Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass der VwGH im Erkenntnis vom 18.12.1996, 94/15/0156, zum Ausdruck gebracht hat, die Abgabenbehörde sei nicht gehalten, von sich aus Ermittlungen anzustellen, wenn es der Abgabepflichtige versäumt hat, die erforderliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Die Begünstigungen nach § 68 Abs 1 und § 68 Abs 5 EStG 1988 setzen ua voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die die in § 68 Abs 5 EStG 1988 angeführten Voraussetzungen erfüllen. Der Arbei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Fachlehrer an einer Höheren Bundeslehranstalt tätig. Neben der vollen Lehrverpflichtung erbringt er dauernde Mehrleistungen (am Schuljahresbeginn festgelegt) sowie fallweise Mehrleistungen (Supplierung für erkrankte Kollegen). Außerdem erbringt der Beschwerdeführer zusätzliche Leistungen als Erzieher in dem der Schule angeschlossenen Internat und bezieht in dieser Eigenschaft eine Erzieherzulage gemäß § 60a Gehaltsgesetz 1956, mit der auch Sonntags- und Fe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;GehG 1956 §60a;
Rechtssatz: Bei der in § 60a GehG geregelten Erzieherzulage kann im Hinblick auf die Komplexität der mit ihr abgegoltenen Dienstleistungen eine allenfalls als Zuschlag für Nachtarbeit anzusehende Tangente nicht ermittelt werden (Hinweis E 9.7.1997, 94/13/0041). European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;
Rechtssatz: Schon die eigentümliche Bedeutung des Wortes "Zuschlag" in § 68 Abs 1 EStG 1988, mit dem ein zusätzlicher Lohnbestandteil angesprochen wird, macht deutlich, dass das Tatbestandsmerkmal des Vorliegens einer Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit für sich allein noch nicht dazu führt, dass ein Teil des für solche Arbeiten be... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 25. April 1995, Zl. 94/08/0058, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid vom 31. Jänner 1994, mit dem die belangte Behörde dem Einspruch der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 5. August 1992 über die Verpflichtung zur Nachentrichtung von Beiträgen in Bezug auf beitragsfrei gewährte Schmutzzulagen keine Folge gegeben und den Bescheid der Gebietskrankenkasse insowe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1989/660;ASVG §49 Abs3 Z2 idF 1989/660;AVG §45 Abs2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 93/08/0006 4 Stammrechtssatz Aus § 68 Abs 5 EStG 1988 kann nicht abgeleitet werden, es... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Februar 1992 unterzog das Finanzamt aufgrund einer den Zeitraum 1. Jänner 1986 bis 31. Dezember 1990 umfassenden Lohnsteuerprüfung (Prüfungsbericht vom 24. Jänner 1992) die seitens der Beschwerdeführerin im Jahr 1990 steuerfrei ausbezahlten Schmutzzulagen in Höhe von monatlich S 3.500,-- je Arbeitnehmer, deren Aufgabenbereich das Auswechseln und Entsorgen mobiler WC-Anlagen darstellte, der Besteuerung. In der dagegen erhobenen Berufung vom 3. März 1992 verwies die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Ebenso wie etwa Arbeitspausen bei der Überprüfung der Ausschließlichkeit oder des Überwiegens einer Tätigkeit nach § 68 Abs 5 EStG 1988 außer Betracht zu bleiben haben, gilt dies - insoweit anders als im E 18.12.1996, 94/15/0156 - auch für die mit den qualifizierten Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang stehe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0177 E 17. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Anhand der Kriterien des § 68 Abs 2 EStG 1972 hat die Abgabenbehörde zu prüfen, ob eine vom Arbeitgeber bezahlte Zulage überhaupt eine Gefahrenzulage darstellt. Diese Prüfung umfaßt auch die Angemessenhei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs2 Z1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0102 1 Stammrechtssatz Es kommt nicht nur darauf an, ob die Arbeiten, für welche eine Schmutzzulage gewährt wird, überwiegend mit einer erheblichen Verschmutzung verbunden sind, sondern ob die zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erf... mehr lesen...
