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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BLVG 1965 §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0041 2Stammrechtssatz
Nach § 60a Abs 3 GehG 1956 handelt es sich bei der Erzieherzulage keineswegs um einen Zuschlag zur Nachtarbeit iSd § 68 Abs 1 EStG 1988; im Hinblick auf die Komplexität der mit der Erzieherzulage abgegoltenen Dienstleistungen kann dabei auch eine allenfalls als Zuschlag für die Nachtarbeit anzusehende Tangente nicht ermittelt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996130070.X01Im RIS seit
02.07.2001