Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Keine Anrechnung einer nicht beitragsbegünstigten Schmutzzulage auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt (Hier: Beitragsnachverrechnung daher sowohl für die Schmutzzulage als auch für das auf den kollektivvertraglichen ... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten, die Jahre 1990 bis 1994 betreffenden Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, dem an der Beschwerdeführerin zu 25 % beteiligten Geschäftsführer seien im Prüfungszeitraum gemäß § 68 EStG 1988 steuerfreie Überstundenzuschläge "für 100 %ige Überstunden" ausbezahlt worden (Lohnsteuerprüfungsbericht vom 22. Dezember 1995). Im Prüfungsverfahren seien Aufzeichnungen vorgelegt worden, aus denen die Anzahl und die Tage, an de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0029 E 25. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Wenn auch die Form des Nachweises von Überstunden im Gesetz nicht festgelegt ist, wird bei einer Vielzahl von Überstunden in mehreren Jahren der Nachweis in aller Regel nur durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen erbracht werd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0206 E 25. November 1999 RS 3 Stammrechtssatz In Anbetracht der dem § 68 Abs 1 EStG 1988 zugrundeliegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs 1 legcit angeführten begünstigten Zeiten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0182 E 20. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerbegünstigung nach § 68 Abs 1 EStG 1972 kommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hina... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei betreibt ein Natursteinbearbeitungsunternehmen. Die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse verpflichtete sie auf Grund einer (den Zeitraum von Oktober 1995 bis Februar 1996 umfassenden) Beitragsprüfung mit Bescheid vom 31. Juli 1996, für an Arbeitnehmer ausbezahlte Schmutzzulagen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von S 226.919,07 nachzuentrichten. In dem dagegen erhobenen Einspruch machte die mitbeteiligte Partei geltend, in den kollektivvertraglichen R... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;AVG §37;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0128 E 23. Oktober 2002 RS 1
(Hier: Dem Umstand, dass im Zeitpunkt der Durchführung des
Lokalaugenscheines die Werkshalle offensichtlich wegen der
bevorstehenden Stilllegung des Betr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gasthof. Seine Arbeitnehmer arbeiten jeweils von Dienstag bis Sonntag (Montag "Wochenruhetag"). Zuschläge für die Sonntagsarbeit behandelte der Beschwerdeführer im Rahmen der Lohnverrechnung für den Zeitraum 1995 bis 1998 als steuerfrei. Das Finanzamt erließ einen Haftungs- und Abgabenbescheid, mit welchem es dem Beschwerdeführer hinsichtlich der Zuschläge für die Sonntagsarbeit (soweit diese über das in § 68 Abs 2 EStG 1988 festgelegte Ausmaß hinau... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/15/0185 E 27. Februar 2003 2003/14/0007 E 16. September 2003 2002/15/0173 E 27. Februar 2003
Rechtssatz: § 68 Abs 1 EStG 1988 stellt nicht darauf ab, ob die Zuschläge ein Ausmaß von 100% des Grundlohnes erreichen. Nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 68 Abs 1 EStG 1988 i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §2 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/15/0185 E 27. Februar 2003 2003/14/0007 E 16. September 2003 2002/15/0173 E 27. Februar 2003
Rechtssatz: Weder können zwingende gesetzliche Regelungen durch Kollektivverträge eine inhaltliche Änderung erfahren, noch gehören steuerliche Be... mehr lesen...
In der gegenständlichen Rechtssache, die sich nunmehr im dritten Rechtsgang befindet, ist strittig, ob die den mit seismischen Arbeiten beschäftigten Dienstnehmern der Beschwerdeführerin in den Jahren 1989 bis 1992 gewährten Schmutzzulagen der Beitragspflicht nach dem ASVG unterliegen. Unstrittig ist im vorliegenden Fall die Anwendung des Kollektivvertrages für die Arbeiter in der erdöl- und erdgasgewinnenden Industrie Österreichs vom 16. Mai 1969. Im ersten Rechtsgang hat die belangt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z2;AVG §37;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7;
Rechtssatz: Zur Frage, ob die zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgten, welche die als erheblich erkannte Verschmutzung der Arbeitnehmer und ihrer Kleidung bewirkten, sind Festste... mehr lesen...
