RS Vwgh 1999/11/24 99/13/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

EStG 1988 §68 Abs1;
EStG 1988 §68 Abs2;
GehG 1956 §16;
GehG 1956 §18;
GehG 1956 §60a;
GehG 1956 §61;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/04/28 94/13/0026 2

Stammrechtssatz

Bei der in § 60a GehG geregelten Erzieherzulage kann im Hinblick auf die Komplexität der mit ihr abgegoltenen Dienstleistungen eine allenfalls als Zuschlag für Nachtarbeit anzusehende Tangente nicht ermittelt werden (Hinweis E 9.7.1997, 94/13/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130029.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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