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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1;Rechtssatz
Die Aufzeichnung über geleistete Überstunden ersetzt eine entsprechende Vereinbarung nicht, ist es doch mangels Festlegung einer Gesamtstundenleistung nicht möglich, aus den Sonder-Dienstverträgen den Grundlohn zu berechnen (Hinweis E 21.12.1993, 93/14/0220).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150250.X05Im RIS seit
20.11.2000