Im Gefolge einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1991 zog das Finanzamt die beschwerdeführende Gemeinde mit Bescheid vom 14. Oktober 1992 ua. zur Haftung für Lohnsteuer auf Grund von Fehlberechnungen in Höhe von S 41.346,-- heran. Nach der Begründung: des Bescheides war darin unter anderem die "Nachversteuerung der Sprachzulage" im Betrag von S 35.828,-- für neun Bedienstete für das Jahr 1991 enthalten, welche nicht einer "SEG-Zulage gemäß § 68 EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 68 Abs. 1 und 5 EStG 1988 sind unter anderem Erschwerniszulagen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Als solche Zulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die im ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine BMW-Vertragshändlerin, betreibt den KFZ-Handel samt KFZ-Werkstätte. Im Zeitraum 1. Jänner 1992 bis 31. Oktober 1993 zahlte sie an die in der KFZ-Werkstätte beschäftigten Dienstnehmer gemäß dem Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe eine Schmutzzulage, die sie beitragsfrei beließ. Die einschlägige Kollektivvertragsbestimmung lautet: "XIV. Zulagen und Zuschläge Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen 1. Schmutzzulage 2. f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z2 idF 1989/660;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0006 E 21. März 1995 RS 2(hier: Mechanikerarbeiten in einer Kfz-Werkstätte) Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzung des § 68 Abs 5 E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war - zumindest in den Streitjahren 1989 bis 1992 - Rechtsanwalt in Wien. Für die Zeit vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1992 fand bei ihm eine Lohnsteuerprüfung statt. Mit der Begründung: , dass für die Gewährung von steuerfreien Überstundenzuschlägen (100 %) ordnungsgemäße Aufzeichnungen erforderlich seien, aus denen die Trennung von Normalarbeitszeit und Überstunden eindeutig ersichtlich ist, und dass dieser Aufzeichnungspflicht nicht nachgekommen wor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Wenn auch die Form des Nachweises von Überstunden im Gesetz nicht festgelegt ist, wird bei einer Vielzahl von Überstunden in mehreren Jahren der Nachweis in aller Regel nur durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen erbracht werden können, aus denen hervorgeht, an welchem Tag und zu welchen Tagesst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: § 68 Abs 1 und 2 EStG 1988 sehen (unter anderem) für Überstundenzuschläge eine begünstigte Besteuerung vor. Als Überstunde gilt jede über die Normalarbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde (§ 68 Abs 4 EStG 1988). Der Verwaltungsgerichtshof hat daraus in ständiger Rechtsprechung abgeleitet, d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Ziviltechniker. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1996 traf der Prüfer die Feststellung, dass der Beschwerdeführer bestimmten seiner Arbeitnehmer Schmutzzulagen von monatlich ca. 1.000 S bzw. ca. 2.000 S bezahlt habe. Diese pauschalen Zulagen könnten nicht nach § 68 EStG 1988 steuerfrei sein. Dafür müssten die Arbeitsleistungen in einem erheblichen Ausmaß eine Verschmutzung bewirken. Der Beschwerdeführer habe kein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Pauschalierte Zulagen können begünstigt besteuert werden. Dafür müssen aber vorher über eine längere Zeit Aufzeichnungen geführt worden sein, aus denen sich die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und die Tatsache, dass die Arbeit überwiegend unter Umständen erfolgt, die eine erhebliche und zwangsläufige Versc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0008 E 13. Oktober 1999 RS 1 Stammrechtssatz Die Begünstigungen nach § 68 Abs 1 und § 68 Abs 5 EStG 1988 setzen ua voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsnachfolger einer WirtschaftstreuhandgmbH (im folgenden: WT-GmbH), deren Geschäftsführer er bis 31. Dezember 1991 war. Nach einer im Jahr 1994 bei der WT-GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung kam es für den Zeitraum 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1991 zu einer Nachforderung an Lohnsteuer in Höhe von S 74.894,-- betreffend die Überstundenzuschläge des Beschwerdeführers. Der Bescheid über die Lohnsteuernachforderung vom 20. April 1994 wurde damit begründet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;
Rechtssatz: In Anbetracht der dem § 68 Abs 1 EStG 1988 zugrundeliegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs 1 legcit angeführten begünstigten Zeiten Leistungen zu erbringen, muss der zwingende betriebliche Grund, gerade a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;
Rechtssatz: Unerlässliches Erfordernis eines steuerlich relevanten Überstundenpauschalübereinkommens ist eine Vereinbarung über die Anzahl der in den Gesamtstundenleistungen enthaltenen und zu leistenden Überstunden, wozu auch die vertragliche Festlegung der Gesamtstundenleistung gehört, weil ohne eine solche vertragliche Fe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH hat aus § 68 Abs 3 EStG 1972 in stRsp abgeleitet, dass die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge nur in Betracht kommt, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im Einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentg... mehr lesen...
Beim Beschwerdefall handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach Ergehen des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 1997, 96/13/0070, (Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 11. April 1996, soweit er die Rückerstattung von Lohnsteuer für die Kalenderjahre 1989 bis 1993 betraf, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften). Streitpunkt bildet die Frage der begünstigten Überstundenbesteuerung eines Lehrers, der an einer Höh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;GehG 1956 §16;GehG 1956 §18;GehG 1956 §60a;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 1 Stammrechtssatz Die Steuerbegünstigung nach § 68 Abs 1 EStG 1972 kommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im einzelnen tatsächlich geleisteten Überstund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;GehG 1956 §16;GehG 1956 §18;GehG 1956 §60a;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/04/28 94/13/0026 2 Stammrechtssatz Bei der in § 60a GehG geregelten Erzieherzulage kann im Hinblick auf die Komplexität der mit ihr abgegoltenen Dienstleistungen eine allenfalls als Zuschlag für Nachtarbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Dachdeckereigewerbe. Für den Zeitraum 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1991 fand bei ihm eine Lohnsteuerprüfung statt. Mit der Begründung: , es läge kein Nachweis (Aufzeichnungen) dafür vor, dass die den Arbeitnehmern des Beschwerdeführers steuerfrei ausbezahlten Schmutz- und Gefahrenzulagen tatsächlich für Arbeitsleistungen im Sinne des § 68 Abs. 5 EStG 1988 bezahlt worden seien, behandelte der Prüfer die Hälfte dieser Zulagen als steuerpflichtigen Arbe... mehr lesen...