Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z1;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 186;
Rechtssatz: Da die Begünstigungen des § 68 Abs 2 EStG 1972 nur dann gewährt werden dürfen, wenn ein Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die mit einer außerordentlichen Erschwernis verbunden sind, und es unbeachtlich ist, ob den Arbeitgeber lo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 186;
Rechtssatz: Darin, daß ein Angestellter überhaupt mit Bankangelegenheiten befaßt wird, ist keine Erschwernis iSd § 68 Abs 1 EStG 1972 zu sehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989140179.X04 Im R... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt einen Bekleidungseinzelhandel. Für die Zeit vom 1. Jänner 1979 bis 31. Dezember 1983 fand bei ihr eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der der Prüfer die Auffassung vertrat, daß die vom Geschäftsführer Wilhelm N. ausgewiesenen Überstunden mangels entsprechender Aufzeichnungen steuerlich nicht anzuerkennen seien. Weiters seien die an den Geschäftsführer steuer- und beitragsfrei ausbezahlten Kilometergelder der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag und dem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/440;
Rechtssatz: Der Schluß ist verfehlt, daß alle Arbeitszeiten, die außerhalb der üblichen Büroarbeitszeit liegen, Überstunden darstellen. Es darf nämlich nicht übersehen werden, daß die Normalarbeitszeit auch Tageszeiten umfassen kann, innerhalb derer üblicherweise nicht gearbeitet wird (zB... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/440;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung des § 68 Abs 1 EStG ist, daß Anzahl und zeitliche Lagerung aller einzelnen vom Dienstnehmer geleisteten Überstunden genau feststehen müssen. Eine Ausnahme von diesem Erfordernis besteht bei einer Pauschalabgeltung der Über... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;
Rechtssatz: In der Vereinbarung, daß mit dem Einkommen des Arbeitnehemers "sämtliche Überstundenleistungen als vergütet anzusehen sind", ist eine - steuerrechtlich - wirksame Abrede über ein Überstundenpauschale nicht zu erblicken; es fehlt an der Vereinbarung über die Anzahl der in der Gesamtstundenleistung enthaltenen und ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1EStG 1972 §68 Abs3
Rechtssatz: Die Erfordernisse für die Begünstigung von Überstundenzuschlägen (Hinweis E 2.7.1985, 85/14/0031, VwSlg 6018 F/1985) gelten auch hinsichtlich der an Sonntagen und Feiertagen geleisteten Überstunden. Das Verlangen von Aufzeichnungen über die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich gel... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1EStG 1972 §68 Abs3
Rechtssatz: Für die Anerkennung von Überstundenpauschalvergütungen müssen kumulativ die Voraussetzungen gegeben sein, daß a) derartige Pauschalien nach der gegebenen Sachlage wirtschaftlich fundiert sind, b) an Hand von Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Überstunden von Arbeitnehmern in mehreren bereits abge... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1EStG 1972 §68 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Wenn keine steuerlich anzuerkennende Vereinbarung über eine Überstundenpauschalvergütung besteht, sind Überstundenzuschläge nur begünstigt, wenn die zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden fes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;
Rechtssatz: Eine pauschale Abgeltung der Überstundenleistungen kann für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden, wenn sie in wirtschaftlich fundierter Weise, aufbauend auf dem tatsächlichen Überstundenanfall, die durchschnittlich im Lohnzahlungszeitraum unter der Voraussetzung gleichbleibender V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/05/08 83/14/0223 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt die Steuerbegünstigung für in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung tatsächlich geleisteter Überstunden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2;
Rechtssatz: Anhand der Kriterien des § 68 Abs 2 EStG 1972 hat die Abgabenbehörde zu prüfen, ob eine vom Arbeitgeber bezahlte Zulage überhaupt eine Gefahrenzulage darstellt. Diese Prüfung umfaßt auch die Angemessenheit des Ausmaßes der Zulage, weil die zitierte gesetzliche Regelung einen Zusammenhang zwischen der Gefährdung d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2;
Rechtssatz: Die Entscheidung, ob ein Patient im Hinblick auf die bevorstehende Narkose operationsfähig erscheint, kann nicht dem Begriff einer mit außerordentlicher Erschwernis verbundenen ARBEIT zugeordnet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985140124.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Anästhesisten stellt im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen der Ärzte keine außerordentliche Erschwernis dar. Denn nicht nur die Tätigkeit eines Anästhesisten, sondern die eines jeden Arztes ist verbunden mit einem besonders hohen Maß an Verantwortung, Höchstkonzentration un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2;
Rechtssatz: Jede höher qualifizierte Tätigkeit im Berufsleben setzt höhere geistige und psychische Anforderungen voraus. Dies rechtfertigt jedoch nicht, die dafür vorgesehenen Zulagen schon als steuerbefreite bzw steuerbegünstigte Erschwerniszulage zu qualifizieren (Hinweis E 19.10.1983, 81/13/0058). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2;
Rechtssatz: Von Arbeiten unter außerordentlicher Erschwernis iSd § 68 Abs 2 Z 2 EStG 1972 kann nur dann gesprochen werden, wenn sie sich entweder selbst als außerordentlich schwierig erweisen oder unter außerordentlichen schwierigen Bedingungen auszuführen sind (Hinweis E 19.3.1985, 84/14/0180). Europ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: EStG 1972 §68 Abs1;KollV Angestellte Industrie §5 Abs2;
Rechtssatz: Wenn im Monatsgehalt pauschalierte Überstunden abgegolten sind, so ist zur Berechnung des Stundenlohnes von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit auszugehen, um so den steuerfreien Überstundenzuschlag ermitteln zu können. Die Bestimmung des § 5 Abs 2 erster und zwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Wenn keine steuerlich anzuerkennende Vereinbarung über eine Überstundenpauschalvergütung besteht, sind Überstundenzuschläge nur begünstigt, wenn die zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden feststeht. Es muß also f... mehr lesen...