Entscheidungstexte 6 Ob 140/63 Entscheidungstext OGH 11.09.1963 6 Ob 140/63 Veröff: SZ 36/112 = EvBl 1964/53 S 73 ... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Das Rücktrittsrecht des Masseverwalters wird schon durch vollständige Erfüllung des anderen Teiles ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 454/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 5 Ob 454/59 5 Ob 246/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 5 Ob 246/73 5 Ob 302... mehr lesen...
Norm: KO §21KO §24
Rechtssatz: Gemäß § 24 KO tritt der Masseverwalter an Stelle des in Konkurs befindlichen Bestandgebers in den Bestandvertrag ein. Ein solcher mietengeschützter Bestandvertrag kann nur durch Kündigung nach §§ 19 - 23 MG, nicht aber gemäß § 21 KO durch jederzeitigen Rücktritt aufgelöst werden. Entscheidungstexte 6 Ob 162/59 Entscheidungstext OGH 10.06.1959 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Nur dem Masseverwalter ist das Recht gegeben, gemäß § 21 KO statt der Aufrechterhaltung des Vertrages den Rücktritt zu wählen. Der andere Vertragsteil ist nicht berechtigt, seine auf den nicht erfüllten Teil des Lieferungsvertrages entfallende Kaufpreisforderung in der dritten Klasse der Konkursgläubiger anzumelden und die Ware dem Masseverwalter zur Verfügung zu stellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Der Rücktritt des Masseverwalters von einem Vertrag gemäß § 21 KO bewirkt nicht die Aufhebung des Vertrages ex tunc. Entscheidungstexte 3 Ob 526/58 Entscheidungstext OGH 23.01.1959 3 Ob 526/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0064416 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: KO §21VersVG §173VersVG §176
Rechtssatz: Die Folgen einer Rücktrittserklärung bestimmen sich ausschließlich nach den §§ 173 ff VersVG, wenn es sich um den Rücktritt von Versicherungsverträgen handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 526/58 Entscheidungstext OGH 23.01.1959 3 Ob 526/58 Veröff: VersSlg 305 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1KO §21
Rechtssatz: Zur Anwendung dieser Gesetzesstelle beim Kauf mit Eigentumsvorbehalt seitens des Verkäufers im Konkurse des Käufers. Entscheidungstexte 3 Ob 494/58 Entscheidungstext OGH 22.12.1958 3 Ob 494/58 Veröff: EvBl 1959/100 S 162 6 Ob 9/66 Entscheidungstext OGH 23.02.1966 6 Ob 9/66 ... mehr lesen...
Norm: KO §21
Rechtssatz: Für die Annahme, daß die Klage die Aufforderung nach § 21 Abs 2 KO ersetze, bietet das Gesetz keine Handhabe. Ist dem Masseverwalter keine Frist gesetzt worden, so hat er während der ganzen Dauer des Konkurses die Wahl zwischen Erfüllung und Rücktritt im Sinne des § 21 Abs 1 KO; das Geschäft bleibt bis zu einer Rücktrittserklärung des Masseverwalters aufrecht und kann, wenn eine Rücktrittserklärung des Masseverwalters n... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaABGB §1052ABGB §1063KO §21ZPO §14 Bd
Rechtssatz: Ist der Eigentumsvorbehalt beiden Käufern gegenüber wirksam, muß auch der Rücktritt vom Vertrag, um die Rückstellung der Sachen zu erlangen, nicht nur einem, sondern beiden Käufern erklärt werden. Beide Käufer bilden eine notwendige Streitgenossenschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 523/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 DABGB §297aABGB §366ABGB §1063KO §21KO §44
Rechtssatz: Begehren auf Herausgabe sanitärer Einrichtungsgegenstände, die für einen Hausbau unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden - Aussonderungsrecht im Konkurs. Entscheidungstexte 7 Ob 523/56 Entscheidungstext OGH 30.10.1956 7 Ob 523/56 JBl 1957,218 (mit Glosse von Demelius) = EvBl 1957/23 S 42 ... mehr lesen...
Norm: AO §20cKO §21
Rechtssatz: Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung der nach der Konkurseröffnung bzw nach der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens entstandenen Forderungen aus Bestandverträgen, in die die Konkursmasse eingetreten ist bzw die vom Ausgleichsschuldner fortgesetzt wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 465/25 Entscheidungstext OGH 04.06.1925 1 Ob 465/25 Veröff: SZ... mehr lesen...