Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, betreffend Schmutzzulagen für Rauchfangkehrer im Bunde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/15/0025 E 22. November 2018 RS 2 Stammrechtssatz Der im Rahmen des § 68 Abs. 1 und 5 EStG 1988 vorzunehmenden "Angemessenheitsprüfung" wohnt ein Element der Schätzung inne. Es... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, und vom 20. Dezember 2018, Ra 2018/13/0001 keineswegs "hinsichtlich der erheblichen Abweichung in der Schätzung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021
Rechtssatz: Nach dem Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer für das Land Tirol stellt die Schmutzzulage eine Abgeltung für die erhebliche Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung, z.B. durch Ruß dar. Um die ... mehr lesen...
1 Der Revisionsfall gleicht in Sachverhalt und Rechtsfrage - betreffend die (neben einem zweiten, nur ein Streitjahr betreffenden Streitpunkt) revisionsgegenständliche Angemessenheit der Höhe einer kollektivvertraglich mit 18 % des Grundlohnes bemessenen Schmutzzulage für Rauchfangkehrer - dem mit dem Erkenntnis vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, auf das gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, entschiedenen Fall. Aus den in diesem Erkenntnis dargestellten Gründen... mehr lesen...
1 Im Ergebnis einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben bei der mitbeteiligten Partei, die das Rauchfangkehrergewerbe betreibt, erließ das Finanzamt Haftungsbescheide betreffend Lohnsteuer der Jahre 2009 bis 2011. 2 Die Nachversteuerung betraf die an die Dienstnehmer gewährte Schmutzzulage, welche die mitbeteiligte Partei in Anlehnung an den Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer für das Bundesland Tirol in Höhe von 18 % des Grundlohnes gemäß § 68 EStG 1988 lohnsteuerfrei ausbezahl... mehr lesen...
1 Im Gefolge einer Außenprüfung zog das Finanzamt die mitbeteiligte Partei, die ein Krankenhaus betreibt, zur Haftung für Lohnsteuer der Jahre 2005 bis 2009 heran. Die Nachforderung betraf zum einen Erschwerniszulagen, die die mitbeteiligte Partei an Dienstnehmer steuerfrei ausbezahlt hatte, die in der Ambulanz des Krankenhauses an einem Anmeldeschalter die Erstaufnahme der Patienten durchführen; zum anderen steuerfreie Erschwerniszulagen für Schreibkräfte, die bei der Erstunters... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Großunternehmen aus dem Bereich des Lebensmitteleinzelhandels. Anlässlich einer für den Zeitraum 2004 bis 2006 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe ab dem Jahr 2004 auf Grund einer Betriebsvereinbarung den in ihren zentralen Warenlagern im Bereich der Kommissionierung tätigen Lagerarbeitern eine Erschwerniszulage von 0,60 EUR (später 0,63 EUR) je Stunde steuerfrei ausbezahlt. Seit der Auszahlung der Ersc... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Rauchfangkehrermeister und bezahlte unter anderem vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. Dezember 2004 an die bei ihm beschäftigten Dienstnehmer Schmutzzulagen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde auf Grund der Berufung des Mitbeteiligten den erstinstanzlichen Bescheid der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse vom 18. Jänner 2006 dahin abgeändert, dass die für den Prüfzeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. Dezember 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung kommt es bei der Prüfung der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzung des § 68 Abs. 5 EStG 1988 für die Gewährung einer Schmutzzulage gegeben ist, in Fällen, in denen die Kollektivvertragspartner die G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7;
Rechtssatz: Es kommt nach der Rechtsprechung für das Ausmaß der Beitragsfreiheit der Schmutzzulage nicht darauf an, ob diese dem tatsächlichen Aufwand entspricht, sodass also der den tatsächlichen Reinigungsaufwand ü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;ASVG §49 Abs4;B-VG Art18 Abs2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7;
Rechtssatz: § 68 Abs. 7 EStG erhält unter anderem beim Krankenstand, während dem eine Entgeltfortzahlung bis zu drei Monaten möglich ist (vgl. § 8 A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Unternehmen zur Abfallsammlung und Abfallentsorgung. Im Gefolge von Lohnsteuerprüfungen für die Zeiträume Jänner 1994 bis Dezember 1996 und Jänner 1997 bis Dezember 2000 kam es mit Haftungsbescheiden vom 6. April 2001 zu Nachforderungen an Lohnsteuer, weil nach Ansicht des Finanzamtes von der Beschwerdeführerin an bei ihr beschäftigte Kraftfahrer bezahlte Schmutzzulagen nicht gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei seien. In den Berufungen wurde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Die Begünstigung für Schmutzzulagen nach § 68 Abs. 1 iVm Abs. 5 EStG 1988 setzt u.a. voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken (Hinweis E 30. Jänner ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0008 E 13. Oktober 1999 VwSlg 7447 F/1999 RS 2
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Es trifft zwar zu, dass der VwGH im Erkenntnis vom 18.12.1996, 94/15/0156, zum Ausdruck gebracht hat, die Abgabenbehörde sei nicht gehalten, von sich aus Ermittlungen anzustellen, wenn es der Abgabepf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Beamter des Magistrats der Stadt Wien, MA 68, und somit Mitglied der Berufsfeuerwehr Wien. Als solcher verrichtet er laut seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2002 seine Tätigkeit im sogenannten Wechseldienstschema. Dieses sehe vor, dass die Dienstzeit jeweils ununterbrochen 24 Stunden zuzüglich einer mittels Dienstanweisung angeordneten Dienstübergabezeit im Ausmaß von ca. 5 bis 15 Minuten pro Dienst betrage. Die Dienstübergabe finde regelmäßig "z... mehr lesen...