Bei dem beschwerdeführenden Fonds, dessen Aktivität in der Durchführung von Festspielen und anderen kulturellen Veranstaltungen besteht, fand eine Lohnsteuerprüfung statt. Die Prüfer trafen die Feststellung, daß die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Jahre 1989 und 1990 für 15 bzw. 13 Dienstnehmer aus deren Löhnen jeweils Überstundenzuschläge herausgerechnet und diese - zu Unrecht - nach der Bestimmung des § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988 steuerfrei behandelt habe. Aus diesem Grund sei Lo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0220 1 Stammrechtssatz In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehmers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstundenpauschale nicht zu erblicken; es fehlt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1 impl;EStG 1988 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0116 1
(hier ohne den letzten Satz; EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kommt die Steuerbegünstigung des § 68 EStG 1972 nur dann in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 2 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit Überstundenpauschalvergütungen hat der VwGH zu § 68 EStG 1972 ausgesprochen, daß eine solche für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Die Aufzeichnung über geleistete Überstunden ersetzt eine entsprechende Vereinbarung nicht, ist es doch mangels Festlegung einer Gesamtstundenleistung nicht möglich, aus den Sonder-Dienstverträgen den Grundlohn zu berechnen (Hinweis E 21.12.1993, 93/14/0220). European Ca... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/24 94/13/0237 5
(hier: Gilt auch für Bestimmungen der Betriebsvereinbarung). Stammrechtssatz Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrages können mit ihren Arbeitszeitregelungen die Vereinbarung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Gesamtst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist an einer höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt als Lehrer beschäftigt und leistete im angeschlossenen Internat Erzieherdienst. Mit Antrag vom 15. Juni 1994 begehrte der Beschwerdeführer die Erstattung von zuviel einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 BAO ab dem Jahre 1988. Einerseits erbringe er Dauermehrdienstleistungen gemäß Stunden- und Erzieherdienstplan und andererseits fallweise Mehrleistungen (z.B. Wochenendbetreuung von Internatsschülern oder Su... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;GehG 1956 §60a Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0041 2 Stammrechtssatz Nach § 60a Abs 3 GehG 1956 handelt es sich bei der Erzieherzulage keineswegs um einen Zuschlag zur Nachtarbeit iSd § 68 Abs 1 EStG 1988; im Hinblick auf die Komplexität der mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0041 1 Stammrechtssatz Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Streitjahr 1989 als Fachlehrer an einer Höheren Bundeslehranstalt tätig gewesen. In einem auf § 240 BAO gestützten Erstattungsantrag wurde ausgeführt, daß ihm Überstunden (Mehrdienstleistungen gemäß § 61 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956) als Erzieher im Internatsbereich angeordnet worden seien. Diese Mehrdienstleistungen würden in beträchtlichem Ausmaß als Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsüberstunden angeordnet. Weiters beziehe der Beschwerdeführer eine Erzieherzula... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10;EStG 1988 §68 Abs1;GehG 1956 §60a Abs3;
Rechtssatz: Nach § 60a Abs 3 GehG 1956 handelt es sich bei der Erzieherzulage keineswegs um einen Zuschlag zur Nachtarbeit iSd § 68 Abs 1 EStG 1988; im Hinblick auf die Komplexität der mit der Erzieherzulage abgegoltenen Dienstleistungen kann dabei auch eine allenfalls als ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung - deren zeitliches Ausmaß bei Bundeslehrern im BLVG geregelt ist - ... mehr lesen...
Das Finanzamt für Körperschaften setzte die Steuermeßbeträge nach der Lohnsumme mit Lohnsummensteuermeßbescheiden für die Gemeinde S über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 1,923.785,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 2,184.346,--, für das Jahr 1991 in der Höhe von S 2,346.060,-- und für das Jahr 1992 in der Höhe von S 2,661.663,-- sowie für die Gemeinde W über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 649.005,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 656.494... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs7;GewStG §26 Abs1;GewStG §26 Abs2 idF 1988/403; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0410
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0411 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 2 GewStG idF BGBl 1988/403 angeführten Bezüge iSd § 68 Abs 1, § ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs6;GewStG §26 Abs2 idF 1988/403;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0410
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0411 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: § 68 Abs 6 EStG 1988 ist im § 26 Abs 2 GewStG nicht als Ausnahme genannt. I... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übt in der Rechtsform einer GmbH die Gewerbe des Werbeberaters und Werbungsmittlers aus, wobei sie im Streitzeitraum fünf Arbeitnehmer beschäftigte. Im Zug einer die Streitjahre umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer ua fest, aus den vorgelegten Lohnkonten ergebe sich, der zu 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer WM habe an fast allen Sonn- und Feiertagen Überstunden geleistet. Auch an Wochentagen seien von WM Übe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 1 Stammrechtssatz Die Steuerbegünstigung nach § 68 Abs 1 EStG 1972 kommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit der Verkaufsleitung eines Unternehmens betraut und bezieht nach dem Inhalt seines Angestelltenvertrages ein umsatzabhängiges Arbeitsentgelt in Form von Provisionen, aus denen ihm sein Arbeitgeber gleichzeitig ein monatliches Mindesteinkommen, eine Weihnachtsremuneration und einen Urlaubszuschuß garantiert. In einem "2. Anhang" zum Angestelltenvertrag vom 12. August 1975 wurde zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Arbeitgeber vereinbart, daß im festgeleg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrages können mit ihren Arbeitszeitregelungen die Vereinbarung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Gesamtstundenanzahl in einem Überstundenpauschalübereinkommen deswe... mehr lesen...