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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/20 92/13/0182 2Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit Überstundenpauschalvergütungen hat der VwGH zu § 68 EStG 1972 ausgesprochen, daß eine solche für den Bereich des Abgabenrechtes jedenfalls nur dann Anerkennung finden kann, wenn sie in wirtschaftlich fundierter Weise, aufbauend auf dem tatsächlichen Überstundenanfall, die durchschnittlich im Lohnzahlungszeitraum unter der Voraussetzung gleichbleibender Verhältnisse zu leistenden Überstunden abgilt (Hinweis E 13.9.1988, 87/14/0131). Im Geltungsbereich des EStG 1988 gilt dies mit der Maßgabe, daß sich die gleichbleibenden Verhältnisse überdies auf die zeitliche Lagerung von "Normalüberstunden" und "qualifzierten Überstunden" erstrecken müssen (Hinweis E 21.12.1993, 93/14/0220).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150250.X02Im RIS seit
20.11.2000