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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
In Anbetracht der dem § 68 Abs 1 EStG 1988 zugrundeliegenden Intention, nur jene Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen, die gezwungen sind, zu den im § 68 Abs 1 legcit angeführten begünstigten Zeiten Leistungen zu erbringen, muss der zwingende betriebliche Grund, gerade an diesen Tagen die Tätigkeiten auszuüben, nachgewiesen werden (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar, Tz. 5.5 zu § 68).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150206.X03Im RIS seit
20.11.2000