1. An der beschwerdeführenden Gesellschaft mbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) sind die Ehegatten Ilse N. zu 68,75 % und Dkfm. Peter N. zu 6,25 % sowie die H. Bekleidungsservice GmbH zu 25 % beteiligt. An der H. Bekleidungsservice GmbH ist Dkfm. Peter N. zu 75 % und Ilse N. zu 25 % beteiligt. Der sohin zu 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligte Dkfm. Peter N. ist deren handelsrechtlicher Geschäftsführer; weiters ist er Geschäftsführer der H. Bekleidungsservice GmbH und einer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs6;
Rechtssatz: Die steuerliche Behandlung der Überstundenzuschläge hängt davon ab, ob die Überstunden einerseits an Sonntagen, Feiertagen oder zur Nachtzeit (§ 68 Abs. 6 EStG 1988) oder andererseits außerhalb dieser Zeiten erbracht werden. Da § 68 Abs. 1 EStG 1988 neben den auf 5 Stunden eingeschränkten steue... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0073 E 31. März 2004 RS 3 Stammrechtssatz In Anbetracht der dem § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs. 1 legcit angeführten Zeiten Leistungen... mehr lesen...
In der vorliegenden Rechtssache, die sich nunmehr im vierten Rechtsgang befindet, ist strittig, ob die den mit seismischen Arbeiten beschäftigten Dienstnehmern der Beschwerdeführerin in den Jahren 1989 bis 1992 gewährten Schmutzzulagen der Beitragspflicht nach dem ASVG unterliegen. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 99/08/0128, verwiesen. Die Beschwerdeführerin hat im Verwaltungsverfahren "Arbeitsbilder" vorgelegt, in denen die Tät... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z1;ASVG §49 Abs3 Z2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0006 E 21. März 1995 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzung des § 68 Abs 5 EStG 1988 für die Gewährung einer Schmutzzulage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;AVG §37;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0128 E 23. Oktober 2002 RS 1(Hier nur der zweite und dritte Satz) Stammrechtssatz Zur Frage, ob die zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgten... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin), einer Werbeagentur, durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Werner M (25 % der Anteile) seien im Prüfungszeitraum Überstundenzuschläge steuerfrei gemäß § 68 EStG 1988 ausbezahlt worden. Die Ehefrau des Werner M sei Mehrheitsgesellschafterin (75 %) und ebenfalls Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin. Dem Prüfer seien Aufzeichnungen vorgelegt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0073 E 31. März 2004 RS 3 Stammrechtssatz In Anbetracht der dem § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs. 1 legcit angeführten Zeiten Leistungen... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt das Recycling von Altmetallen. Anlässlich einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, bei einem leitenden Angestellten mit eigenem Büro sei eine überwiegende Verschmutzung bzw Erschwernis nicht anzunehmen, sodass sich hinsichtlich der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (im Folgenden SEG-Zulage) für Franz T, den Produktionsleiter der Beschwerdeführerin, eine Nachforderung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0008 E 13. Oktober 1999 RS 1 Stammrechtssatz Die Begünstigungen nach § 68 Abs 1 und § 68 Abs 5 EStG 1988 setzen ua voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Nicht jede Tätigkeit, die nicht administrativer Natur ist, bewirkt in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung oder stellt im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis dar oder bringt zwangsläufig eine Gefährdung von Leben... mehr lesen...
Betreffend die szt. Rechtsanwaltskanzlei der Beschwerdeführerin fand eine Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1995 statt. In einer Eingabe an die Lohnsteuerstelle vom 11. August 1994 wurde zu "ab 19.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen geleisteten Überstunden" die Ansicht vertreten, dass diese betrieblich notwendig gewesen seien. Die Beschwerdeführerin sei überwiegend als Masseverwalter tätig und sämtliche dabei anfallenden Arbeiten seien durch s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;
Rechtssatz: In Anbetracht der dem § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu Grunde liegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs. 1 legcit angeführten Zeiten Leistungen zu erbringen, muss auch der zwingende betriebliche Grund, gerade an di... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt eine Autowerkstätte. Vom 25. November 1996 bis zum 5. Februar 1997 fand eine Betriebsprüfung durch die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse statt. Diese ersuchte die beschwerdeführende Partei am 3. Dezember 1996 ua um eine Sachverhaltsdarstellung über die gewährte Schmutzzulage, insbesondere über "a) Personenkreis b) für welche Tätigkeiten c) für wie viele Arbeitsstunden d) Berechnungsweise (zB Teil des KV-Lohnes)". Mit Schreiben vom 18. Dezember 19... mehr lesen...